CDR
International GmbH
Möhnesee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
178.489,71 |
0,00 |
| I.
Vorräte |
5.796,60 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.854,23 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
130.838,88 |
0,00 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
273,52 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
178.763,23 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
100.066,35 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
0,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
75.066,35 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
35.271,59 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
43.425,29 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
178.763,23 |
0,00 |
Anhang
A
. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Grundsätze zur Form des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der
CDR International GmbH, Möhnesee
- nachfolgend kurz "Gesellschaft" oder "GmbH" genannt
-
entspricht grundsätzlich den
Rechnungslegungsvorschriften für eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Form des Jahresabschlusses
Gemäß § 265 Abs. 2 HGB ist in der
Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zu jedem
Posten der jeweils entsprechende Betrag des vorhergehenden
Geschäftsjahres anzugeben. Mangels Vorjahr wurden
Vorjahreswerte nicht angegeben.
Grundsätze zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Rahmen des Jahresabschlusses wurde eine
verkürzte Bilanz gemäß § 266 Abs. 1
Satz 2 HGB sowie eine verkürzte Gewinn- und
Verlustrechnung gemäß § 276 HGB
aufgestellt.
Die Vermögensposten sind mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bewertet worden, vermindert um
zulässiger Abschreibungen.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert, Rückstellungen mit
dem nach vernünftiger, kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Besonderheiten sind, soweit vorhanden, bei der
Bewertung einzelner Vermögens- oder Schuldposten an
den einschlägigen Stellen genannt.
Die Übergangsregelungen des Art. 67 EGHGB wurden
erstmalig im Jahresabschluss 2010 angewendet.
Erfolgswirksame Veränderungen ergaben sich dadurch
nicht.
Beeinträchtigung des Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage
Der vorliegende Jahresabschluss bietet einen
ausreichenden Einblick in die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage, besondere zusätzliche Erläuterungen
sind an dieser Stelle daher nicht erforderlich.
Sonstige Angaben
Weitere Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wie z. B. Ausweisänderung und
Vergleichbarkeit, besondere Abweichungen von Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden, Fremdwährungsumrechnung etc.,
sind bei den jeweiligen Einzelposten vermerkt und
nachfolgend im Anhang erläutert.
B
. Erläuterungen zu Einzelposten der Bilanz
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Haftungsverhältnisse nach §251 HGB bestehen
nicht.
C
. Sonstige Angaben
Zu Leitungsorganen
Herr Carsten Czapnik war im Berichtsjahr
Geschäftsführer der Gesellschaft.
Der Geschäftsführer ist allein zur
Vertretung der Gesellschaft berechtigt und von den
Beschränkungen des §181 BGB befreit.
Die Angaben nach
§ 285 Nr. 9a HGB
(Gesamtbezüge der Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans) unterbleiben unter
Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB.
Möhnesee, 14.12.2011
gez. Carsten Czapnik
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.
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