AXA Bank GmbHLiquidated

95030 Hof, DEU

Master Data

Registry
Register court Hof HRB 6254
Registered
1/8/2021
Industry
All other financial service activities, except insurance and pension funding, n.e.c.Other activities auxiliary to financial services, except insurance and pension funding, n.e.c.Activities of holding companies
Purpose
Gegenstand des Unternehmens sind: a) Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, sofern, soweit und solange der Gesellschaft hierzu die erforderliche Erlaubnis erteilt worden ist; diese sind insbesondere: (i) das Einlagengeschäft ( 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG); (ii) das Kreditgeschäft ( 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG); (iii) das Diskontgeschäft ( 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KWG); (iv) das Finanzkommissionsgeschäft ( 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG); (v) das Depotgeschäft ( 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 KWG); (vi) die Eingehung der Verpflichtung, zuvor veräußerte Darlehensforderungen vor Fälligkeit zurückzuerwerben (Revolvinggeschäft) ( 1 Abs. 1 Satz 2 Nr.7 KWG); (vii) das Garantiegeschäft ( 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 KWG); (viii) das Emissionsgeschäft ( 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 KWG); (ix) die Anlagevermittlung ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG); (x) die Anlageberatung ( 1 Abs. la Satz 2 Nr. 1a KWG); (xi) das Platzierungsgeschäft ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1c KWG); (xii) die Abschlussvermittlung ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG); (xiii) die Finanzportfolioverwaltung ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG); (xiv) den Eigenhandel ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG); (xv) die Drittstaateneinlagenvermittlung ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 5 KWG); (xvi) das Sortengeschäft ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 7 KWG); (xvii) das Factoring ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG); (xviii) das Finanzierungsleasing ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG); (xix) die Anlageverwaltung ( 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 KWG); (xx) das Eigengeschäft ( 32 Abs. 1a Satz 1 KWG); (xxi) die Erbringung von Zahlungsdiensten. b) die Unterstützung von anderen Unternehmen, die die unter Abs. a) genannten Tätigkeiten ausüben, bei deren Geschäftstätigkeit. c) die Verwaltung und der Vertrieb von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 des Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes sowie die Unterstützung anderer Unternehmen, die diese Tätigkeiten ausüben, bei deren Geschäftstätigkeit. d) die Unterstützung anderer Unternehmen bei der Verwaltung und dem Vertrieb von Vermögensmassen, die insbesondere der Vermögensbildung von Arbeitnehmern oder der betrieblichen Altersvorsorge dienen. e) die Tätigkeit für andere Unternehmen als zentrale Einkaufsplattform für Anteilscheine einer Kapitalanlagegesellschaft oder für ausländische Investmentanteile. f) die Erbringung von Call-Center-Dienstleistungen. Zu sonstigen, einer staatlichen Genehmigung bedürfenden Geschäften ist die Gesellschaft nicht befugt.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Jeannette Gruber
since 4/19/2021
Procura
Procura
Joachim Krauss
since 1/8/2021
Procura
Managing Director
Managing Director

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

AXA Bank GmbH (vormals: AXA Bank AG)

Hof

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Inhaltsverzeichnis

Lagebericht 2020

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

1. Bilanz zum 31. Dezember 2020

2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

3. Anhang für das Geschäftsjahr 2020

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Lagebericht

"Verkaufsvorbereitungen"

Grundlagen der Gesellschaft

Struktur und Organisation

Die AXA Bank GmbH (Vormals: AXA Bank AG bis 07.01.2021) ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Xchanging HoldCo No. 3 Limited (eine Tochter der Computer Sciences Corporation, die eine Tochter der DXC Technology Company ist).

Zum 31. Dezember 2020 wurde die AXA Bank GmbH vom AXA Konzern an die Xchanging HoldCo No. 3 Limited verkauft. AXA Bank GmbH war ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der AXA Konzern AG und unterstand bis zum Jahresende der Leitung von zwei Vorständen. Im Januar 2021 wurde die AXA Bank AG umgewandelt in eine GmbH und untersteht seitdem zwei Geschäftsführern.

Geschäftstätigkeit

In ihrem Geschäftsbereich Einlagen hat die AXA Bank im Geschäftsjahr 2020 den Anlagebedarf der Kunden im kurz- und mittelfristigen Bereich mit täglich verfügbaren Tagesgeld- sowie Festgeldkonten abgedeckt. Zusätzlich beinhaltete die Produktpalette der AXA Bank das kurz- bis mittelfristig ausgerichtete Produkt konto360°.

Zur mittel- bis langfristigen Geldanlage bei der AXA Bank standen Kunden im Geschäftsfeld Depotgeschäft auch fondsgebundene Vermögensverwaltungskonzepte zur Verfügung. Darüber hinaus fungierte die Bank als Vermögens- und Depotverwalter für Fondsanteile von privaten und institutionellen Kunden. Den Kunden standen Fonds unterschiedlicher Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Auswahl.

Im Zuge des Verkaufs der AXA Bank wurde das Kreditneugeschäft zum 01.01.2020 eingestellt. Außerdem wurde das gesamte Kreditportfolio abgespalten, verkauft oder gekündigt. Der gesamte Hypothekendarlehensbestand wurde an Versicherungsgesellschaften des AXA Konzerns abgespalten, die Policendarlehen wurden an die AXA Konzern AG verkauft. Die Abrufkredite wurden fristgerecht zum 31.10.2020 gekündigt und ein Restbestand, der nicht zurückgezahlt wurde, wurde an die AXA Konzern AG verkauft.

Auch die Kapitalanlagen sowie die Swapgeschäfte wurden verkauft, bzw. sind fällig gestellt und ausgeglichen worden.

Die Vertriebspräsenz wird weiterhin durch rund 4.000 Exklusivvermittler der AXA und zusätzlich durch unabhängige Makler und Mehrfachagenten gesichert. Über das Online Portal der Bank können darüber hinaus bestehende Einlagen- und Investmentfondsprodukte verwaltet werden.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bis zum 31.12.2020

Die AXA Bank hat am 7. Dezember 2018 mit der AXA Konzern AG einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen, welcher zum 31. Dezember 2020 letztmalig durchgeführt wird und aus wichtigem Grund zum 31. Dezember 2020 gekündigt wurde. Außerdem besteht zwischen der Gesellschaft und der AXA Konzern AG seit dem 15. Mai 2003 ein Beherrschungsvertrag mit der AXA Konzern AG als herrschender Gesellschaft. Dieser Vertrag wurde ebenfalls zum 31. Dezember 2020 beendet.

Mitarbeiter

Die AXA Bank beschäftigte am 31.12.2020 keine Mitarbeiter mehr (2019: 38 Mitarbeiter). Die kommenden Herausforderungen für die AXA Bank werden durch neue Mitarbeiter der neuen AXA Bank GmbH und einen universellen Auslagerungsvertrag mit der Fondsdepot Bank GmbH sichergestellt.

Für das große Engagement und die geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr gilt allen Mitarbeitern unser Dank.

Verbands- und Vereinszugehörigkeit

Unsere Gesellschaft ist Mitglied des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. und des Arbeitgeberverbandes des privaten Bankgewerbes e.V. Außerdem ist die AXA Bank Mitglied des Einlagensicherungsfonds deutscher Banken.

Erklärung zur Unternehmensführung

(§ 289f Abs. 4 HGB)

Der Vorstand der AXA Bank AG hatte sich gemäß § 76 Abs. 4 AktG verpflichtet, bis zum 30.09.2021 30 % der 1. Führungsebene unterhalb des Vorstands mit weiblichen Führungskräften zu besetzen. Zum Aufstellungszeitpunkt liegt der Wert bei 50%. Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands soll mangels ausreichender Anzahl von entsprechenden Führungspositionen im selben Zeitraum bei 0 % liegen.

Der Aufsichtsrat der AXA Bank AG hatte gemäß § 111 Abs. 5 AktG beschlossen, dass aufgrund der aktuellen Laufzeiten von Vorstands- und Aufsichtsratsmandanten bis zum 31.12.2021 mindestens 0 % der Mitglieder des Vorstands und bis zum 31.12.2021 mindestens 0 % der Mitglieder des Aufsichtsrats Frauen sind.

Wirtschaftsbericht

Die Entwicklung unserer Gesellschaft fand im Geschäftsjahr 2020 in nachfolgend beschriebenem Umfeld statt:

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingung

Globale Rezession 2020

Nach einem planmäßigen ersten Quartal wurde das Geschäftsjahr überschattet vom Ausbruch der Corona-Pandemie und der durch sie ausgelösten globalen Rezession. Nach Einbruch der globalen Konjunktur im zweiten Quartal 2020, als direkte Folge des Ausbruchs des Corona Virus und den daraus folgenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, war es in der ersten Jahreshälfte in allen Regionen der Welt zu erheblichen Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivität gekommen. Im dritten Quartal erfolgte eine Belebung der Wirtschaft mit kräftigem Aufschwung der Wirtschaftsleistung der einzelnen Länder.

Das weltweite BIP ist im Jahr 2020 um 4,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. (Quelle: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/economy-finance/ipl36 en 2.pdf, Tabelle Seite 1, Folie 17)

In Europa konnte sich der positive Trend der vergangenen sieben Jahre nicht fortsetzen. Die Wirtschaftsleistung der Eurozone ist um 7,8 % eingebrochen. (Quelle: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/economy-finance/ip136_en_2.pdf, Tabelle Seite 172, Folie 188)

Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2020 um -5,6 % gesunken gegenüber einer Steigerung von 0,6 % und 1,3 % in den Jahren 2019 und 2018. (Quelle: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/economy- finance/ipl36 en 2.pdf, Tabelle Seite 172, Folie 188)

Auch auf dem Arbeitsmarkt sind die Folgen der Pandemie spürbar. Sowohl die Arbeitslosigkeit als auch die Kurzarbeit sind stark gestiegen.

Im Jahresdurchschnitt 2020 waren in Deutschland nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 2,695 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2019 erhöhte sich deren Zahl um 429.000. Die Kurzarbeit stieg im Vergleich zum Vorjahr enorm an. Im April waren 18 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Kurzarbeit. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/presse/2021-02- jahresrueckblick-2020 - Zusammenfassung, https://www.arbeitsagentur.de/datei/arbeitsmarktbericht-dezember-2020_ba146814.pdf - ausführlich, Folie 93 Kurzarbeit, Folie 98 Arbeitslosenquote)

Der Austritt Großbritanniens aus der EU und die Situation in Nahost stellen weiterhin globale Gefahrenpotentiale für die weltwirtschaftliche Entwicklung dar.

