semper fi Ventures GmbHLiquidated

28195 Bremen, DEU

Master Data

Registry
Register court Bremen HRB 27470 HB
Previous
semper fi Investment GmbH
Registered
11/25/2011
Industry
Management activities of other holding companiesActivities of holding companiesManagement of non-residential real estate on a fee or contract basis
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von eigenem und fremdem Vermögen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmungen.

History

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Management

NameRole
Marco Michael Nussbaum
since 11/25/2011
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Bremen
€25,001
100.00%

Holdings

Financial Report

semper fi Ventures GmbH

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 1.414.867,27 436.166,92
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.648,00 1.648,00
II. Sachanlagen 16.680,00 334,00
III. Finanzanlagen 1.396.539,27 434.184,92
B. Umlaufvermögen 317.234,91 226.190,24
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 202.808,99 222.851,19
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 114.425,92 3.339,05
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.732.102,18 662.357,16

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 1.691.501,92 413.231,52
I. gezeichnetes Kapital 25.001,00 25.001,00
II. Kapitalrücklage 33.092,53 33.092,53
III. Gewinnvortrag 355.137,99 425.142,70
IV. Jahresüberschuss 1.278.270,40 -70.004,71
B. Rückstellungen 15.000,00 15.000,00
C. Verbindlichkeiten 25.600,26 234.125,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.732.102,18 662.357,16

Anhang


 
I.   Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 der semper fi Ventures GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bremen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Registergericht Bremen unter 27470 (§ 264 Abs. 1a Satz 1 HGB).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

II.   Angaben zur Generalnorm
Der Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zusätzliche Angaben gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB sind nicht erforderlich.

III.   Ausweis und Gliederung
Darstellungsstetigkeit
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen wird weitestgehend beibehalten (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB).

Hinweise zu den Vorjahresbeträgen
Die Vorjahresbeträge in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 entnommen und werden in Euro angegeben (§ 265 Abs. 2 HGB).
Aufgrund der erstmaligen Anwendung von § 277 Abs. 1 HGB i.d.F. des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) auf die Umsatzerlöse des Berichtsjahres ergibt sich keine Einschränkung der Vergleichbarkeit mit den Umsatzerlösen des Vorjahres (Art. 75 Abs. 2 Satz 3 EGHGB).

Beziehungen zu Gesellschaftern
Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG werden Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern im Anhang angegeben.

Untergliederung und Einfügung neuer Posten
Gemäß § 265 Abs. 5 HGB werden die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nicht weiter unterteilt.

Davon-Vermerke
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt (§ 284 Abs. 1 Satz 1 HGB). Gleiches gilt in Bezug auf etwaige Angaben zum Bilanzgewinn gemäß § 268 Abs. 1 Satz 3 HGB.

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
Diese werden gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

 

IV.   Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden nachstehend die auf die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.

Das Anlagevermögen wurde mit Anschaffungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt.
Die Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens erfolgen nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 HGB wurde nicht vorgenommen. Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten bilanziert und, soweit erforderlich, wertberichtigt.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert.

Das Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nominalwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Eine Abzinsung war aufgrund der Restlaufzeit nicht erforderlich.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen wurden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag (§ 256a HGB) bewertet. Bei Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden die §§ 253 Abs. 1 Satz 1, 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht angewendet. Bei langfristigen Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten wird das Anschaffungskostenprinzip beachtet.

 

V.   Erläuterungen zur Bilanz



Hinweis zur Darstellung des Anlagevermögens (Anlagengitter)
Auf die Erstellung eines Anlagengitters wurde gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.

Beziehungen zu Gesellschaftern
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 202.227,37 Euro (Vj. 220.222,65 Euro) enthalten.

Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB)
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Angaben zu Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten, Pfandrechten oder ähnlichen Rechten (§§ 268 Abs. 5, 285 Nr. 1a, 1b HGB)
  

Postenbezeichnung
Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1.101,08 Euro
0,00 Euro
 
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
24.499,18 Euro
0,00 Euro
 


Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: 0,00 Euro
Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert: 0,00 Euro

VI.   Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB):

Im Geschäftsjahr 2016 wurde durchschnittlich folgende Arbeitnehmerzahl beschäftigt: 0

  

sonstige Berichtsbestandteile


Bremen, im Januar 2019

gez. Marco Nussbaum


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.01.2019 festgestellt.

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