Master Data

Registry
Register court Freiburg HRB 410663
Registered
8/1/1977
Industry
PlasteringManufacture of plaster products for construction purposesGlazing
Purpose
Die Ausführung von Gipserarbeiten aller Art.

History

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Management

NameRole
Dirk Frey
since 6/7/2006
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Mooswaldstr. 2, 79576 Weil am Rhein
150000
100.00%

Financial Report

Allputz GmbH Gipser- und Stuckateurgeschäft

Efringen-Kirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 2.087,00 2.544,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 1.236,00 2.043,00
III. Finanzanlagen 850,00 500,00
B. Umlaufvermögen 158.370,87 167.497,00
I. Vorräte 122.653,64 147.849,03
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.566,64 17.598,29
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 150,59 2.049,68
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 899,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 160.457,87 170.940,00

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 24.901,45 4.866,63
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Bilanzverlust 26.227,74 46.262,56
B. Rückstellungen 5.307,00 23.003,73
C. Verbindlichkeiten 130.249,42 143.069,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 160.457,87 170.940,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2012

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Beteiligung ist zu den Anschaffungskosten bewertet.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 0,00 ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 51.129,19 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen und Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstitute 31.658,75 31.658,75 0,00
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 50.773,95 50.773,95  
Verbindlichkeiten aus Lieferungen/Leistungen 5.026,96 5.026,96 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 42.789,76 42.789,76 0,00
- davon aus Steuern 16.468,28 16.468,28 0,00
- davon aus sozialer Sicherheit 358,68 358,68 0,00
- davon gegenüber Gesellschafter 5.152,42 5.152,42 0,00
Summe 130.249,42 130.249,42 0,00
  Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstitute 38.093.23 38.093,23 0,00
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 66.660,24 66.660,24  
Verbindlichkeiten aus Lieferungen/Leistungen 10.801,52 10.801,52 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 27.514.,65 27.514,65 0,00
- davon aus Steuern 6.795,61 6.795,61 0,00
- davon aus sozialer Sicherheit 493,07 493,07 0,00
- davon gegenüber Gesellschafter 0,00 0,00 0,00
Summe 143.069,64 143.069,64 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Dirk Frey, 79576 Weil am Rhein.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang kein Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen

 

Efringen-Kirchen im November 2012

gez. Dirk Frey, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.11.2013.

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