Activities of holding companies
DJC Operations GmbH
Konrad-Adenauer-Ufer 5, 50668 Köln, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Anders Braks since 12/13/2016 | Managing Director |
Beneficial OwnersBeta
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
ART GERMAN HOTEL HOLDING S.à r.l. | 100.00% |
ShareholdersBeta
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and Loss Accounts
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Financial Report
Official financial statements and annual reports
DJC Operations GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022DJC Operations GmbH, KölnI. Vorbemerkung Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 28. Juli 2016 unter der Firma "Kronen zweitausend279 GmbH" (UR-Nr. 00400/2016 des Notars Dr. Peter Lehmann in Berlin) am 25. Oktober 2016 erstmals im Handelsregister Köln eingetragen (HRB 89052). Mit Gesellschafterversammlung vom 07. Dezember 2016 wurde unter anderem der Gesellschaftsvertrag geändert. Die Änderungen wurden im Handelsregister am 08. Dezember 2016 angemeldet und lauten im Wesentlichen: • Die Firma lautet jetzt " DJC Operations GmbH" • Änderung des Unternehmensgegenstandes: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Hotels im Deutsch-Japanischen Center in Düsseldorf und die An- und Vermietung von Grundflachen und Baulichkeiten, insbesondere von Hotel-, Büro und Lagergebäuden, sowie das Betreiben eines Parkhauses. Die Änderungen wurden im Handelsregister Köln am 13. Dezember 2016 eingetragen. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft wurde zum 01. Januar 2017 aufgenommen. Die DJC Operations GmbH hat im Zuge der Coronapandemie die Zahlung der Mieten ab März 2020 vollständig eingestellt und nur noch die Nebenkosten bezahlt, dies dann zu Oktober 2021 jedoch ebenfalls eingestellt. Mit Schreiben vom 16.12.2020 machte die Deutsch-Japanisches Center GmbH gegenüber der Gesellschaft ihr Vermieterpfandrecht geltend. Im Dezember 2021 haben sich die DJC Operations GmbH und die Deutsch-Japanisches Center GmbH auf ein rechtsverbindlichen Sanierungsvergleich u.a. zur Beendigung des zwischen ihnen bestehenden Mietvertrags, zur Begleichung der ausstehenden Mietforderungen, zur Übernahme von sämtlichen Verträgen auf einen von Deutsch-Japanisches Center GmbH zu benennenden Nachmieter zur Übertragung des Eigentums an der Betriebs- und Geschäftsausstattung des Hotel Nikko zur Abgeltung des Vermieterpfandrechts an die BenGal Acquisition GmbH & Co. KG sowie zur Überleitung des operativen Geschäfts des Hotel Nikko auf den Nachfolgebetreiber Dalata Deutschland Hotelbetriebs GmbH geeinigt. Laut Betriebsübergangsvereinbarung vom 02. März 2022 ist der Hotelbetrieb per 31. Januar 2022 an die Dalata Deutschland Hotelbetriebs GmbH verkauft worden. Aufgrund der Aufgabe des Geschäftsbetriebs wurde auf eine Darstellung der Entwicklung des Marktes sowie des Geschäftsverlaufs verzichtet, da die Branchenentwicklung sowie die gesamtwirtschaftliche Entwicklung keinerlei Auswirkungen auf die Gesellschaft hatte. II. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 1. Vermögenslage Durch die Aufgabe des Geschäftsbetriebs ist eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen nicht mehr gegeben. Die Bilanzsumme sank von TEUR 17.037 auf TEUR 4.912. Die liquiden Mittel sanken von TEUR 1.704 auf TEUR 599 gestiegen. Die Steuerrückstellungen beinhalten auschließlich die Rückstellung für Steuern vom Einkommen und Ertrag des Geschäftsjahres 2022. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.564 sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 4.334 gesunken. Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen bestehen zum Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 533 (Vorjahr: TEUR 533). Diese resultieren aus Mietkautionen. Die sonstigen Verbindlichkeiten von TEUR 2.125 (Vorjahr: TEUR 2.109) bestanden im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber der UP Hotel Operations GmbH & Co. KG. 2. Finanzlage Auf Grund des vorhandenen Bankguthabens und der positiven Ertrags- und Liquiditätsplanung sind die Zahlungsfähigkeit und damit die Unternehmensfortführung gesichert. Im Berichtsjahr ergab sich aus dem operativen Bereich ein negativer Cash-Flow von TEUR 7.096,9. Aus dem Verkauf des Geschäftsbetriebes an die Dalata Deutschland Hotelbetriebs GmbH wurde ein positiver Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit von TEUR 5.992,9 erzielt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Dienstleistungsverträgen