Tricept Informationssysteme AG
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Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Michael Vösgen since 3/1/2004 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
FOX Software GmbHAugustdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGgemäß §§ 284 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2011 der FOX Software GmbH, Augustdorf I. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB, den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes sowie den ergänzenden Vorgaben des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 HGB. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Vorgaben des § 275 Abs. 2 HGB beachtet. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Vorjahresbilanz wurden unverändert übernommen. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB, d. h. Kaufpreise zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Preisminderungen (Skonti und Rabatte). Leistungsbedingter Werteverzehr wird durch planmäßige Abschreibungen erfasst, die auf der Grundlage der steuerlich anerkannten Sätze bemessen werden. Anlagenzugänge und ‑abgänge werden jeweils zeitanteilig abgeschrieben. Die Zusammensetzung und Entwicklung des gesamten Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Dieser ist nach der Bruttomethode - ausgehend von den historischen Anschaffungskosten - gemäß § 268 Abs. 2 HGB gegliedert. Forderungen und Sonstige Ve rmögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Kurswert laut Depotauszug angesetzt. Sofern der Kurswert am Bilanzstichtag höher als der Buchwert des Vorjahres war, erfolgt eine Zuschreibung auf den höheren Kurswert, maximal bis zur Höhe der historischen Anschaffungskosten. Guthaben bei Kreditinstituten sind entsprechend vorliegender Saldenbestätigungen zum Nominalwert bilanziert. Der Teilwert der Pensionsrückstellung wird nach versicherungsmathematischen Methoden sowie den Richttafeln Dr. Klaus Heubeck 2005 G ermittelt. Entsprechend den Vorschriften des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wird eine Verrechnung der Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung mit den Versorgungsverpflichtungen vorgenommen. Der Wertansatz der übrigen Rückstellungen entspricht den zu erwartenden Ausgaben und berücksichtigt alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Zum 31.12.11 setzen sich die bilanzierten sonstigen Rückstellungen wie folgt zusammen: Archivierungskosten 3.300,00 JA-Kosten 2.000,00 BGN-Beitrag 100,00 Summe 5.400,00 Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. III. Erläuterungen zu der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanz Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. 2. Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse entfallen unverändert ausschließlich aufs Inland (§ 285 Nr. 4 HGB). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB). Entsprechend der Vorschriften des § 246 Abs. 2 S. 2 sind Zinsaufwendungen und -erträge aus der Abzinsung der Bilanzposition Altersversorgungsverpflichtungen (= Pensions-rückstellung) saldiert worden. IV. Sonstige Angaben Neben den Geschäftsführern beschäftigte die Gesellschaft im Berichtsjahr keine Mitarbeiter (§ 285 Nr. 7 HGB). Die Geschäftsführung erfolgte in 2011 unverändert durch Herrn Michael Vösgen und Herrn Wilfried Voß (§ 285 Nr. 9 HGB). Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB. Augustdorf, 27. März 2012 (Michael Vösgen)
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