Auto Spatz GmbHLiquidated

86833 Ettringen, DEU

Master Data

Registry
Register court Memmingen HRB 5322
Registered
5/22/2003
Industry
Activities of agents involved in the wholesale of motor vehiclesRetail sale of motor vehicles with a maximum permissible weight not exceeding 3,5 tonsRetail sale of motor vehicles with a maximum permissible weight of more than 3,5 tons
Purpose
Führung eines Kraftfahrzeughandwerksbetriebes, einschließlich des Handels mit Kraftfahrzeugen

History

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Management

NameRole
Narziß Spatz
since 5/22/2003
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Narzii Spatz
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Narzii Spatz
8939 Ettringen, Tussenhauser Straße 11
50000
100.00%

Financial Report

Auto Spatz GmbH

Ettringen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 5.590,00 7.267,00
B. Umlaufvermögen 91.522,39 96.664,68
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 13.704,25 3.700,42
Bilanzsumme, Summe Aktiva 110.816,64 107.632,10

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 2.600,00 2.600,00
C. Verbindlichkeiten 108.216,64 105.032,10
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 35.899,30 32.705,73
Bilanzsumme, Summe Passiva 110.816,64 107.632,10

sonstige Berichtsbestandteile



1. Buchführung

Die Gesellschaft ist nach § 41 GmbH-Gesetz verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung zu erstellen.

Die Buchführung wurde durch den Steuerberater auf dem System DATEV erstellt.

Die Kontierung erfolgte nach dem Kontenrahmen SKR 03.

  

2. Handels- und Steuerbilanz

Der vorliegende Jahrabschluss wurde unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften erstellt. Dieser Abschluss dient daher gleichzeitig als Steuerbilanz.

  

3. Steuerrechtliche Verhältnisse

3.1 Umsatzsteuer

Die Umsätze des Unternehmers unterliegen der Regelbesteuerung nach §§ 16 bis 18 UStG, sind allerdings nach § 4 Nr.9a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Für die Zwecke der Umsatzsteuer wurde die Buchführung entsprechend gegliedert.
Die nach § 22 UStG geforderten Aufzeichnungen sind erbracht.

  

2. Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuerberechnung wurden die Vorschriften des GewStG beachtet.
  

4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

4.1. Die Absetzungen für Abnutzung wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) richten sich nach der jeweiligen betrieblichen
Nutzungsdauer des Anlageguts unter Anlehnung an die amtlichen AfA -Tabellen. Entsprechend der
Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen im Berichtszeitraum wurde die AfA zeitanteilig vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis  150 € wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten ab 150 € bis 1.000 € wurden im Zugangsjahr in den Sammelposten eingestellt und auf 5 Jahre abgeschrieben.

4.2. Bei Vorräten einschl. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie den unfertigen Leistungen erfolgte die Aktivierung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten.

Die  Ermittlung der Bestände erfolgte durch körperliche Bestandsaufnahme.

Für Bestandsrisiken und Unabhängigkeit wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen.

4.3. Die Außenstände wurden am Ende des Wirtschaftsjahres nach offenen Rechnungen ermittelt. Für den Forderungsbereich wurden laufend Personenkonten geführt.

4.4 Für Umsatzsteuer wurden die sich ergebenden Erstattungsansprüche aktiviert, sich ergebende Zahlungsverpflichtungen wurden passiviert, wobei davon ausgegangen wird, dass die Zahlung innerhalb von 12 Monaten ab Bilanzstichtag erfolgt.

4.5. Der in der Bilanz ausgewiesene Kassenbestand gibt den zum Bilanzstichtag vorhandenen Bestand richtig wieder.

4.6. Der Bilanzansatz bei den Bankgirokonto deckt sich mit den auf den letzten Kontoauszügen vom 31.12.2012 ausgewiesenen Salden.

4.7. Zum Bilanzstichtag wurden die nach § 5 Abs.5 Nr.1 und 2 EStG erforderlichen Abgrenzungsposten aktiviert bzw. passiviert.

4.8. In Höhe der zu erwartenden Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und für die Ausfertigung der Steuererklärungen wurde eine Rückstellung gebildet.
  

5. Geschäftsführer

Im Berichtszeitraum war

Herr Narziß  Spatz 

zum Geschäftsführer bestellt.

Der Geschäftsführer war alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

  


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2014 festgestellt.

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