Niedrigzinsen, Regulierung, Digitalisierung

Weiterhin niedrige Zinsen, die umfangreiche Regulierung und die an Fahrt aufnehmende Digitalisierung sind die drängendsten Themen der Bankenbranche. Es gestaltet sich immer schwieriger, die von Kunden hereingenommen Geldeinlagen profitabel anzulegen, da auch die Kreditmargen weiter unter Druck stehen.

Die Digitalisierung in der Bankenbranche schreitet weiter voran. Service Cloud oder die Kundenzentrierung sind nur einige Schlagwörter, mit denen sich die Branche auch in 2021 weiter auseinandersetzen wird. Durch den mit der Digitalisierung einhergehenden Wandel hat sich auch das Kundenverhalten geändert. Das breite Produktangebot und die vielen Distributionskanäle führen dazu, die Kundenbindung z.B. durch die Zentrierung auf Omnichannel-Vertriebswege zu stärken.

Geschäftsverlauf

"Verkaufsprozess bestimmt den Jahresverlauf"

Nachdem im Kaufvertrag zwischen der AXA Konzern AG und der Xchanging HoldCo No. 3 Limited von Dezember 2019 vereinbart wurde, dass das gesamte Kreditgeschäft bis zum Jahresende 2020 abgehen muss, war dies auch einer der finanziellen Leistungsindikatoren für die Steuerung der AXA Bank im Jahr 2020. Aufgrund der geänderten Umstände wurden die bisherigen Leistungsindikatoren des Vorjahres nicht weiter berücksichtigt. Dabei wurden die Teilportfolien innerhalb des Kreditportfolios unterschiedlich behandelt. Die Policendarlehenforderungen wurden zum 31.07.2020 an die AXA Konzern AG verkauft. Die Abrufkredite wurden zum 31.10.2020 gekündigt und ein geringer Restbestand von gekündigten, aber trotz Aufforderung nicht zurückgeführten Krediten Ende November an die AXA Konzern AG verkauft. Die Hypothekendarlehen wurden mittels dreier Abspaltungen von der Bank auf drei Versicherungsgesellschaften (AXA Leben, AXA Kranken und Deutsche Ärzteversicherung) übertragen. Die Migration der Bestände erfolgte im letzten Quartal, allerdings rückwirkend zum 01.04.2020. Im Zuge des Verkaufs kam es bei den Policendarlehen zu einem leichten Gewinn von 199 Tsd. Euro, der Teil der Abrufkredite, die an die AXA Konzern AG verkauft wurden, ergaben einen Verlust von 0,5 Mio. Euro.

Neben dem Abgang des Kreditgeschäfts wurden auch die Einlagen stark abgebaut. Die täglich fälligen Kundenverbindlichkeiten sind stark gesunken auf 37,3 Mio. Euro (2019: 455 Mio. Euro) und die Einlagen der Kunden mit vereinbarten Laufzeiten auf 124,5 Mio. Euro (2019: 590 Mio. Euro).

Vor allem durch die Glattstellung der SWAP-Geschäfte und die steuerlichen Effekte der Abspaltungen der Hypothekendarlehen ergab sich ein Jahresfehlbetrag von - 32,7 Mio. Euro (2019 Jahresüberschuss: 8,2 Mio. Euro).

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 32,7 Mio Euro wird auf Grund des EAV von der AXA Konzern AG ausgeglichen. Der Bilanzgewinn beträgt 82.500.452,15 Euro, resultiert aus Entnahmen aus der Kapitalrücklage und dem Gewinnvortrag.

Nach Einschätzung der Geschäftsführung verlief das Geschäftsjahr 2020 insgesamt positiv. Die Erwartungen, dass die Vorgaben für den Verkauf der AXA Bank fristgerecht zum Ende des Jahres umgesetzt werden sollten, wurden getroffen. Alle Vorgaben, die für den Abschluss des Verkaufs nötig waren, wurden fristgerecht umgesetzt. Zu diesen gehörte der Abgang des gesamten Kreditportfolios, bestehend aus den Hypothekendarlehen, den Policendarlehen und den Abrufkrediten, der Verkauf der Wertpapiere und der Reduzierung der Einlagen von Kunden.

Vermögenslage

Zum Jahresende 2020 bestanden planmäßig keine Forderungen an Kunden mehr (2019: 898,6 Mio. Euro). Auch das nachrangige Darlehen an die Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln, in Höhe von 5,0 Mio. Euro wurde veräußert.

Die täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute betrugen zum 31. Dezember des Geschäftsjahres 0,8 Mio. Euro (2019: 24,4 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind planmäßig um 118,7 Mio. Euro gesunken.

Der Wertpapierbestand belief sich Ende 2019 auf 237,2 Mio. Euro. In 2020 wurden sämtliche Wertpapiere/Schuldverschreibungen am Kapitalmarkt planmäßig veräußert oder sind fällig geworden.

Die Einlagen unserer Kunden haben sowohl kurzfristigen als auch mittelfristigen Charakter. Der Bestand täglich fälliger Verbindlichkeiten in diesem Bereich lag zum Jahresende mit 37,3 Mio. Euro (2019: 455,4 Mio. Euro) deutlich unter dem Vorjahreswert. Die Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit wurden auf 124,0 Mio. Euro (2019: 589,6 Mio. Euro) am Jahresende reduziert.

Ertragslage

Das Zinsergebnis ist auf -0,5 Mio. Euro (2019: 14,6 Mio. Euro) stark gefallen. Dies liegt vorrangig an der Abspaltung der Hypothekendarlehen zum 1. April 2020, den Verkäufen der Policendarlehen und den Kündigungen der Abrufkredite. Auch das Einlagengeschäft wurde stark reduziert.

Das Provisionsergebnis ist auf 4,8 Mio. Euro (2019: 4,2 Mio. Euro) gestiegen. Dieser Anstieg erklärt sich durch geringere Provisionsaufwände (-1,6 Mio. Euro), die vorrangig aus geringeren Aufwänden im Kreditgeschäft resultieren. Gleichzeitig sind die Provisionserträge aber auch gesunken (-1,0 Mio. Euro), was aufgrund beendeter Vertriebsvereinbarung hauptsächlich an den in diesem Jahr nicht mehr erwirtschafteten Erträgen aus dem DBV-Win Funds liegt.

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind nahezu unverändert bei 11,8 Mio. Euro (2019: 11,3 Mio, Euro) geblieben. Die darin enthaltenen Personalkosten sind im Vergleich zum Vorjahr (3,7 Mio. Euro) um 0,9 Mio. Euro auf 2,8 Mio. Euro gesunken.

Außerdem wurden die gesamten SWAP-Geschäfte aufgelöst, wodurch ein Verlust von 29,8 Mio. Euro entstanden ist.

Hauptsächlich durch die Glattstellung der SWAP-Geschäfte und die Abspaltungen der Hypothekendarlehen erzielte die Bank einen Verlust von 32,7 Mio. Euro (2019: Gewinn 8,2 Mio. Euro) nach Steuern, welcher jedoch auf Grund des Ergebnisabführungsvertrages mit der AXA Konzern AG von dieser ausgeglichen wird. Der Bilanzgewinn, welcher im Wesentlichen aus der Entnahme aus der Kapitalrücklage resultiert, beträgt 82,5 Mio. Euro. Die Kapitalrücklage wurde durch die Abspaltungen um 59,2 Mio. Euro erhöht und dann wurden insgesamt 82,5 Mio. Euro entnommen. Außerdem wurde das Grundkapital um 19,1 Mio. Euro herabgesetzt.

Die Gesamtkapitalrendite (Jahresüberschuss / Bilanzsumme) betrug am 31. Dezember 2020 -11,9 % (Vorjahr 0,65 %).

Finanzlage

Kapitalstruktur und Gewinnverwendung

Die Eigenmittel lagen zum Jahresende bei 96,2 Mio. Euro (2019: 56,1 Mio. Euro), wobei 82,5 Mio. Euro als Bilanzgewinn ausgewiesen wurden. Zu dieser Erhöhung kam es durch die Abspaltungen (+59,2 Mio Euro) und einer gleichzeitigen Kapitalherabsetzung des Grundkapitals von 19,1 Mio. Euro. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -32,7 Mio. Euro wird von der AXA Konzern AG ausgeglichen.

Die zum Bilanzstichtag ermittelte Kapitalrelation gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) Artikel 92 Abs. 2, Buchst. c betrug 26,64 % und lag im abgelaufenen Jahr stets über der vorgeschriebenen Mindestrelation von 8 %, sowie 10 % inklusive des SREP-Zuschlages der Bank.

Liquidität

Eine ausreichende Liquidität der AXA Bank war durch das Liquiditätshilfeabkommen innerhalb des AXA Konzerns jederzeit sichergestellt. Im Laufe des Jahres hat die AXA Bank auch Liquiditätshilfe von der AXA Konzern AG im Rahmen des Liquiditätshilfeabkommens in Anspruch genommen. Zum Jahresende 2020 betrug die Liquidity Coverage Ratio (LCR) 2503,3 %.

Vergleich der prognostizierten und der tatsächlichen Entwicklung

Der prognostizierte Verlust aufgrund der Maßnahmen im Rahmen des Verkaufs der AXA Bank ist wie geplant eingetreten. Durch die Glattstellung der Sicherungs- und Refinanzierungsgeschäfte (SWAPs) und die steuerlichen Effekte der Abspaltungen wurde insgesamt ein Jahresfehlbetrag erwirtschaftet. Gleichzeitig wurden durch die Abspaltungen die Kapitalrücklagen um 59,2 Mio. Euro erhöht.

Ebenso planmäßig sank das Zinsergebnis um 14,1 Mio. Euro und es erhöhte sich das Provisionsergebnis um 0,6 Mio. Euro, was auf weniger stark gesunkenen Provisionserträgen im Vergleich zu der Reduktion der Provisionsaufwendungen lag. Dies entsprach nicht dem Plan, wonach mit einem deutlichen Anstieg der Provisionserträge gerechnet wurde. Die Provisionsaufwendungen sind zudem stärker gesunken als prognostiziert.

Entgegen der Erwartungen konnten die Kosten nicht gesenkt werden, sondern verblieben auf einem konstanten Niveau (+0,3 Mio. Euro). Dies ist vor allem auf den langsameren Abbau des Personals zurückzuführen, da es im Prozess der Abspaltungen und Veräußerungen zu zeitweisen Verzögerungen gekommen ist, wozu das Personal in der AXA Bank benötigt wurde.

