Johannes-Prassek-Schule gGmbH
Same addressSchools offering general education, secondary level stage I
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Roland Combach since 1/17/2025 | Managing Director |
Christina Meyers since 4/15/2024 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Beneficial owner data is only accessible to registered users.
Company ownership and partner structure
3 shareholders
GmbH structure
1 of 3 shown
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 65.00% |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
KinderWege gGmbHLübeckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023KinderWege gGmbH, Lübeck1. Der Träger KinderWege gGmbH ist ein gemeinnütziger, freier Träger der Jugendhilfe mit Sitz in Lübeck und im Kreis Herzogtum Lauenburg. Die Organisation bietet u.a. folgende Dienstleistungen an: • Inklusive orientierte Kindertageseinrichtungen • Betreuung von Schulkindern im Ganztag • Assistenzleistungen in Schulen • Ambulante und (teil)stationäre Angebote der Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche (Jugendhilfe) • Kinderküchen Zusätzlich ist KinderWege Träger von mehreren Projekten auf EU-, Bundes- und Landesebene und ein staatlich anerkannter Weiterbildungsträger im sozialpädagogischen Bereich. Ein bedeutendes Projekt ist die katholische Johannes-Prassek-Schule gGmbH in Lübeck, die gemeinsam mit der in Schwerin ansässigen Bernostiftung betrieben wird. Dieser Lagebericht dient dazu, die aktuelle Situation des Unternehmens zu dokumentieren, die Geschäftsentwicklung des Jahres 2023 darzulegen und einen Ausblick auf die zukünftige Ausrichtung zu geben. 2. Rahmenbedingungen a) Entwicklungen der Betreuungsbedarfe Trotz sinkenden Geburtenzahlen in Lübeck gibt es eine steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Laut Bericht der Hansestadt Lübeck lag die Versorgungsquote im Kitajahr 2022/23 bei 47,6 Prozent. Es wird eine Quote von 50 Prozent angestrebt. In der Altersgruppe der Dreijährigen bis zum Schuleintritt liegt die derzeitige Quote bei 89,3 Prozent. Seitens der Hansestadt wird anvisiert, eine Versorgungsquote von 95 Prozent für den Elementarbereich zu erreichen. Bei der weiteren Planung müssen sowohl die rückläufigen Geburtenzahlen als auch die steigende Nachfrage im U3-Bereich berücksichtigt werden, um den tatsächlichen Bedarf an Kindertagesbetreuung zu ermitteln. Dabei sind auch Aspekte wie Migrations- und Fluchtbewegungen sowie andere Faktoren, die zu einer erhöhten Nachfrage nach Kitaplätzen führen, von Bedeutung. Ein wesentlicher Fortschritt ist der kontinuierliche Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Mit 5.248 verfügbaren Plätzen (im Vorjahr: 4.800) werden nun 70 Prozent der Schüler im Ganztagsbereich zuverlässig betreut, sodass der ab dem Schuljahr 2026/27 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung schon jetzt weitestgehend erfüllt wird. An seinen Standorten erreicht KinderWege eine Versorgungsquote von 74 Prozent und ist mit 12 von insgesamt 38 Grundschulstandorten der größte und erfahrenste Träger in Lübeck. Der Bereich der Jugendhilfe ist derzeit durch eine hohe Nachfrage und knappe Ressourcen, insbesondere im Hinblick auf Personal und Platzkapazitäten, stark belastet. Dies betrifft vor allem die stationären Hilfen. Laut der Hansestadt sind insbesondere Einzelfälle mit sehr hohem Betreuungsbedarf kaum noch zu vermitteln. Daher besteht ein dringender Bedarf an zusätzlichen Plätzen im stationären Bereich für alle Altersgruppen. Dies umfasst: • Wohngruppenplätze ab sechs Jahren, • den Ausbau trägereigener Wohnkapazitäten, • sowie die Schaffung einer Wohngruppe für befristete Unterbringung von Kindern unter 12 Jahren, mit den Schwerpunkten Clearing, Elternarbeit, Perspektivklärung und der Möglichkeit zur Inobhutnahme. b) Rechtliche Rahmenbedingungen Das Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Im Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2024 wird das Gesetz hinsichtlich seiner finanziellen, strukturellen