FdL Handelsgesellschaft mbH
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Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Roman Zenetti since 9/29/2025 | Board Member |
Volker Bürgel since 9/29/2025 | Board Member |
Ralf Hasselberg since 8/6/2002 | Procura |
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| No data available | |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
CPU Softwarehouse AGAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang zum 31.12.2023der CPU Softwarehouse AG, AugsburgI. Allgemeine Angaben Die CPU Softwarehouse AG, Augsburg, ist ein Unternehmen, dessen Aktien im Freiverkehr (bis zum 29.12.2023 im m:access) der Börse München notieren. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der CPU Softwarehouse AG (CPU AG) wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die CPU Softwarehouse AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Dementsprechend übt sie aus Vereinfachungsgründen bei der Abschlusserstellung gesetzliche Wahlrechte (größenabhängige Erleichterung gem. § 274a HGB bzw. § 276 Satz 1 und § 288 Abs. 1 HGB) zur Angabe bzw. Nichtangabe bestimmter Vermerkpflichten aus. Auch von Anhangangaben gem. § 285 HGB Nr. 11 sowie Nr. 10 hinsichtlich der Angaben für börsennotierte Gesellschaften wurde entsprechend der gesetzlichen Vorschriften der §§ 286 Abs. 3 Nr. 2 und 288 Abs. 1 HGB abgesehen. Die Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Die Gesellschaft ist beim Registergericht Augsburg unter der HRB Nr. 2005 eingetragen. II. Währungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstbuchung bewertet. Soweit sich aus den Kursen zum Bilanzstichtag noch nicht realisierte Gewinne oder Verluste ergeben, werden diese entsprechend den Bewertungsvorschriften des § 256a HGB behandelt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften. Es gelten generell und unabhängig von den tatsächlich ausgewiesenen Bilanzpositionen die unten folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Aktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Für die Abschreibungen der Softwareprogramme wird eine Nutzungsdauer von einem bis vier Jahren zugrunde gelegt. Die Nutzungsdauer der gewerblichen Schutzrechte beträgt zehn Jahre und umfasst damit die durch die Eintragung gewährte Schutzdauer. Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear. Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungsdauer der Sachanlagegüter beträgt zwischen zwei und zehn Jahren. Die Abschreibungen erfolgen linear. Geringwertige Anlagegüter werden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, wenn der Wert des einzelnen Anlagegutes 250,00 EUR nicht übersteigt. Für die Anlagegüter, die einen Wert von 250,00 EUR im Einzelnen übersteigen, aber nicht 1.000,00 EUR, wird entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Sachanlagevermögen ausgewiesen und im Geschäftsjahr der Bildung und in den vier folgenden Geschäftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Anlagegut des Sammelpostens aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Sofern der beizulegende Wert über dem jeweiligen Buchwert liegt, erfolgt eine Wertaufholung bis zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennwerten angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden alle erkennbaren Risiken grundsätzlich durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Soweit eine gesetzliche Aufrechnungslage gegeben ist, werden Forderungen mit Verbindlichkeiten saldiert und dementsprechend saldiert ausgewiesen. Die liquiden Mittel sind mit den Nominalwerten ausgewiesen. Aktive latente Steuern werden nicht bilanziert. Passiva Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. IV. Angaben zur Bilanz Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten entgeltlich erworbene Softwareprogramme. Bei dem Sachanlagevermögen handelt es sich im Wesentlichen um EDV-Hardware und Büroausstattung. Finanzanlagen Die Ermittlung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der Ausleihungen an verbundene Unternehmen erfolgt anhand eines Unternehmensbewertungsmodells auf Basis der Discounted Cashflow-Methode, soweit erforderlich. Dabei werden, unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen sowie der Umsatzerwartungen, die erwarteten Cashflows für einen Drei-Jahres-Zeitraum fortgeschrieben und anschließend mit einer Wachstumsrate von einem Prozent bis zwei Prozent geplant. Die Abzinsung der Cashflows erfolgt mit einem risikoadjustierten Diskontierungssatz in Abhängigkeit von den jeweiligen erwarteten Markt-, Produkt- und Unternehmensentwicklungen. Es erfolgten im Jahr 2023 Abgänge aus Tilgungen auf Ausleihungen gegenüber verbundenen Unternehmen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Von dem unter der Position Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesenen Betrag sind 24 TEUR (Vorjahr: 24 TEUR) als Sicherheit für eine Mietkaution verpfändet. Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 4.503.348,00 EUR (Vorjahr: 4.093.953,00 EUR) und ist in 4.503.348 (Vorjahr: 4.093.953) nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit gleichen Rechten und einem rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR eingeteilt. Die Aufteilung der Kapitalrücklage stellt sich wie folgt dar: Bilanzgewinn Der Posten hat sich wie folgt entwickelt:
Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juni 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Juni 2027 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu 2.046.976,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: a) für Spitzenbeträge; b) für Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage gem. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der an der Münchner Wertpapierbörse gehandelten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen neuen Aktien einen rechnerischen Anteil von insgesamt zehn Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung - falls dieser Wert geringer ist. Auf diese Begrenzungen sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt der Ausübung in direkter oder entsprechender Anwendung dieser Vorschrift ausgegeben oder veräußert werden. c) für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien, insbesondere zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen und sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände (einschließlich Forderungen). Über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Pensionsrückstellungen Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte in Übereinstimmung mit IDW RS HFA 30 nach einem Anwartschaftsbarwertverfahren. Die versicherungsmathematischen Annahmen basieren auf den Heubeck Richttafeln 2018 G und folgenden Bewertungsparametern. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB aus der Ausweitung des Zinsermittlungszeitraums von sieben auf zehn Jahre für Pensionsverpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2023 2.866 EUR.
Verbindlichkeiten Die gesamten Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen der CPU AG sind im Wesentlichen Erträge aus Konzernumlagen, Erträge aus Währungsumrechnungen sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz enthalten. VI. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte die CPU Softwarehouse AG durchschnittlich 7 Angestellte (Vorjahr: 7). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der CPU Softwarehouse AG betragen für die Geschäftsjahre ab 2024:
Angaben zu den Organen Vorstand: Dr. Thomas Brakensiek, Hamburg Hinsichtlich der Vergütungen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB wird von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB analog Gebrauch gemacht. Aufsichtsrat: Bernd Günther, Hamburg Vorstand der Hamburger Getreide-Lagerhaus AG Aufsichtsratsvorsitzender der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Aufsichtsratsvorsitzender der HEID AG Aufsichtsratsvorsitzender der CPU Softwarehouse AG Burkhard Wollny, Göppingen Bankkaufmann Aufsichtsratsmitglied der medondo holding AG Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der CPU Softwarehouse AG Gerhard Delling, Hamburg Moderator und Journalist Aufsichtsratsmitglied der CPU Softwarehouse AG (ab 26.01.2022) VII. Ergebnisverwendung Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, den Jahresfehlbetrag der CPU Softwarehouse AG in Höhe von 2.254.447,03 EUR unter Verrechnung mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 1.275.411,26 EUR auf neue Rechnung vorzutragen
Augsburg, den 20. April 2024 Dr. Thomas Brakensiek Vorstand
Augsburg, den 24. Dezember 2024 gez. Dr. Thomas Brakensiek Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20. April 2024 |
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