Kern - Wohnbau GmbH.
Öhringen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2024
Bilanz
Anhang
Kern-Wohnbau GmbH, Öhringen
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2024
A. GRUNDSÄTZLICHE ANGABEN
1. Allgemeine Angaben
Die Kern-Wohnbau GmbH hat ihren Sitz in Öhringen und ist im Handelsregister Abteilung
B unter der Nummer HRB 580223 des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen.
Der Jahresabschluss der Kern-Wohnbau GmbH wurde nach den geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
Haftung (GmbHG) sowie des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Nach den in § 267 Abs. 2 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich
an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Sie wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert
beibehalten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
bewertet. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern betragen zwischen einem und dreizehn
Jahren.
Finanzanlagen wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten
oder gegebenenfalls mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die Bewertung der Bauplätze erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten unter Beachtung
des Niederstwertprinzips. Die Anschaffungskosten enthalten sämtliche Aufwendungen
um den Platz in einen baureifen Zustand zu bringen. Kosten der Baumaßnahmen sind nicht
enthalten.
Die Bewertung der unfertigen Bauten erfolgte unter Berücksichtigung direkt zuordenbarer Einzelkosten sowie anteiliger
Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Die Ansätze wurden unter Berücksichtigung der verlustfreien Bewertung sowie der aktuellen
Marktlage gebildet.
Bei den fertigen Bauten erfolgt die Ermittlung der Einzelkosten retrograd ausgehend von dem Listenpreis für
das jeweilige Objekt abzüglich eines Abschlags (20%) für Vertrieb, Verwaltung und
Gewinn sowie voraussichtlich noch anfallender Kosten des Verkaufs der Immobilien.
Die Ansätze wurden unter Berücksichtigung der verlustfreien Bewertung sowie der aktuellen
Marktlage gebildet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nominalwert angesetzt.
Dem Ausfall- und Kreditrisiko wurde gegebenenfalls durch Bildung von Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tage darstellen, als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Die Rückstellungen berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt
worden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.
B. ANGABEN ZUR BILANZ
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Der Posten sonstige Vermögensgegenstände enthält eine kurzfristige Ausleihung gegenüber
der KERN-Wohnbau Öhringen GmbH & Co. KG, Öhringen, in Höhe von TEUR 11.310 (Vorjahr:
TEUR 11.560). Das jederzeit kündbare Darlehen wird mit 1% p. a. verzinst. Sicherheiten
bestehen keine.
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr betrugen EUR 539.191,99
(Vorjahr: EUR 1.025.396,70). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr betrugen EUR 250.636,34 (Vorjahr: EUR 314.474,84), davon über fünf Jahren
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter handelt es sich ihrer Art nach
um sonstige Verbindlichkeiten.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche
Eigentumsvorbehalte.
D. SONSTIGE ANGABEN
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Pachtverträgen
betragen in den Jahren 2023 bis 2025 TEUR 67.
2. Angaben zur Belegschaft und Organen
Im Geschäftsjahr 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 waren durchschnittlich 5 angestellte
Arbeitnehmer und eine Aushilfskraft beschäftigt.
Zum Geschäftsführer im Berichtsjahr war bestellt:
Herr Dr. Heiko Widmann, Geschäftsführer, Öhringen
Der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB entsprechend erfolgt kein Ausweis der Organbezüge.
3. Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss (EUR 237.820,87) zusammen mit
dem Gewinnvortrag (EUR 8.157.608,43) auf neue Rechnung vorzutragen.
Öhringen, 03. September 2024
Kern-Wohnbau GmbH
Dr. Heiko Widmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.10.2024 festgestellt.
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