und qualitativen Auswirkungen evaluiert. Ein Abschlussbericht liegt vor, und für Herbst 2024 ist eine Überarbeitung des Gesetzes vorgesehen. Das Lübecker Konzept "Ganztag an Schule" dient als Grundlage für den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen, der ab 2026 schrittweise eingeführt werden soll. 3. Geschäftsentwicklung a) Finanzielle Lage Im Jahr 2023 erzielte KinderWege einen Umsatz von 27,4 Millionen Euro, was einer Steigerung von 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Hauptquellen für diesen Anstieg waren Tarifanpassungen öffentlicher Zuschüsse, höhere Verpflegungsbeiträge, Bundesinvestitionsmittel und die Erweiterung der Tätigkeitsfelder. Die Ausgaben stiegen aufgrund höherer Personalkosten und der Notwendigkeit, höhere Rückstellungen für Pensionszusagen zu bilden, um 13 Prozent auf insgesamt 27,8 Millionen Euro. Die Eigenkapitalquote verbleibt unverändert bei 13 Prozent und bewegt sich im üblichen Rahmen sozial engagierter Unternehmen. Diese Quote ist maßgeblich durch die Priorisierung sozialer Zielsetzungen über finanzielle Interessen bedingt. Hinzu kommt eine starke Abhängigkeit von Fördermitteln sowie regulatorische Rahmenbedingungen, die den Aufbau von Eigenkapital erschweren. Im Vordergrund steht hierbei nicht die Maximierung des Eigenkapitals, sondern die Erfüllung der sozialen Mission, die den Kern des unternehmerischen Handelns bildet. Als Gesellschafter der Johannes-Prassek-Schule gGmbH hat KinderWege ein Darlehen in Höhe von 102.000 Euro zur Finanzierung der Baukostensteigerungen des Neubaus der Schule gewährt. Darüber hinaus wurde ein weiteres Darlehen über 125.000 Euro bereitgestellt, um Defizite im operativen Bereich zu überwinden. Beide Darlehen weisen eine Laufzeit von 10 Jahren auf. b) Personalentwicklung Im Jahr 2023 beschäftigte KinderWege durchschnittlich 623 Mitarbeitende. Im Berichtszeitraum konnten 102 neue Mitarbeitende sowie 22 Personen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes gewonnen werden. Die fortwährenden Herausforderungen bei der Nachbesetzung von Stellen mit qualifiziertem Personal betrafen KinderWege 2023 nur in begrenztem Maße. Die Fluktuationsrate, die sowohl arbeitgeber- und arbeitnehmerseitige Kündigungen als auch Renteneintritte umfasst, belief sich auf 6 Prozent. c) Neubauten Im Berichtsjahr wurde ein Teil eines Verwaltungsgebäudes zu einer Frühförderpraxis, einem Besprechungsraum und einer Ergotherapiepraxis umgebaut. Die Aufwendungen für diese Baumaßnahmen beliefen sich auf 374 TEUR. Zudem wurde der Multifunktionsraum in der Kindertagesstätte "Die Stadtmäuse" abgeschlossen und mit einem Betrag von 353 TEUR in das Anlagevermögen überführt. Eine weitere Investition betraf die Kindertagesstätte Helene-Bresslau, in der der Dachausbau realisiert wurde, verbunden mit Kosten in Höhe von 151 TEUR. Beide Kindertagesstätten erhielten öffentliche Fördermittel in Höhe von 200 TEUR. d) Daten zu Kinderzahlen Die Belegungszahlen unserer Kindertagesstätten blieben mit 830 verfügbaren Plätzen stabil, darunter 120 Plätze für Kinder mit seelischen oder allgemeinen Entwicklungsbeeinträchtigungen. In unseren Schulkindhäusern (pädagogische Nachmittagsbetreuung an Schulen im Rahmen des Offenen Ganztags) wurden durchschnittlich 2.200 Schüler betreut. Die Hilfen zur Erziehung wurden von durchschnittlich 50 Familien und Jugendlichen in Anspruch genommen, während die mobile Frühförderung 30 Familien unterstützte. Zudem versorgten unsere Kinderküchen täglich rund 2.400 Kinder mit Mahlzeiten. e) Laufende Projekte 2023 KinderWege ist Träger von mehreren Projekten auf EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene - Alltagsintegrierte Sprachbildung: Förderung durch das Land Schleswig-Holstein - Sprachkitas - Fachberatung im Verbund: Gefördert durch den Bund (bis 06/23), anschließend durch das Land Schleswig-Holstein (ab 07/23) - Geschichtensucher: Gefördert durch das Land Schleswig-Holstein - KiTa-Aktionsprogramm: Förderung durch das