Wholesale of food n.e.c.
PRIMUS HOLDING GmbHLiquidated
59269 Beckum, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Zeki Anter since 9/13/2024 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
Zeki AnterSuryoyo Holding GmbH | 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Holdings
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
PRIMUS HOLDING GmbHBeckumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktivseite
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den § 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Bei der PRIMUS HOLDING GmbH haben sich keine Umbewertungen aufgrund des BilMoG ergeben. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der PRIMUS HOLDING GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen waren nicht notwendig. Der Kassenbestand und die Guthaben bei dem Kreditinstitut sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken, die mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert sind. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur BilanzAnteilsbesitz Auf die Aufstellung des Anteilsbesitz gem. § 285 Nr. 11 HGB wurde gem. § 286 Abs. 3 HGB verzichtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 2.542.795,84 € (Vorjahr: 0,00 €), davon gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 2.542.795,84 € (Vorjahr: 0,00 €). Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft in Höhe von 25.000,00 € ist in voller Höhe eingezahlt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von 24.505,01 € (Vorjahr: 841,48 €), davon gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 100,00 €). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von 2.661.026,43 € (Vorjahr: 0,00 €), davon gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei
Das Wahlrecht nach 286 Abs. 4 HGB wird ausgeübt. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Hinweis gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 HGB: Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss 2010 noch nicht festgestellt.
Beckum, den 29. März 2012 Dipl.-Wirtschafts-Ing. Patrick Rehberger, Geschäftsführer |
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