Risikobericht

Risikomanagementsystem

Grundlagen

Als Bank ist es unser Kerngeschäft, kontrolliert Risiken entsprechend renditeorientierter Vorgaben einzugehen. Ein zentraler Erfolgsfaktor ist die Fähigkeit, die aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Chancen und Risiken zu erkennen und zu nutzen. Auf Basis der Risikomessung und unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen und ökonomischen Kapitalausstattung sollen geeignete Steuerungs- und Überwachungsprozesse eine langfristig positive Entwicklung sicherstellen. Der Erfolg der Bank hängt somit wesentlich von der Fähigkeit ab, die eingegangenen Risiken wirksam zu erkennen, zu steuern und zu überwachen. Dies ist die Aufgabe des Risikomanagements.

Die Basis stellt die vom Vorstand aufgestellte und mit dem Aufsichtsrat abgestimmte Geschäfts- und Risikostrategie dar. Hierbei wird ein konservativer Geschäftsansatz als oberstes Prinzip der Risikobegrenzung zugrunde gelegt.

Wegen des Verkaufs der AXA Bank wurde das Geschäftsmodell an die Konzernstrategie des neuen Eigentümers angepasst. Als wesentliche Veränderungen wurde das Kreditgeschäft abgespalten, die dazugehörigen langfristigen Refinanzierungen und Derivate abgewickelt sowie das Depot-A aufgelöst. Aus diesen Veränderungen ergab sich ein deutlich reduziertes Risikoprofil.

Risikostrategie

Im Sinne eines konservativen Geschäftsansatzes betreibt die AXA Bank ausschließlich standardisierte und risikoarme Bankgeschäfte mit Privatkunden. Diese waren in die Geschäftsfelder Kreditgeschäft und Geldanlage unterteilt. Daneben besteht das Geschäftsfeld Treasury zur Steuerung der Aktiv- und Passivseite.

Im Kreditgeschäft hat die AXA Bank private Baufinanzierungen und Privatdarlehen vergeben. Des Weiteren wurden Policendarlehen aus dem Konzern angekauft. Das Neugeschäft wurde zum 01.01.2020 eingestellt und die noch bestehenden Geschäftsfelder im Laufe des Jahres abgebaut. Im Einzelnen wurden die Hypothekendarlehen zum 01.04.2020 abgespalten, die Policendarlehen zum 31.07.2020 verkauft und die Abrufkredite zum 31.10.2020 gekündigt sowie der Restbestand zum 27.11.2020 veräußert.

Das Geschäftsfeld Geldanlage konzentriert sich auf das Einlagengeschäft, die Depotführung für Privatkunden und eine fondsbasierte Vermögensverwaltung.

Die Treasury-Aktivitäten wurden aufgrund der Umstrukturierung deutlich zurückgefahren. Das komplette Depot-A wurde bis zum 31.07.2020 aufgelöst. Die langfristigen Refinanzierungen und Derivate, die zur Absicherung der Zinsänderungsrisiken aus dem Kreditgeschäft dienten, wurden soweit möglich vorzeitig zurückgezahlt bzw. abgewickelt.

Die Bank betreibt ein aktives Liquiditätsmanagement und führt kein Handelsbuch. Auch bei den Zinsänderungsrisiken verfolgen wir im Rahmen der Aktiv-Passiv-Steuerung einen konservativen Ansatz und begrenzen den Risikoappetit über Risikoindikatoren.

Für die Einführung neuer Produkte, für Tätigkeiten auf neuen Märkten, sowie Risiken aus wesentlichen Änderungen ist ein Anpassungsprozess etabliert, bei dem neben den betroffenen Fachbereichen, das Risikomanagement, Compliance und die Revision mitwirken. Ziel der Anpassungsprozesse ist die vorausschauende Ermittlung möglicher Risiken und bei wesentlichen Veränderungen, die Auslösung einer Ad-hoc-Risikoinventur zur Neubewertung der Risikolage.

In der Risikostrategie werden, im Einklang mit der Geschäftsstrategie, die risikostrategischen Leitplanken definiert. Der Risikoappetit wird dort festgelegt als maximales Risiko, das die Bank bei dem Verfolgen ihrer Geschäftsziele einzugehen bereit ist und das sie eingehen kann, ohne existenzielle Bedrohungen herbeizuführen. Die risikostrategischen Ziele, neben der Gewährleistung der normativen Anforderungen und der ökonomischen Risikotragfähigkeit, sind das Sicherstellen einer angemessenen Liquiditäts- und Kapitalausstattung sowie die Wahrung der Reputation. Diese Ziele sollen durch einen grundsätzlich konservativen Geschäftsansatz sichergestellt werden.

Risikogrundsätze

Zur Steuerung und Kontrolle der Risiken hat die AXA Bank neben der Verantwortung der Geschäftsleitung, die die Festlegung angemessener Strategien und die Einrichtung angemessener interner Kontrollverfahren umfasst, eine klare Organisationsstruktur, mit der die Rollen und Verantwortlichkeiten aller am Risikosteuerungsprozess Beteiligten klar definiert sind.

Durch sinnvolle und risikoadäquate Aufgabenteilung zwischen den eingebundenen Bereichen erfolgt eine Funktionstrennung, um die Objektivität sicherzustellen und gleichzeitig Interessenkonflikte zu vermeiden.

Ein einheitlicher Prozess zur Festlegung von Limiten gilt für alle wesentlichen und quantifizierbaren Risikoarten und enthält die Messung und laufende Überwachung der Risiken. Quantifizierbare wesentliche Risiken werden durch Risikolimite begrenzt. Der Vorstand genehmigt die Risikolimite, die in die ökonomische Risikotragfähigkeitsberechnung einfließen. Das Risikocontrolling verantwortet die Identifikation, die Analyse sowie die Messung der Risiken und überwacht bzw. aktualisiert die Risikoparameter und Risikomodelle.

Risikosteuerung

Im jährlichen oder bei Bedarf ad hoc durchzuführenden Prozess der Risikoinventur wird sichergestellt, dass alle relevanten Risikoarten identifiziert und bezüglich ihrer Wesentlichkeit bewertet werden. Die Einschätzung der Wesentlichkeit richtet sich hierbei nach der Frage, ob das Eintreten des Risikos mittel- oder unmittelbar einen maßgeblichen negativen Einfluss auf die Risikotragfähigkeit haben könnte.

Um die Qualität der Risikosteuerung sicherzustellen, werden die im Rahmen der Messung, Steuerung und Zusammenführung aller Risikoarten eingesetzten Verfahren kontinuierlich weiterentwickelt sowie an die sich ändernden Marktgegebenheiten angepasst.

Die Strategien werden von der Geschäftsleitung jährlich überprüft und mit dem Aufsichtsrat erörtert. Anpassungen erfolgen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen.

Risiken werden nur in einem angemessenen Chancen-Risikoverhältnis eingegangen. Sie werden regelmäßig überwacht und durch interne Limite gesteuert und begrenzt. Limite sind aus der Risikodeckungsmasse abgeleitet und sichern die Risikotragfähigkeit.

Beobachtungskennzahlen und davon abgeleitete Frühwarnindikatoren sowie kritische Werte ermöglichen das frühzeitige Erkennen von Risiken und die Einleitung von Steuerungsmaßnahmen.

Die Simulation von verschiedenen Szenarien für die wesentlichen Risikokategorien dient der Quantifizierung des möglichen Risikopotenzials.

Die für die wesentlichen Risiken festgelegten Maßnahmen für Krisensituationen und die Ad-hoc-Berichterstattung bei der Erreichung von Frühwarnindikatoren und kritischen Werten sichern den notwendigen Informationsfluss und die strukturierte Bewältigung von möglichen Krisensituationen.

Die interne Revision überwacht als unternehmensinterne Stelle im Auftrag des Vorstandes die Betriebs- und Geschäftsabläufe, das Risikomanagement und Risikocontrolling sowie das interne Kontrollsystem (IKS). Unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit wird die interne Revision auch beratend und projektbegleitend tätig.

Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozess

Im Rahmen des Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesses werden Risiken frühzeitig erkannt und in ihrer Wirkungsweise analysiert. Das Risikocontrolling nimmt eine quantitative und qualitative Einschätzung der Risiken vor. Die quantifizierbaren wesentlichen Risiken werden in der Risikotragfähigkeitsberechnung zusammengeführt.

Alle Limite werden im Rahmen des Kapitalallokationsprozesses abgeleitet und über einheitliche Limitstrukturen auf Einzellimite verteilt. Diese Einzellimite werden aggregiert in ein Kredit- und ein Handelslimit, die jeweils einem Limitverantwortlichen zugeordnet werden. Unterjährige Anpassungen der Einzellimite können die Limitverantwortlichen im Rahmen ihres Gesamtlimits eigenständig vorschlagen und durch die Geschäftsleitung genehmigen lassen.

Die genehmigten Limite aller Risikoarten werden laufend überwacht und einer qualitativen Kontrolle unterzogen. Die operationellen Risiken werden durch regelmäßige Überprüfung der Systeme, Prozesse, Produkte und Aktivitäten hinsichtlich potenzieller Risiken für den laufenden Geschäftsbetrieb ermittelt. Dabei stehen die Überwachung der Auslagerungen und die Informationssicherheit im besonderen Fokus der Kontrollen.

Im Rahmen der Risikosteuerung werden geeignete Strategien und Maßnahmen zur Risikobegrenzung getroffen. Die aktive Risikosteuerung umfasst Maßnahmen zu Risikodiversifikation, Risikotransfer und Risikovorsorge. Zur indirekten bzw. passiven Risikosteuerung hat die Bank Risikovermeidungs- und Risikominderungsstrategien entwickelt.

Das Risikomanagement fasst die Risikoarten zusammen und ermittelt die aktuelle Risikostruktur, Risikoauslastung sowie Risikotragfähigkeit.

Zusätzlich besteht ein Frühwarnsystem, das Beobachtungskennzahlen für die einzelnen Risikoarten vorsieht, von denen Frühwarnwerte und kritische Werte abgeleitet werden. Die Erreichung der Frühwarnwerte, der kritischen Werte und der Limite lösen Ad-hoc-Mitteilungen aus, die die Berichterstattung abrunden.

Im Rahmen dieser Berichterstattung schlägt das Risikomanagement gezielte Maßnahmen zur Risikosteuerung vor und dokumentiert deren Wirksamkeit.