Land Schleswig-Holstein - Familienunterstützende Maßnahmen für Geflüchtete: Förderung durch die Hansestadt Lübeck - HandsUp - Demokratie im Ganztag: Gefördert durch die EU - Gute KiTas: Förderung durch das Land Schleswig-Holstein - Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS): Gefördert durch die Hansestadt Lübeck, die ARGE und die Rentenversicherung - Regionalkoordination "Schule ohne Rassismus": Förderung durch den Lübecker Integrationsfonds - Mitwirkung im trägerübergreifenden Kompetenzteam Inklusion: Gefördert durch die Hansestadt Lübeck - Schwimmprojekt: Förderung durch den Rotary Club Lübeck - Psychische Gesundheit an Lübecker Grundschulen: Gefördert durch die Hansestadt Lübeck f) Digitalisierungsmaßnahmen Dank der Fördergelder des Bundes konnte im Jahr 2023 der Ausbau der digitalen Infrastruktur weiter vorangetrieben werden. In mehreren Einrichtungen wurde zudem die Family-App eingeführt, die eine verbesserte Dokumentation des Tagesablaufs, optimierte Steuerungsmöglichkeiten für Mitarbeitereinsätze und eine effizientere Kommunikation mit den Eltern ermöglicht. Die Einführung der App in weiteren Einrichtungen ist für 2024 geplant. g) Neue Tätigkeitsbereiche Seit dem 1. August 2023 organisieren wir die Nachmittagsbetreuung an der Steinfeldschule in Mölln, einem Förderzentrum im Kreis Herzogtum Lauenburg. Seit Anfang 2023 bieten wir Ergotherapie als Teil unseres Leistungsspektrums an. Der Einsatz unserer Therapeuten erfolgt sowohl in den Kitas als auch in der Jugendhilfe. 1. Risikoanalyse a) Identifikation von Risiken KinderWege sieht sich weiterhin einem eher geringen Risikoprofil gegenüber. Unverändert unbefriedigend ist jedoch die relativ hohe Ausfallquote bei den Elternbeiträgen, der jedoch durch umfassende Mahnverfahren entgegengetreten wird. Gemeinsam mit anderen Trägern sowie der Stadt strebt KinderWege an, die Verwaltungsverfahren zu optimieren, um die Bearbeitungszeiten für Zuschussanträge von Familien zu beschleunigen. Angesichts des hohen Verschuldungsgrades besteht ein moderates Risiko in den fremdkapitalbezogenen Zinsverpflichtungen, deren Deckung durch den operativen Geschäftsbetrieb sichergestellt werden muss. Die historisch niedrigen Zinsen von 2015 bis 2021 ermöglichten günstige Kredite für Baukosten- und Anschlussfinanzierungen. Mit den steigenden Kapitalmarktzinsen im Jahr 2023 sind unsere Zinsaufwendungen für Folgekredite bei auslaufenden Zinsbindungen gestiegen. Die Zinsentwicklung in 2024 werden wir genau beobachten, um auf potenzielle Risiken bei zukünftigen Kreditverlängerungen zeitnah reagieren zu können. Die Finanzierung einzelner Jugendhilfemaßnahmen ist sowohl von der öffentlichen Haushaltslage als auch vom Verlauf der jeweiligen Verhandlungen mit der städtischen Verwaltung abhängig. Diese Unwägbarkeiten bergen ein gewisses Maß an Risiko, das im Rahmen der Finanzplanung sorgfältige Berücksichtigung findet. Weitere Risiken sehen wir in der Unsicherheit einzelner Projektfinanzierungen aufgrund von öffentlichen Haushaltslagen und dem hohen krankheitsbedingten Personalausfall. c) Risikomanagement Im Rahmen des operativen Controllings werden regelmäßig die Budgets überwacht, Kosten- und Erlösplanungen mit der Buchhaltung abgeglichen sowie Liquiditätsanalysen durchgeführt, um eine effektive Steuerung und Kontrolle der Unternehmensziele sicherzustellen. Dies gewährleistet, dass die finanziellen Ressourcen optimal eingesetzt, während gleichzeitig Abweichungen frühzeitig erkannt und korrigierende Maßnahmen ergriffen werden können. 5. Ausblick Aufgrund des unerwarteten Verlustes unseres Geschäftsführers, Hans-Joachim Karschny, am 25.01.2024, ist es unsere oberste Priorität, das Unternehmen im Jahr 2024 stabil weiterzuführen und den Zusammenhalt innerhalb der Organisation zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, unsere Position als einer der führenden Träger sozialer Dienstleistungen in Lübeck weiter zu festigen, indem wir uns verstärkt auf unsere Kernkompetenzen fokussieren.
