CreativConstruct GmbH & Co. KG

27568 Bremerhaven, DEU

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Register court Bremen HRA 30832 HB
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4/25/2019

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CreativConstruct GmbH & Co. KG

Zirzow

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 44.238,00 256.301,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 17.089,00 19.787,00
II. Sachanlagen 27.149,00 236.514,00
B. Umlaufvermögen 328.565,40 182.570,95
I. Vorräte 235.960,96  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 83.252,76 176.115,33
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.309,76  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.351,68 6.455,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.242,44  
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten   9.088,97
Aktiva 374.045,84 447.960,92

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 5.000,00 0,00
I. Kapitalanteile 5.000,00  
1. Kapitalanteile Kommanditisten 5.000,00  
II. Bilanzgewinn 0,00 0,00
B. Rückstellungen 16.094,62 8.865,59
C. Verbindlichkeiten 352.951,22 333.533,74
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 225.806,83 220.787,99
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 127.144,39 112.745,75
davon gegenüber Gesellschaftern 71.582,12 32.248,66
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 105.561,59
Passiva 374.045,84 447.960,92

Anhang


A.  Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der CreativConstruct GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242ff. HGB und nach den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) aufgestellt. Im Berichtsjahr wurden die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB angewandt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

B.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs.7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsvorschriften
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen soweit handelsrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstanden.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Jahres überein.

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

4. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

5. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis 800,00 Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind, soweit gem. HGB zulässig, beibehalten worden.

C. Sonstige Angaben

Geschäftsführungsorgane
Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:  Michael Ader

Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB:

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Zirzow, den 21 Dezember 2023

Michael Ader, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2023 festgestellt.

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