Risikokapitalsteuerung

Um die Risikotragfähigkeit zu beurteilen, wird die Summe der aktuell gemessenen Einzelrisiken vierteljährlich mit der Risikodeckungsmasse abgeglichen. Die Risikotragfähigkeit ist gegeben, solange die Summe der Risikopotenziale aus den einzelnen Risikoarten die Risikodeckungsmasse nicht überschreitet.

Die ökonomische Risikodeckungsmasse setzt sich zusammen aus gezeichnetem Kapital, Kapital- und Gewinnrücklagen, laufendem Ergebnis nach Bewertung bis zur maximalen Höhe der geplanten Gewinnthesaurierung. Bei dem laufenden Ergebnis handelt es sich um das bereits nach derzeitiger Bilanzierung realisierte Nachsteuerergebnis.

Zur Steuerung der Risikoarten wurden für die Einzelrisiken Risikolimite definiert. Die Addition dieser Einzelwerte stellt die Risikoobergrenze dar. Die Risikolimite werden jährlich im Rahmen des strategischen Planungsprozesses überprüft und vom Vorstand beschlossen.

Die Gesamtauslastung der Limite wird mindestens vierteljährlich ermittelt. Bei der Ermittlung werden risikomindernde Korrelationseffekte nicht berücksichtigt.

Risikoarten

Als wesentliche Risiken wurden die Adressenausfallrisiken, die Marktpreisrisiken, die operationellen Risiken und die Liquiditätsrisiken definiert. Nach dem Abgang des Kreditportfolios und der Auflösung des Depot-A bestehen keine wesentlichen Adressenausfallrisiken und keine wesentliche Liquiditätsrisiken mehr. Der Liquiditätspuffer setzt sich insbesondere aus Bundesbankguthaben zusammen.

Die Risikomessung der wesentlichen Risiken erfolgt grundsätzlich mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einer Haltedauer von 250 Tagen. Die einzige Ausnahme ist die Haltedauer bei den Spread-Risiken, die mit 60 Tagen angesetzt wird.

Die Marktpreisrisiken ermitteln wir über Value-at-Risk-Verfahren auf Basis historischer Simulationen. Bei den Zinsänderungsrisiken und bei den Spread-Risiken greifen wir auf eine Datenhistorie von 5 Jahren zurück.

Strukturelle Liquiditätsrisiken werden über den barwertigen Refinanzierungsschaden gesteuert. Bei der Risikoermittlung werden die Refinanzierungslücken aus der Liquiditätsfristentransformation über die Aufnahme von Refinanzierungsmitteln geschlossen. Das Risiko besteht dabei in der Verteuerung der Refinanzierungskosten aufgrund steigender Liquiditätsprämien.

Operationelle Risiken werden als Abzugsbetrag über den aufsichtsrechtlichen Basisindikatoransatz ermittelt.

Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko beinhaltet im Wesentlichen das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch. Das Zinsänderungsrisiko lässt sich als das Risiko der Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aufgrund einer Änderung der Zinssätze beschreiben.

Die quantitative Risikosteuerung der Marktrisiken erfolgt über Sensitivitäten, Value-at-Risk-Kennzahlen, Stresstests und Szenarioanalysen sowie über ökonomische Kapital Limite. Des Weiteren bilden Vorgaben zur Portfoliostruktur, zu neuen Produkten, Laufzeitbegrenzungen oder Mindest-Ratings den Rahmen für die qualitative Steuerung.

Risikokonzentrationen werden bei den Zinsänderungsrisiken auf indirekte Weise vermieden, indem klassische Risikomaße, wie der Price Value of a Basispoint, der 200 Basispunkte Zinsshift und der Value at Risk zur Bewertung des Gesamtportfolios herangezogen und limitiert werden.

Liquiditätsrisiko

Unter dem dispositiven Liquiditätsrisiko wird das Risiko bewertet, dass die gegenwärtigen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht zeitnah oder vollständig erfüllt werden können. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit führt die Bank regelmäßig Liquiditätsanalysen durch. Die dispositive Liquidität wird über ein internes Modell unter Berücksichtigung der instituts- und marktspezifischen Liquiditätsrisiken gesteuert. Dieses Modell ermittelt auf Grundlage der getroffenen Annahmen Ergebnisse für Normal-, Belastungs- und Stressszenarien. Die wesentlichen Liquiditätsrisikotreiber, die dem Stressszenario zugrunde liegen, sind ein stark erhöhter Abfluss von kurzfristigen Kundeneinlagen sowie die Anwendung von höheren Liquidationsabschlägen auf Vermögensgegenstände. Definierte Korridore für Ober- und Untergrenzen generieren Steuerungsimpulse.

Das strukturelle Liquiditätsrisiko wird über den barwertigen Refinanzierungsschaden gesteuert Das Modell ermittelt ein Refinanzierungsrisiko aus offenen kumulierten netto Cashflow Überhängen. Das Risiko resultiert aus der möglichen Erhöhung des eigenen Liquiditätsspreads, der bei einer Schließung der Überhänge zu einer Verteuerung der Refinanzierungskosten führen würde. Die ermittelten Überhänge werden mit dem historischen "Liquidity Spread" der Bank gewichtet. Des Weiteren werden die mittelfristigen Refinanzierungslücken monatlich berichtet. Darüber hinaus wird das strukturelle Refinanzierungsrisiko über die aufsichtsrechtliche Net Stable Funding Ratio überwacht.

Eine angemessene Liquiditätsreserve wird aus den täglichen Mittelabflüssen abgeleitet. Der Liquiditätspuffer setzt sich insbesondere aus Bundesbankguthaben zusammen.

Risikokonzentrationen können, insbesondere im Falle einer Stresssituation, zu erhöhten Liquiditätsabflüssen und damit zu einem Anstieg des Liquiditätsrisikos führen. Durch eine kontinuierliche Überwachung und Berichterstattung werden sich andeutende Risikokonzentrationen in der Refinanzierung zeitnah erkannt und durch geeignete Maßnahmen bereinigt.

Operationelles Risiko

Operationelle Risiken sind die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Rechtsrisiken sind dabei eingeschlossen.

Zur Messung der operationellen Risiken wird jährlich ein Risikoassessment durchgeführt. Schadensfälle werden ab 500 Euro in der zentralen Schadensfalldatenbank erfasst. Die Analyse der Schadensfälle durch das Risikomanagement ermöglicht ein Backtesting für das Risikoassessment und dient als Grundlage für Maßnahmenplanungen im Risikomanagementprozess.

Sonstiges Risiko

Sonstige Risiken umfassen Reputationsrisiken, strategische Risiken, allgemeine Geschäftsrisiken und Sicherheiten- und Restwertrisiken. In der Risikoinventur wurden diese Risiken als nicht wesentlich eingestuft. Eine Überwachung der Unwesentlichkeit erfolgt durch monatliche Soll/Ist Abgleiche im Rahmen des Planungsprozesses.

Zusammenfassung

Die AXA Bank hat mit ihren Risikogrundsätzen ein solides Fundament für das Risikomanagement und das Risikocontrolling gelegt. Mit dem installierten Risikomanagementprozess werden sämtliche wesentliche Risiken erfasst, gemessen, überwacht und gesteuert sowie die operationellen Risiken im Bankgeschäft minimiert.

Die derzeit bei der Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation aller Risikoarten eingesetzten Verfahren werden kontinuierlich weiterentwickelt und an sich ändernde Marktgegebenheiten angepasst. Dadurch wird eine erfolgreiche Risikosteuerung auch künftig sichergestellt.

Aktuelle Risikosituation

Zum Berichtsjahresende stellen sich die ermittelten Risikopotenziale der wesentlichen Risikoarten wie folgt dar:

Ökonomische Kapitalanforderungen Risikolimit Dez-20 Auslastung
in € in %
Kreditrisiken 2.000.000 € 0€ 0,00%
Counterparty Risiken 0 € 0 € 0,00%
Zinsänderungsrisiken 4.000.000 € 1.910.641 € 47,77%
Spreadrisiken 0 € 0 +€ 0,00%
Liquiditätsrisiken 0 € 0 € 0,00%
Operationelle Risiken 4.000.000 € 3.660.000 € 91,50%
Gesamt 10.000.000 € 5.570.641 € 55,71%

Alle Einzellimite wurden am Jahresende eingehalten, die Risikoobergrenze in Höhe von 10 Mio. € wurde zu 5,6 Mio. € bzw. zu 55,71 % ausgelastet.

Die Risikoveränderung im Vergleich zum Vorjahr sah wie folgt aus:

Ökonomische Kapitalanforderungen Dez-19 Dez-20 Delta
in €
Kreditrisiken 14.168.468 0 -14.168.468
Counterparty Risiken 956.020 0 -956.020
Zinsänderungsrisiken 3.279.221 1.910.641 -1.368.580
Spreadrisiken 3.733.750 0 -3.733.750
Liquiditätsrisiken 4.473.761 0 -4.473.761
Operationelle Risiken 3.390.000 3.660.000 270.000
Gesamt 30.001.220 5.570.641 -24.430.579

Aufgrund der Umstrukturierung der AXA Bank bestehen im Dezember 2020 keine wesentlichen Kreditrisiken, Counterparty Risiken, Spreadrisiken und Liquiditätsrisiken mehr. Die Zinsänderungsrisiken sind rückläufig. Der Abzugsbetrag für operationelle Risiken wird nach dem aufsichtsrechtlichen Basisindikatoransatz ermittelt.

Risiken der künftigen Entwicklung

Da sich die Geschäftstätigkeit im Jahr 2021 im Wesentlichen auf das Depotgeschäft beschränkt, besteht ein marginales Risiko in der Abhängigkeit von diesem einen Geschäftsfeld für die künftige Entwicklung der AXA Bank, sofern das Depotgeschäft nicht wie geplant steigt. Dies wird begrenzt durch die geplante Verschmelzung mit der Schwestergesellschaft Fondsdepot Bank, woraus sich ein begrenzter Zeithorizont für die AXA Bank ergibt.

Prognose- und Chancenbericht

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2021

In Anbetracht der unvorhersehbaren, exogenen Einflussfaktoren, wie insbesondere die Fortentwicklung der Coronavirus-Pandemie, können zuverlässige Prognosen zur Geschäftsentwicklung nach Einschätzung der Geschäftsleitung nur unter Einschränkungen erstellt werden.