gegenüber Dritten belaufen sich zum 31. Januar 2022 auf TEUR 5. Die Gesellschaft ist jederzeit in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 3. Ertragslage Durch die Aufgabe des Geschäftsbetriebs ist eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen nicht mehr gegeben. Die Umsatzerlöse erhalten noch die Umsätze aus dem Hotelbetrieb des Monats Januar 2022 bis zum Verkauf an die Dalata Deutschland Hotelbetriebs GmbH. Gleiches gilt für die Aufwendungen aus dem Wareneinsatz und den Personalkosten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist ein Gewinn aus dem Verkauf des Geschäftsbetriebes von TEUR 498,2 enthalten. Hinzu kommt die Auflösung des Sonderposten für Investitionen in das Anlagevermögen von TEUR 5.062,8. III. Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als angespannt, jedoch ausreichend ein. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. IV. Bericht über die wesentlichen Chancen und Risiken Aufgrund des Verkaufs des Hotels zum 31. Januar 2022 und der damit verbundenen Einstellung des Geschäftsbetriebs wird auf einen ausführlichen Chancen- und Risikobericht verzichtet. Wegen der jederzeit liquidierbaren Forderung aus Cash-Pool sowie Zusagen der Gesellschafter sehen wir die Liquiditätslage als ausreichend bis zum Ende eines eventuellen Liquidationszeitraums an. Weitere Risiken sehen wir nicht. Liquiditätsrisiken Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Dienstleistungsverträgen gegenüber Dritten ergeben sich durch den Betriebsübergang per 31. Januar 2022 für die Gesellschaft nur in geringem Maße.
Köln, den 23. Januar 2024 DJC Operations GmbH Anders Braks, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Wirtschaftsjahr 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022DJC Operations GmbH, KölnA. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Angaben Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 28. Juli 2016 unter der Firma "Kronen zweitausend279 GmbH" (UR-Nr. 00400/2016 des Notars Dr. Peter Lehmann in Berlin) am 25. Oktober 2016 erstmals im Handelsregister Köln eingetragen (HRB 89052). Mit Gesellschafterversammlung vom 07. Dezember 2016 wurde unter anderem der Gesellschaftsvertrag geändert. Die Änderungen wurden im Handelsregister am 08. Dezember 2016 angemeldet und lauten im Wesentlichen: • Die Firma lautet jetzt " DJC Operations GmbH" • Änderung des Unternehmensgegenstandes: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Hotels im Deutsch-Japanischen Center in Düsseldorf und die An- und Vermietung von Grundflachen und Baulichkeiten, insbesondere von Hotel-, Büro und Lagergebäuden, sowie das Betreiben eines Parkhauses. Die Änderungen wurden im Handelsregister Köln am 13. Dezember 2016 eingetragen. Die Geschäftstätigkeit wurde mit Wirkung zum 01. Juli 2017 aufgenommen. Mit Datum vom 06. Dezember 2021 wurde eine Vereinbarung zur Beendigung des Mietvertrages zum 31. Januar 2022 geschlossen. Laut Betriebsübergangsvereinbarung vom 02. März 2022 ist der Hotelbetrieb per 31. Januar 2022 an die Dalata Deutschland Hotelbetriebs GmbH verkauft worden. Damit einhergehend sind ein Großteil der Lieferantenverträge, Kundenverträge inklusive erhaltene Anzahlungen sowie das Inventar übergangen. Verträge, die nicht übergegangen sind, wurden gekündigt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss ist nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB §§ 242 ff, 264 ff. und des GmbHG § 42 aufgestellt. Von den Erleichterungsvorschriften des § 288 Satz 2 HBG ist teilweise Gebrauch gemacht worden. Er wurde nach den Regelungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. B. Erläuterungen zu Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Umlaufvermögen Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Forderungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr liegen nicht vor, so dass keine Abzinsung vorzunehmen war. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Fremdwährungsforderungen bestehen keine. Liquide Mittel Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird in Höhe des Nominalbetrags der Ausgaben gebildet, soweit es sich um Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag handelt. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der GmbH beträgt EUR 25.000 (Vorjahr EUR 25.000) und ist in voller Höhe eingezahlt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe ihres voraussichtlichen Erfüllungsbetrags so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der kaufmännischen Vorsicht. Sämtliche Rückstellungen sind kurzfristiger Natur, eine fristgerechte Abzinsung entfällt daher. Sofern Rückstellungen abzuzinsen waren, erfolgte dies nach der sogenannten Bruttomethode. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die erhaltenen Anzahlungen haben jeweils eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz Umlaufvermögen Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus der Forderung aus dem ehemaligen Cash Pooling mit Event Hospitality Management GmbH & Co.KG in Höhe von insgesamt TEUR 4.025 Die sonstigen Vermögensgegenstände (TEUR 144) beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Umsatzsteuer Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von TEUR 25 (Vorjahr TEUR 25) ist voll eingezahlt. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen Für die Anschaffung neuer Wirtschaftsgüter wurden seitens der Verpächter teilweise Zuschüsse gewährt. Diese wurden in diesem Posten entsprechend der IDW Stellungnahme HFA 1/1984 passivisch abgegrenzt. Die dazu korrespondierenden Investitionen in das Anlagevermögen wurden entsprechend ungekürzt ausgewiesen. Die Auflösung des Postens erfolgt entsprechend den Nutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände, d. h. über ca. zehn Jahre. Der Sonderposten wurde im Rahmen der Übertragung des Geschäftsbetriebs vollständig aufgelöst. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen zum Bilanzstichtag bestanden im Wesentlichen aus Rückzahlungsrisiken für Coronahilfen (TEUR 259) Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Besicherungen durch Grundpfandrechte und sonstige Rechte bestehen nicht.
Die sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 2.125) bestehen hauptsächlich aus Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen der Gruppe aus Coronahilfen (TEUR 2.013). Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsätze für Übernachtungen, Speisen und Getränke betreffen die Zeit bis zum 31. Januar 2022. Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 6.145) enthalten im Wesentlichen aus der Auflösung des Sonderpostens von TEUR 5.063 (Vorjahr TEUR 762). Des Weiteren sind Erträge aus dem Verkauf des Geschäftsbetriebs (TEUR 498) enthalten. Kursgewinne wurden im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr TEUR 1,2) erzielt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von TEUR 0,1 (Vorjahr TEUR 0,1). Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen enthalten TEUR 1,1 (Vorjahr EUR 1,1) Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen. Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen sind in Höhe von TEUR 1,1 (Vorjahr TEUR 10,4) sind in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten. D. Sonstige Angaben Angaben zu den Arbeitnehmern (§285 Nr. 7 HGB) Die Gesellschaft hatte zum Ende des Geschäftsjahres keine Arbeitnehmer mehr. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr war: Herr Anders Braks, Köln, Kaufmann Der Geschäftsführer hat von der Gesellschaft keine Bezüge erhalten. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestehen nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Dienstleistungsverträgen gegenüber Dritten belaufen sich zum 31.Januar 2022 auf TEUR 5. Ergebnisverwendung Das Jahresergebnis in Höhe von TEUR 3.466,5 wird dem Verlustvortragskonto der Gesellschaft zugewiesen. Sonstiges Auf die Angabe des Gesamthonorars des bestellten Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wurde gemäß § 288 Abs. 2 HGB verzichtet. Anlagespiegel
sonstige Berichtsbestandteile
Köln, 23. Januar 2024 DJC Operations GmbH Anders Braks, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die DJC Operations GmbH, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der DJC Operations GmbH, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DJC Operations GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung derzukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 24. Januar 2024 HANSA
REVISION Schubert & Coll. GmbH
Dipl.-Kfm. Christian Feit, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Michael Klein, Wirtschaftsprüfer Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts setzt unsere vorherige Zustimmung voraus. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und / oder Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) erfordert unsere erneute Stellungnahme, soweit dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir weisen diesbezüglich auf § 328 HGB hin. |
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