Jarski GmbHLiquidated

Master Data

Registry
Register court Stendal HRB 16424
Registered
3/25/2002
Industry
Renting and operating of own or leased non-residential real estateRenting and operating of own or leased residential real estateManagement of non-residential real estate on a fee or contract basis
Purpose
Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken sowie alle Tätigkeiten, die dem Unternehmen mittelbar und unmittelbar dienen

History

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Management

NameRole
Ralf Rainer Jarski
since 11/28/2003
Procura
Managing Director
Stefan Jarski
since 11/28/2003
Procura

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

06369 Görzig, Radegaster Straße 50 a
€12,500
50.00%
06369 Görzig, Radegaster Straße 50 a
€12,500
50.00%

Financial Report

Jarski GmbH

Görzig

Jahresabschluss zum 31.8.2007

Bilanz

Aktiva

31.8.2007
EUR
31.8.2006
EUR
A. Anlagevermögen 144.292,91 148.972,91
I. Sachanlagen 144.292,91 148.972,91
B. Umlaufvermögen 36.741,44 178.810,23
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.490,98 163.944,85
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.250,46 14.865,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.085,75 826,56
Bilanzsumme, Summe Aktiva 182.120,10 328.609,70

Passiva

31.8.2007
EUR
31.8.2006
EUR
A. Eigenkapital 34.881,91 76.053,21
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 0,00 1.411,01
III. Gewinnvortrag 23.668,04 17.170,97
IV. Jahresfehlbetrag 38.786,13 -7.471,23
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 14.240,00
C. Rückstellungen 48.780,80 132.636,42
D. Verbindlichkeiten 98.457,39 105.680,07
Bilanzsumme, Summe Passiva 182.120,10 328.609,70

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2007



Grundlagen der Rechnungslegung


Der vorliegende Jahresabschluss der Jarski GmbH wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Jarski GmbH ist nach den Kriterien des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.


Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden sowohl bei der Aufstellung als auch beim Umfang der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.


Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. § 266 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 326 HGB gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.


Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Die Wertansätze in der Bilanz der Jarski GmbH zum 31.08.2006 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.


Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und -verbote beachtet. Bilanzierungswahlrechte sind durchgängig im Sinne des steuerlichen Bilanzierungsgebotes ausgeübt worden.


Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.


Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.


Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern) ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.


Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, im wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.


Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.


Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.


Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.


Erhöhte Abschreibungen und Absetzungen für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung wurden nicht vorgenommen. Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG wurden nicht in Anspruch genommen.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.


Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.


Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.


Das gezeichnete Kapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.


Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.


Dem Rechnungsabgrenzungsposten liegen entsprechende Aufstellungen zugrunde.





Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss



Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.



Verbindlichkeiten


Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:


Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 98.457,39 54.692,73 0,00



Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 EUR durch Sicherungsübereignung und 0,00 EUR durch eine Grundschuldeintragung im Grundbuch gesichert.



Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.




Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.




Sonstige Angaben



Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Christiane Jarski.


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.



Ergebnisverwendung


Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Ergebnisverwendungsvorschlages aufgestellt.




Görzig, den 07.04.2008




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