Insgesamt werden die Leistungsindikatoren aus dem Jahr 2020, nämlich die vorbereitenden Maßnahmen für den Verkauf der AXA Bank, im Jahr 2021 nicht mehr zur Steuerung der Gesellschaft verwendet. Da sich die Geschäftsfelder in 2021 aufgrund der geplanten Verschmelzung der AXA Bank GmbH mit der Schwestergesellschaft Fondsdepot Bank wesentlich verändern, erfolgt die Steuerung der AXA Bank GmbH überwiegend anhand des Geschäftsvolumens im Depotgeschäft. Wir erwarten hier eine moderate Steigerung.

Chancenbericht

"Strategische Partnerschaft und Eigentümerwechsel"

Im Dezember 2019 ist der deutsche AXA Konzern zu dem zu diesem Zeitpunkt auch die AXA Bank gehörte, über eine entsprechende Kooperationsvereinbarung eine langfristige strategische Partnerschaft mit der Fondsdepot Bank eingegangen.

Als Teil der Vereinbarung wurde ein Kaufvertrag über die Veräußerung der AXA Bank an die Muttergesellschaft der Fondsdepot Bank, Xchanging HoldCo No.3 als Teil des DXC Konzerns geschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss des Inhaberkontrollverfahrens und der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörden ging die AXA Bank per Ende 2020 in den alleinigen Besitz des DXC Konzerns über.

Ab diesem Zeitpunkt sind somit die AXA Bank und die Fondsdepot Bank Schwestergesellschaften innerhalb des DXC Konzerns, wobei die Fondsdepot Bank einen Großteil der bankbezogenen Dienstleistungen für die AXA Bank per universellem Auslagerungsvertrag übernimmt.

Die strategische Partnerschaft mit AXA inklusive der Übernahme der AXA Bank durch die Gesellschafterin der Fondsdepot Bank bietet die Möglichkeit, vorhandene Kompetenz und Expertise (insbesondere für die zu erbringenden Produkte und Services) sowie bereits getätigte Investitionen wertsteigernd zu nutzen.

Als wesentlicher Schritt im Jahr 2021 ist die Verschmelzung der beiden Schwestergesellschaften geplant, so dass die Fondsdepot Bank neben der prozessualen und technischen Abwicklung zukünftig - als vereinte Bank - auch das Haftungsdach für die Ausschließlichkeitsorganisation der AXA in Deutschland ist, die die Vermögensverwalterfunktion gegenüber den Endkunden bei den vermögensverwaltenden Produkten, sowie die juristische Depotführung der Endkunden und auch die Lagerstellenfunktion für die institutionellen Bestände übernimmt.

Im Fokus steht 2021 auch der strategische Ausbau der Beratung mit Investmentfonds und der Vermögensverwaltung für Kunden und Vertriebspartner. Dazu werden gemeinsame vertriebliche Initiativen aufgesetzt. Das Betriebsmodell und die Fähigkeiten der Fondsdepot Bank ermöglichen im Rahmen der Partnerschaft mit AXA und durch die Integration der AXA Bank eine hochgradige Nutzung von Skalierungspotentialen.

Hintergrund für die Partnerschaft ist auch der fortzuentwickelnde ganzheitliche Vorsorgeansatz der AXA mit geplantem weiterem Wachstum fondsgebundener Produkte und Bankprodukte.

Daher schafft die Veräußerung der AXA Bank durch AXA und ihre in 2021 angestrebte Verschmelzung mit der Fondsdepot Bank im Sinne der Zusammenführung bereits im Bestand befindlicher und verwalteter Assets und relevanter Verträge mit der Fondsdepot Bank die optimalen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Partnerschaft mit dem AXA Konzern.

 

Hof, 15. März 2021

Die Geschäftsführung

Sebastian Henrichs

Sabine Dittmann-Stenger

Jahresabschluss

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

(in EURO bzw. Tsd. Euro (2019)) 2020 2019
1. Barreserve
a) Guthaben bei Zentralnotenbanken 239.975.197,10 85.012
darunter:
bei der Deutschen Bundesbank (Vorjahr: 85.012 Tsd. Euro) 239.975.197,10
239.975.197,10 85.012
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 755.857,16 24.432
755.857,16 24.432
3. Forderungen an Kunden
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert (Vorjahr: 723.815 Tsd. Euro) 0
0 898.633
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Anleihen und Schuldverschreibungen
aa) von öffentlichen Emittenten 0 237.214
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank (Vorjahr: 237.214 Tsd. Euro) 0
0 237.214
5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 11.732,20 13
6. Beteiligungen 0 1
7. Sonstige Vermögensgegenstände 32.874.843,73 16.144
8. Rechnungsabgrenzungsposten 0 0
9. Aktive latente Steuern 832.587,85 0
Summe der Aktiva 274.450.218,04 1.261.449

Passiva

(in EURO bzw. Tsd. Euro (2019)) 2020 2019
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 0 1.515
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 0 117.161
0 118.676
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) andere Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 37.349.272,85 455.362
ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 124.483.113,51 589.555
161.832.386,36 1.044.917
161.832.386,36 1.044.917
3. Sonstige Verbindlichkeiten 8.531.899,53 23.428
4. Rechnungsabgrenzungsposten 0 299
5. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 7.631.643,78 8.641
b) Steuerrückstellungen 0 47
c) andere Rückstellungen 258.940,12 1.044
7.890.583,90 9.732
6. Fonds für allgemeine Bankrisiken 0 8.300
7. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 6.000.000,00 25.053
b) Kapitalrücklage 5.608.357,83 28.957
c) Gewinnrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 1.859.568,57 1.860
cb) satzungsmäßige Rücklagen 185.598,95 186
cc) andere Gewinnrücklagen 41.370,75 41
2.086.538,27 2.087
d) Bilanzgewinn 82.500.452,15 0
96.195.348,25 56.097
Summe der Passiva 273.450.218,04 1.261.449
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 0 19.229
2. Andere Verpflichtungen
a) Unwiderrufliche Kreditzusagen 0 186.178
0 205.407

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

(in EURO bzw. Tsd. Euro (2019)) 2020 2019
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 4.845.528,32 23.327
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 449.957,03 2.304
5.295.485,35 25.631
2. Zinsaufwendungen 5.778.967,12 11.078
-483.481,77 14.553
3. Laufende Erträge aus
a) Beteiligungen 831,60 1
4. Provisionserträge 51.817.717,95 52.748
5. Provisionsaufwendungen 47.001.306,53 48.558
4.816.411,42 4.190
6. Sonstige betriebliche Erträge 1.743.066,69 5.261
7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 2.206.822,38 3.170
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 557.097,44 509
darunter: für Altersversorgung 194.983,49 Euro (Vorjahr: 104 Tsd, Euro)
2.763.919,82 3.679
b) andere Verwaltungsaufwendungen 9.021.738,75 7.599
11.785.658,57 11.278
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.979.395,89 1.266
9. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 30.352.143,97 266
10. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 3.621.590,95 9.175
11. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 13.558,62 -
12. Aufwendungen aus der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken - 8.300
13. Erträge aus der Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken 8.300.000,00 -
14. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -26.115.220,92 12.069
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
davon: 833 Tsd. Euro latenter Steuerertrag -6.611.564,54 -3.916
16. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne - 8.154
17. Erträge aus Verlustübernahme 32.726.785,46 -
18. Jahresüberschuss 0 0
19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 452,15 0
20. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung 19.053.302,18 -
21. Aufwand aus der Kapitalrückzahlung -19.053.302,18 -
22. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 82.500.000,00 -
23. Bilanzgewinn 82.500.452,15 0

Anhang

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Allgemeines

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der geltenden Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) unter Berücksichtigung der besonderen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) erstellt.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in der Staffelform gemäß Formblatt 3 der RechKredV.

Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein Gewinnabführungsvertrag mit der AXA Konzern AG geschlossen. Dieser wurde im Berichtsjahr gekündigt und mit Ablauf des 31.12.2020 beendet. Der Jahresfehlbetrag ist im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrag von der AXA Konzern AG letztmalig auszugleichen.

Die AXA Bank AG wurde zum 31.12.2020 an die Xchanging HoldCo No. 3 Limited übertragen. Im Januar 2021 kam es zu einem Rechtsformwechsel der AXA Bank AG zur AXA Bank GmbH. Die AXA Bank ist seit dem 31.12.2020 nicht mehr Teil der AXA Konzern AG.

Als Vorbereitung für den Verkauf der AXA Bank wurden im Geschäftsjahr 2020 mehrere große Anpassungen in der Bilanz der Bank vorgenommen. Zu den Größten gehören die Abspaltungen der Hypothekendarlehen in die Versicherungsgesellschaften des deutschen AXA Konzerns und die Abspaltung der Schuldscheindarlehen in die AXA Konzern AG, die Glattstellung der SWAP-Geschäfte, der Verkauf der Policendarlehen an die AXA Konzern AG, die Kündigung der Abrufkredite, inklusive des Verkaufs der verbliebenen, weil trotz Aufforderung nicht zurückgezahlten, Abrufkredite an die AXA Konzern AG und der Verkauf der Wertpapiere am Kapitalmarkt.

Barreserve

Die Barreserve wird zu Nennwerten bilanziert.

Forderungen an Kreditinstitute

Forderungen an Kreditinstitute werden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Zinsabgrenzungen ausgewiesen.

Forderungen an Kunden

Forderungen an Kunden wurden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Zinsabgrenzungen ausgewiesen.

Alle Kreditengagements wurden einer laufenden Beurteilung unterzogen, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Auf der Grundlage dieser individuellen Risikobewertung wurde, sofern notwendig, eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde individuell ermittelt.

Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch Bildung einer pauschalen Wertberichtigung auf den nicht einzelwertberichtigten Gesamtforderungsbestand Rechnung getragen.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Wertpapiere des Anlagevermögens wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder bei einer dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren Börsenkurs am Jahresende zuzüglich Zinsabgrenzungen bewertet. Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip höchstens zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Börsenkurswert am Jahresende zuzüglich Zinsabgrenzungen bewertet.

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Wertpapiere werden wie Umlaufvermögen nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Beteiligungen

Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder zu dem niedrigeren beizulegenden Wert bei voraussichtlich dauernder Wertminderung bewertet.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die Bewertung erfolgt zu den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Rechnungsabgrenzungsposten

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs, 3 HGB und § 340e Abs. 2 HGB Agio-bzw. Disagio- und Abzinsungsbeträge ausgewiesen und zeitanteilig abgegrenzt.

Latente Steuern

Die körperschafts- und gewerbesteuerliche Organschaft mit der AXA Konzern AG endete am 31. Dezember 2020. Für die erwarteten Steuerbe- oder -entlastungen in den Perioden nach der Auflösung der Organschaft ist die latente Steuer bei der Organgesellschaft zu bilanzieren. Bei der AXA Bank AG werden daher die aktiven latenten Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgewiesen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag zuzüglich Zinsabgrenzungen passiviert. Abgezinste Produkte wurden mit ihrem Barwert erfasst und über die verbleibende Laufzeit auf den Rückzahlungsbetrag aufgezinst.

Rückstellungen

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen erfolgte nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen mit 2,50 % (2019: 2,50 %) und Rentendynamik mit 1,75 % (2019: 1,75 %) sowie eines durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen zehn Geschäftsjahre, ermittelt durch die Deutsche Bundesbank. Dabei wird eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Im Berichtszeitraum wurde ein Rechnungszins von 2,31 % (2019: 2,71 %) in Ansatz gebracht, der um 0,01 %-Punkte von dem der Deutschen Bundesbank (2,3 %) abweicht. Als Rechnungsgrundlagen dienten die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck. Die Pensionsrückstellungen wurden mit dem sogenannten Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 HGB zum Zeitwert verrechnet.

Der Ansatz der Jubiläumsrückstellungen erfolgte in 2019 nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Berücksichtigung aktueller Sterblichkeits- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, zukünftiger Gehalts- und Lohnsteigerungen mit 2,50 % und eines durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre. Dabei wurde eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Als Rechnungsgrundlagen dienen die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck. In 2020 wurden die Jubiläumsrückstellungen aufgrund des Überganges der ehemaligen AXA Bank AG-Mitarbeiter zur AXA Konzern AG vollständig aufgelöst.

Die Bank überprüft auf der Grundlage eines barwertigen Betrachtungsansatzes jährlich, ob ein Erfordernis für die Bildung einer Drohverlustrückstellung für Geschäfte mit zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs (§ 340a i.V.m. § 249 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HGB) besteht. Die Berechnungen zum Bilanzstichtag haben ergeben, dass kein Verpflichtungsüberschuss besteht, sodass die Bildung einer Drohverlustrückstellung nicht erforderlich ist.

Andere Rückstellungen werden in Höhe ihres Erfüllungsbetrages gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend der Rückstellungsabzinsungsverordnung mit den durch die Deutsche Bundesbank bereitgestellten Abzinsungssätzen abgezinst.

Negative Zinsen

Die gezahlten negativen Zinsen aus Geldanlagen werden im Zinsertrag erfasst und reduzieren die Zinserträge. Erhaltene negative Zinsen aus Geldaufnahmen werden entsprechend im Zinsaufwand erfasst und mindern somit die Höhe der ausgewiesenen Zinsaufwendungen.

Angaben zur Bilanz

Aktivposten

1. Forderungen an Kreditinstitute mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist nach Restlaufzeiten

In den Forderungen an Kreditinstitute sind keine Forderungen mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist enthalten.

2. Forderungen an Kunden nach Restlaufzeiten

in Euro bzw. Tsd. Euro (2019) 2020 2019
Unbestimmte Laufzeit 0 6.455
bis drei Monate 0 65.136
mehr als drei Monate bis ein Jahr 0 29.311
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 0 141.273
mehr als fünf Jahre 0 656.458
Insgesamt 0 898.633

Der Unterschied zu 2019 entstand dadurch, dass die Hypothekendarlehen zum 01.04.2020 an die AXA Konzern AG abgespalten, die Policendarlehen zum 31.07.2020 an die AXA Konzern AG verkauft und die Abrufkredite zum 31.10.2020 gekündigt sowie der Restbestand zum 27.11.2020 an die AXA Konzern AG veräußert wurde.

3. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

in Euro bzw. Tsd. Euro (2019) 2020 2019
Bestand der Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapiere 0 237.214
davon Anlagevermögen 0 22.160
davon Umlaufvermögen 0 215.054

Der Unterschied zu 2019 entstand aufgrund von Fälligkeiten und Verkäufen.

4. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

in Euro bzw. Tsd. Euro (2019) 2020 2019
Bestand der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere 11.732,20 13

Bei dem gesamten Bestand handelt es sich um börsenfähige und börsennotierte Wertpapiere des Umlaufvermögens, es besteht eine Kurswertreserve in Höhe von 22.629,32 Euro.

5. Anlagevermögen

in Euro Anschaffungskosten Zugänge insgesamt Abgänge insgesamt
a) Finanzanlagen 21.942.441,38 0 21.942.441,38
Beteiligungen 741,38 0 741,38
Anleihen 21.941.700,00 0 21.941.700,00
Insgesamt 21.942.441,38 0 21.942.441,38
in Euro Zuschreibungen Abschreibungen
a) Finanzanlagen 0 0
Beteiligungen 0 0
Anleihen 0 0
Insgesamt 0 0
in Euro Restbuchwert 31.12.2020 Restbuchwert 31.12.2019 Abschreibung Geschäftsjahr
a) Finanzanlagen 0 21.996.189,90 0
Beteiligungen 0 741,38 0
Anleihen 0 21.995.448,52 0
Insgesamt 0 21.996.189,90 0

6. Sonstige Vermögensgegenstände

in Euro bzw. Tsd. Euro (2019) 2020 2019
Insgesamt 32.874.843,73 16.144

Die sonstigen Vermögensgegenstände resultieren im Wesentlichen aus Abrechnungsforderungen aus dem Depotgeschäft in Höhe von 18,3 Mio. Euro sowie den sonstigen Forderungen in Höhe von 14,6 Mio. Euro.

Die sonstigen Forderungen bestehen im Wesentlichen aus der Verlustausgleichsforderung gegenüber der AXA Konzern AG in Höhe von 32,7 Mio. Euro, den Verbindlichkeiten aus der Kapitalherabsetzung in Höhe von 19,1 Mio. Euro, den Steuerverbindlichkeiten gegenüber der AXA Konzern AG in Höhe von 5,6 Mio. Euro sowie den Forderungen gegenüber den AXA Investment Managers in Höhe von 6,7 Mio. Euro.

7. Forderungen an verbundene Unternehmen

in Euro bzw. Tsd. Euro (2019) 2020 2019
Forderungen an Kreditinstitute 0 23.523
Forderungen an Kunden 0 5.000
Sonstige Vermögensgegenstände 0 7.011
Insgesamt 0 35.534

Passivposten

8. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist nach Restlaufzeiten

in Euro bzw. Tsd. Euro (2019) 2020 2019
a) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
bis drei Monate 0 160
mehr als drei Monate bis ein Jahr 0 71.520
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 0 32.423
mehr als fünf Jahre 0 12.987
Insgesamt 0 117.090

Der Unterschied zu 2019 entstand im Wesentlichen aufgrund der Abspaltungen der Schuldscheindarlehen und Termingelder an die AXA Konzern AG.

9. Verbindlichkeiten ggü. Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist nach Restlaufzeiten

in Euro bzw. Tsd. Euro (2019) 2020 2019
a) andere Verbindlichkeiten
ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
bis drei Monate 37.909.985,10 38.861
mehr als drei Monate bis ein Jahr 65.268.073,78 153.927
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 2.183.265,11 227.458
mehr als fünf Jahre 18.616.871,44 166.721
Insgesamt 123.978.195,43 586.967

Zusätzlich bestanden Zinsabgrenzungen zum Bilanzstichtag von 0,5 Mio. Euro.

10. Sonstige Verbindlichkeiten

in Euro bzw. Tsd. Euro (2019) 2020 2019
Insgesamt 8.531.899,53 23.427

Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus dem Depotgeschäft in Höhe von 7,5 Mio. Euro.

11. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

in Euro bzw. Tsd. Euro (2019) 2020 2019
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 1.515
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 0,00 35.477
Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 21.167
Insgesamt 0,00 58.159

12. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

in Euro bzw. Tsd. Euro (2019) 2020 2019
Insgesamt 0,00 299
davon Disagio- bzw. Abgrenzungsbeträge gemäß § 340e Abs. 2 HGB 0,00 -

13. Rückstellungen für Pensionen oder ähnliche Verpflichtungen (§ 285 Nr. 25 HGB)

in Euro bzw. Tsd. Euro (2019) 2020 2019
Insgesamt 7.631.643,78 8.641
darunter: Barwert der Pensionsverpflichtungen 7.631.643,78 9.321
Zeitwert des Deckungsvermögens 0,00 680

Der nach § 253 Abs. 6 HGB ermittelte Unterschiedsbetrag in Höhe von 561 Tsd. Euro löst keine Ausschüttungssperre aus, da ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind.

Gemäß Pensionsgutachten ergibt sich ein saldierter Zinsbetrag in Höhe von 483 Tsd. Euro, der sich zusammensetzt aus dem Effekt aus der Änderung des Rechnungszinses in Höhe von 196 Tsd. Euro, dem Zinsaufwand für die Aufzinsung in Höhe von 287 Tsd. Euro. Das Deckungsvermögen wurde im Rahmen der Abspaltung von der AXA Bank AG auf die AXA Konzern AG übertragen.

Zusätzlich bestehen Pensionszusagen gegen Entgeltumwandlung. Diesen Pensionsverpflichtungen stehen Erstattungsansprüche aus kongruenten, konzerninternen Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe gegenüber (4 Tsd. Euro), welche an den Versorgungsberechtigten verpfändet sind. Dabei entspricht der Zeitwert den historischen Anschaffungskosten. Bei den Rückdeckungsversicherungen handelt es sich um Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 HGB, so dass aufgrund der Saldierung auf einen Ausweis verzichtet werden kann. Der Aufwand für diese Pensionszusagen ist gleich dem Beitragsaufwand zu den Rückdeckungsversicherungen und wird von den Arbeitnehmern getragen. Der hohe Rückgang der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen um 158 Tsd. Euro liegt begründet im Übergang der Mitarbeiter der ehemaligen AXA Bank AG zur AXA Konzern AG.

14. Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellung über 47 Tsd. Euro aus dem letzten Jahr wurde ergebniswirksam aufgelöst.

15. Andere Rückstellungen

In den anderen Rückstellungen sind ausstehende Rechnungen in Höhe von 198 Tsd. Euro sowie 51 Tsd. Euro Rückstellungen für Vermittlerprovisionen enthalten.

Die anderen Rückstellungen sind ausschließlich als kurzfristig zu betrachten.

16. Eigenkapital

in Euro bzw. Tsd. Euro (2019) 31.12.2020 Geschäftsjahr Einstellung Geschäftsjahr Entnahme 31.12. 2019
a) gezeichnetes Kapital 6.000.000,00 0,00 19.053.302,18 25.053
b) Kapitalrücklage 5.608.357,83 59.151.413,46 82.500.000,00 28.957
c) Gewinnrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 1.859.568,57 0,00 0,00 1.860
cb) satzungsmäßige Rücklage 185.598,95 0,00 0,00 186
cc) andere Gewinnrücklagen 41.370,75 0,00 0,00 41
2.086.538,27 0,00 0,00 2.087
d) Bilanzgewinn 82.500.452,15 82.500.000,00 0,00 0
Insgesamt 96.195.348,25 141.651.413,46 101.553.302,18 56.097

Die Kapitalrücklage setzt sich aus 3.579 Tsd. Euro gemäß § 272 Abs, 2 Nr. 1 HGB und aus 2.029 Tsd. Euro gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zusammen.

Insgesamt kam es in 2020 zu einer Kapitalherabsetzung i.H.v. 19.053 Tsd. Euro und im Zuge der Abspaltungen zu einer Erhöhung der Kapitalrücklage um 59.151 Tsd. Euro. 82.500 Tsd. Euro wurden anschließend aus der Kapitalrücklage entnommen.

Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

17. Aufteilung nach geographischen Märkten (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 RechKredV)

in Euro bzw. Tsd. Euro (2019) Inland Ausland insgesamt 2020 insgesamt 2019
Zinserträge 4.834.052,41 461.432,94 5.295.485,35 25.631
Laufende Erträge aus Beteiligungen 831,60 0,00 831,60 1
Provisionserträge 50.276.583,74 1.541.134,21 51.817.717,95 52.748
Sonstige betriebliche Erträge 1.743.066,69 0,00 1.743.066,69 5.261
Insgesamt 56.854.534,44 2.002.567,15 58.857.101,59 83.640

18. Zinserträge/-aufwendungen

Im Zinsergebnis sind kumulierte Zinsaufwendungen in Höhe von 2.451 Tsd. Euro aus Swap-Kontrakten enthalten.

In den Zinsaufwendungen sind negative Zinsen aus dem Abkommen für Liquiditätshilfe innerhalb des AXA Konzerns in Höhe von 661 Tsd. Euro enthalten. In den Zinserträgen sind negative Zinsen in Höhe von -1.540 Tsd. Euro aus der Mindestreserve ausgewiesen.

19. Provisionserträge

In den Provisionserträgen ist ein Betrag in Höhe von 722 Tsd. Euro für die Leistungen aus dem Kooperationsvertrag zur Intensivierung der Versicherungsvermittlung von Altersvorsorgeprodukten an Konzerngesellschaften enthalten.

20. Sonstige betriebliche Erträge / Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen sind im Wesentlichen Erträge aus Kursdifferenzen in Höhe von 1.369 Tsd. Euro und Aufwendungen aus der zeitlich verzögerten Abwicklung zwischen den Kundenaufträgen und den Abrechnungen mit den Kapitalverwaltungsgesellschaften in Höhe von 1.462 Tsd. Euro enthalten.

Weiterhin sind sonstige Erträge in Höhe von 143 Tsd. Euro aus der Ausbuchung des Migrationssaldos seit der Übernahme der Hypothekendarlehen der AXA Colonia Bausparkasse aus 2003 sowie Erträge in Höhe von 80 Tsd. Euro aus der Auflösung von nicht benötigten Rückstellungen aus Vorjahren enthalten.

Außerdem wurde aus einer Vereinbarung mit der CreditPlus ein Ertrag von 133 Tsd. Euro erwirtschaftet. Dies resultiert aus dem vereinbarten Übernahmebetrag für die von CreditPlus abgelösten Abrufkredite.

Die Zinszuführung für die Pensionsrückstellungen betrugen 485 Tsd. Euro.

21. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und best Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und best. Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft resultieren mit 29,8 Mio. Euro im Wesentlichen aus der Glattstellung der gesamten SWAP-Geschäfte.

22. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft

Die Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und best. Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft resultieren mit 3,0 Mio. Euro im Wesentlichen aus dem unterjährigen Verkauf der Wertpapiere.

23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

in Euro bzw. Tsd. Euro (2019) insgesamt 2020 insgesamt 2019
erstattete Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag aus Vorjahren -47.165,23 -1
Organschaftsumlage (AXA Konzern AG) 7.491.317,62 3.916
Latenter Steuerertrag -832.587,85 0
Insgesamt 6.611.564,54 3.916

Die Position enthält Erträge aus der Auflösung der Rückstellung von Körperschaftsteuer für Vorjahre in Höhe von 46 Tsd. Euro sowie Erträge aus der Auflösung der Rückstellung zum Solidaritätszuschlag in Höhe von 1 Tsd. Euro. Die Organschaftsumlage enthält Aufwendungen aus Körperschaftsteuer für Vorjahre in Höhe von -173 Tsd. Euro sowie für das Geschäftsjahr Aufwendungen aus Gewerbesteuer in Höhe von 3.890 Tsd. Euro, Aufwendungen aus Körperschaftsteuer in Höhe von 3.607 Tsd. Euro und Aufwendungen zum Solidaritätszuschlag in Höhe von 198 Tsd. Euro.

Zum 31. Dezember 2020 führt die Summe der temporären Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz zu aktiven latenten Steuern in Höhe von 833 Tsd. Euro (Vorjahr 1.080 Tsd. Euro). Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus Abweichungen im Bereich der Pensionsrückstellungen und dem AXA Zeitwertfonds. Die Bewertung der aktiven latenten Steuern erfolgte mit einem kombinierten Steuersatz von 32%.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres (§ 285 Nr. 7 HGB)

2020
Gruppen männlich weiblich gesamt
Leitende Angestellte 3 1 4
Angestellte 13 14 27
Stipendiaten/Praktikanten 3 0 3
Auszubildende 0 0 0
Insgesamt 15 34
2019
Gruppen männlich weiblich gesamt
Leitende Angestellte 5 1 6
Angestellte 14 16 30
Stipendiaten/Praktikanten 3 1 4
Auszubildende 0 0 0
Insgesamt 22 18 40

Bezüge des Vorstandes und des Aufsichtsrats (§ 285 Nr. 9a HGB)

in Euro bzw. Tsd. Euro (2019) 2020 2019
Vergütungen an den Aufsichtsrat 3.500,00 8

Die Vorstände hatten kein Anstellungsverhältnis bei der Bank, sondern wurden von der AXA Konzern AG vergütet.

Bezüge früherer Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebenen (§ 285 Nr. 9b HGB)

in Euro bzw. Tsd. Euro (2019) 2020 2019
Bezüge für frühere Mitglieder 44.323,68 555
Noch nicht ausgewiesener Zuführungsbetrag Pensionsverpflichtungen 0,00 0
Pensionsverpflichtungen 871.323,00 1.611

Aufgrund der Abspaltung der Pensionsverpflichtungen von der AXA Bank AG zur AXA Konzern AG sind diese gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken.

Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 19 HGB)

in Euro bzw. Tsd. Euro (2019) 2020 2019
Art des Geschäftes Zinsvereinbarung Laufzeit bis Nominal Marktwert Marktwert
Festzinszahler-Swap (Plain Vanilla) 5 J. fest/6 Mon. var. 01.05.2020 5.000.000,00 0 -14
Festzinszahler-Swap (Plain Vanilla) 5 J. fest/6 Mon. var. 01.05.2020 5.000.000,00 0 -14
Festzinszahler-Swap (Plain Vanilla) 6 J. fest/6 Mon. var. 27.01.2022 10.000.000,00 0 -120
Festzinszahler-Swap (Plain Vanilla) 10 J. fest/6 Mon. var. 20.05.2025 10.000.000,00 0 -566
Festzinszahler-Swap (Plain Vanilla) 10 J. fest/6 Mon. var. 29.05.2025 5.000.000,00 0 -273
Festzinszahler-Swap (Plain Vanilla) 10 J. fest/6 Mon. var. 23.06.2025 7.500.000,00 0 -512
Festzinszahler-Swap (Plain Vanilla) 10 J. fest/6 Mon. var. 13.07.2025 10.000.000,00 0 -655
Festzinszahler-Swap (Plain Vanilla) 10 J. fest/6 Mon. var. 27.08.2025 12.000.000,00 0 -765
Festzinszahler-Swap (Plain Vanilla) 10 J. fest/6 Mon. var. 26.10.2025 2.000.000,00 0 -120
Festzinszahler-Swap (Plain Vanilla) 10 J. fest/6 Mon. var. 17.12.2025 3.500.000,00 0 -216
Festzinszahler-Swap (Plain Vanilla) 10 J. fest/6 Mon. var. 27.01.2026 10.000.000,00 0 -518
Festzinszahler-Swap (Plain Vanilla) 10 J. fest/6 Mon. var. 23.11.2026 10.000.000,00 0 -478
Festzinszahler-Swap (Plain Vanilla) 10 J. fest/6 Mon. var. 07.12.2028 5.000.000,00 0 -323
Festzinszahler-Swap (Plain Vanilla) 15 J. fest/6 Mon. var. 27.01.2031 10.000.000,00 0 -1.037
Festzinszahler-Swap (Plain Vanilla) 15 J. fest/6 Mon. var. 23.11.2031 20.000.000,00 0 -1.712
Festzinszahler-Swap (Plain Vanilla) 15 J. fest/6 Mon. var. 23.01.2032 20.000.000,00 0 -1.948
Festzinszahler-Swap (Plain Vanilla) 15 J. fest/6 Mon. var. 17.02.2032 15.000.000,00 0 -1.626
Festzinszahler-Swap (Plain Vanilla) 15 J. fest/6 Mon. var. 26.06.2034 15.000.000,00 0 -187
Festzinszahler-5wap (Plain Vanilla) 18 J.fest/ 6 Mon. Var. 11.05.2035 20.000.000,00 0 -2.707
Festzinszahler-Swap (Plain Vanilla) 19 J.fest/ 6 Mon. Var. 11.07.2036 20.000.000,00 0 -3.343
Festzinszahler-Swap (Plain Vanilla) 20 J. fest/ 6 Mon. Var. 01.07.2039 15.000.000,00 0 -245
230.000.000,00 0 17.378

Die gesamten Swapgeschäfte wurden nach der Abspaltung des Hypothekendarlehengeschäfts aufgelöst.

Forderungen und Haftungsverhältnisse gegenüber Organmitgliedern (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV)

Zum Stichtag liegen weder gegenüber den Vorstandsmitgliedern, Aufsichtsratsmitgliedern, aktuellen Geschäftsführern sowie Mitgliedern des Prüfungsausschusses gewährte Vorschüsse und Kredite vor.

Aufsichtsrat bis 31.12.2020

Zusammensetzung nach § 285 Nr. 10 HGB

Klaus Schön

Vorsitzender (ab 1. April 2020 bis 31. Dezember 2020)

Ressort: Kredit (Markt)

Bereichsleiter Finanzierung und Bausparen in der AXA Konzern AG

Dr. Christian Gründl

Vorsitzender (bis 31. März 2020)

Leiter Strategie, Data & Organisation, AXA Konzern AG

Köln

Karsten Becker

stellv. Vorsitzender

Leiter Kapitalanlagencontrolling, ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Bornheim

Rolf Scheuber

Angestellter (Arbeitnehmervertreter)

Pulheim

Prüfungsausschuss seit 08.01.2021

Andreas Henzler

Regional Financial Controller, DXC

Oberursel

Claus Schuenemann

Managing Director Xchanging Hold Co No.3

Kronberg

Sebastian Henrichs

CEO, Geschäftsführer / Managing Director

Hof

Dr. Christian Dicke

CEO ECOFIN

Erlenbach, Schweiz

Vorstand bis 07.01.2021

Zusammensetzung nach § 285 Nr. 10 HGB

Sebastian Henrichs (seit 30. Dezember 2020 bis 07. Januar 2021)

CEO, Geschäftsführer / Managing Director

Hof

Sabine Dittmann-Stenger (seit 30. Dezember 2020 bis 07. Januar 2021)

COO, Geschäftsführerin / Managing Director

Hof

Frank Tressat (bis 31. Dezember 2020)

Sprecher des Vorstands

Ressort: Anlagen / IT / Treasury

Bereichsleiter AXA Vorsorge Bank in der AXA Konzern AG

Florian Frenzel (bis 31. Dezember 2020)

CFO AXA Bank

Ressort: Finanzen / Kredit (Marktfolge)

Bereichsleiter AXA Bank AG - Finanzen in der AXA Konzern AG

Klaus Schön (bis 31. März 2020)

Ressort: Kredit (Markt)

Bereichsleiter Finanzierung und Bausparen in der AXA Konzern AG

Geschäftsführer seit 08.01.2021

Sebastian Henrichs (ab 08. Januar 2021)

CEO, Geschäftsführer / Managing Director

Hof

Sabine Dittmann-Stenger (ab 08. Januar 2021)

COO, Geschäftsführerin / Managing Director

Hof

Angaben zur Identifikation

(§ 264 Abs. 1a HGB)

AXA Bank GmbH (Vormals: AXA Bank AG), Hof, ist beim Amtsgericht Hof unter Handelsregister-Nummer HRB 6254 (Vormals: AXA Bank AG, Köln, Amtsgericht Köln: HRB 34726) eingetragen.

Konzernzugehörigkeit

(§ 285 Satz 1 Nr. 14 HGB)

Die AXA Bank GmbH ist ein 100%-iges Tochterunternehmen der Xchanging HoldCo No. 3 Limited.

Der Abschluss der AXA Bank GmbH wird in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Abschlussprüferhonorar

(§ 285 Satz 1 Nr. 17 HGB)

Abschlussprüfer des AXA Bank GmbH ist die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die an die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gezahlten Honorare sind nachfolgend nach vier Honorararten, gemäß § 285 Abs. 1 Nr. 17 HGB, aufgeführt:

in Euro bzw. Tsd. Euro (2019) 2020 2019
Abschlussprüfungsleistungen 409.280,00 227
andere Bestätigungsleistungen 310.000,00 314
Steuerberatungsleistungen 0,00 0
sonstige Leistungen 0,00 0
Insgesamt 719.280,00 541

Die Abschlussprüfungsleistungen betreffen die Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2020 und die Prüfung der Schlussbilanz zum 31. März 2020. Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich um Leistungen für die Prüfung nach § 89 Abs. 1 S. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes und die Depotprüfung für das Geschäftsjahr 2020.

Geschäfte mit nahestehenden Personen

(§ 285 Satz 1 Nr. 21 HGB)

Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.

Ausschüttungsgesperrte Beträge

Die folgende Tabelle zeigt die zum 31. Dezember 2020 ausschüttungsgesperrten Beträge.

in Euro bzw. Tsd. Euro (2019) 2020 2019
Unterschiedsbetrag zwischen durchschnittlichem Marktzins von 10 und 7 Jahren zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen 561.128,00 800
Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag der Rückstellung für Vorruhestandsverpflichtungen und Anschaffungskosten des Deckungsvermögens 0,00 16
Insgesamt 561.128,00 816

Die ausschüttungsgesperrten Beträge lösen keine Ausschüttungssperre aus, da ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind.

Nachtragsbericht: Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

(§ 285 Nr. 33 HGB)

Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2020 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die sich wesentlich auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft auswirken.

Länderspezifische Berichterstattung (Country-by-Country-Reporting)

(§ 26a Abs. 1 Nr. 2 KWG)

Die Bank hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Die Bank ist als Finanzdienstleistungsinstitut tätig, die Geschäftstätigkeiten bestehen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und fondsgebundene Vermögensverwaltungskonzepte zur Verfügung zu stellen.

Die Bank definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Beteiligungen, Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 beträgt 6,1 Mio. Euro (Vorjahr: 24,0 Mio. Euro).

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten zum Jahresende beträgt 0, gegenüber 32 im Vorjahr. Sämtliche Arbeitsverhältnisse enden mit Ablauf des 31.12.2020 mit dem Verkauf der AXA Bank.

Der Verlust vor Steuern beträgt -25,9 Mio. Euro (Vorjahr: 12,1 Mio. Euro) und die darauf entfallende Steuer beträgt 6,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3,9 Mio. Euro).

Die Bank hat im Geschäftsjahr 2020 keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Für Dritte erbrachte Dienstleistungen

(§ 35 Abs. 1 Nr. 5 RechKredV)

Die Bank hat in folgenden Bereichen Dienstleistungen gegenüber Dritten für Verwaltung und Vermittlung erbracht:

Depotverwaltung

Vermögensverwaltung

Vermittlung von Investmentfondsanteilen

Zusammensetzung des Aktienkapitals

(§ 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG)

Das Aktienkapital setzt sich zum Jahresende aus 3.920 auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktien zusammen. Das gesamte Aktienkapital ist aufgrund der Veräußerung an die Xchanging HoldCo No. 3 Limited übergegangen. Das Aktienkapital wurde durch den Rechtsformwechsel am 08.01.2021 zu Stammkapital.

 

Hof, 15. März 2021

Die Geschäftsführung

Sebastian Henrichs

Sabine Dittmann-Stenger

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die AXA Bank GmbH, Hof

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AXA Bank GmbH, Hof, (vormals AXA Bank AG, Köln) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AXA Bank GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

1.

Abgang der Kreditportfolien

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

1.

Sachverhalt und Problemstellung

2.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3.

Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

1 Abgang der Kreditportfolien

1 Zum 31. Dezember wurden alle Anteile an der Gesellschaft verkauft. Zur Vorbereitung der Übertragung wurde im Geschäftsjahr das Kreditportfolio, bestehend aus Hypothekendarlehen, Policendarlehen und Abrufkrediten abgespalten, verkauft oder gekündigt.

Die Policendarlehen wurden mit Ablauf des 31. Juli 2020 an die AXA Konzern AG veräußert. Die Abrufkredite wurden gekündigt, zum 31. Oktober 2020 fällig gestellt und die Rückzahlung eingefordert. Der Restbestand an Abrufkrediten, der bis dahin nicht zurückgeführt wurde, wurde am 27. November 2020 an die AXA Konzern AG veräußert.

Die Herauslösung des Portfolios Hypothekendarlehen erfolgte im Rahmen mehrerer Abspaltungen am 17. Oktober 2020 rückwirkend zum Stichtag 1. April 2020. Die Gesellschaft übernahm im Zeitraum zwischen dem vertraglichem Abspaltungsstichtag und der technischen Umsetzung der Abspaltung weiterhin die Verwaltung und Bearbeitung der Hypothekendarlehen. Aufgrund der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkung des Abgangs des gesamten Kreditportfolios auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und aufgrund der Komplexität der Abspaltungen, einschließlich der periodengerechten Abgrenzung der Zinserträge, war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns zur Sicherstellung der sachgerechten Abbildung der Veräußerungen und Abspaltungen der Kreditportfolien in der Rechnungslegung mit den vertraglichen Grundlagen und der technischen Umsetzung auseinander gesetzt und die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen zu den Abspaltungen gewürdigt. Für die veräußerten Portfolien haben wir die Kaufverträge und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Veräußerung durchgesehen und beurteilt. Wir haben zudem beurteilt, ob das Portfolio Hypothekendarlehen mit dem zum 31. März 2020 in der Schlussbilanz ausgewiesenen Bestand auf der Grundlage der Abspaltungsverträge vollständig abgegangen ist. Anschließend haben wir unter anderem beurteilt, ob die Auswirkungen der Abspaltungen in der Kapitalrücklage, die Vereinnahmung der Zinserträge bis zum Abspaltungsstichtag sowie der Ausweis der Veräußerungsgewinne und -verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung in Einklang mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten berufsständischen Interpretationen stehen. In Summe konnten wir uns durch die dargestellten und weitere Prüfungshandlungen davon überzeugen, dass die sachgerechte Abbildung und Umsetzung der Abspaltungen sowie Veräußerungen der Kreditportfolien in der Rechnungslegung hinreichend dokumentiert und anhand der verfügbaren Informationen nachvollziehbar sind.

3 Die Angaben der Gesellschaft zum Abgang der Kreditportfolien sind im Abschnitt "Allgemeines" des Anhangs und in den Abschnitten "Grundlagen der Gesellschaft" und "Geschäftsverlauf" des Lageberichts enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fälligkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU- APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. März 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. April 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2001 als Abschlussprüfer der AXA Bank GmbH, Hof, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Peter Goldschmidt.

 

Düsseldorf, den 15. März 2021

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Peter Goldschmidt, Wirtschaftsprüfer

ppa. Ante Malic, Wirtschaftsprüfer

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