Lübeck, den 30. Dezember 2024 gez. Christina Meyers, Geschäftsführerin BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
ANHANG für das Geschäftsjahr 2023KinderWege gGmbH, LübeckI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen und Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§§ 274a, 276 und 288 HGB) aufgestellt. Zudem wurden die Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages beachtet. Die Gesellschaft ist als mittelgroße Kapitalgesellschaft einzuordnen. Die Gesellschaft macht von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 1 HGB und § 285 Nr. 3 HGB Gebrauch. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Das Unternehmen KinderWege gGmbH hat seinen Sitz in Lübeck. Es ist unter der Nummer 4005 beim Handelsregister Lübeck eingetragen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. II. Erläuterung des Abschlusses Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Gegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. In den Anschaffungskosten sind Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen sowie Zuschüsse entsprechend berücksichtigt. Die Abschreibungen werden ausschließlich nach der linearen Methode vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und so weit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nominalwert bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine Pauschallwertberichtigung in Höhe von T€ 130 gebildet und aktivisch abgesetzt. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Verbindlichkeiten wurden zu Rückzahlungswerten passiviert. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des AnlagevermögensDie Geschäftsjahresbeschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Entwicklung des Anlagevermögens und der geltend gemachten Abschreibung für Abnutzung ist im Anlagespiegel wie folgt dargestellt:
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden um die erhaltenen Zuschüsse der öffentlichen Hand und anderer Zuschussgeber gekürzt (§ 255 HGB). Das gezeichnete Kapital in Höhe von € 26.000,00 ist in voller Höhe eingezahlt. Die Pensionsverpflichtungen wurden nach der PUC - Methode ermittelt. Der Rechnungszins entspricht mit 1,82 % dem von der Bundesbank bekannt gegebenen Abzinsungssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Rechnungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB nach der Vereinfachungsregelung ermittelt. Die biometrischen Rechnungsgrundlagen bilden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. Der Rententrend wurde mit 1,5 % p.a. unterstellt. Pensionsrückstellungen unterliegen gemäß § 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre. Zum Abschlussstichtag ergibt sich aus der Anwendung des Abzinsungssatzes eine Differenz zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen und dem Ansatz unter Anwendung des durchschnittlichen Marktzinses der letzten sieben Jahre in Höhe von 1,74%. Der ausschüttungsgesperrte Differenzbetrag beläuft sich auf T€ 12,0. Die sonstigen Rückstellungen enthalten keine berichtspflichtigen Positionen. Die Aufteilung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeit und die Angaben von Sicherheiten zeigt die nachfolgende Übersicht:
Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt über eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Hansestadt Lübeck sowie durch Grundschuldeintragungen. Die übrigen Verbindlichkeiten sind unbesichert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich außer aus den laufenden Miet- und Pachtverträgen aufgrund eines "Letter of Intent" zu einem gesicherten Ausgleich der finanziellen Situation (abdecken und übernehmen kurzfristiger Verbindlichkeiten) der Johannes-Prassek- Schule gGmbH nicht. Unter den Umsatzerlösen werden mit T€ 67,7 Erstattungen nach dem Bundesinvestitionsprogramm gezeigt. Im Übrigen werden keine berichtspflichtigen Beträge ausgewiesen. III. Sonstige Erläuterungen Geschäftsführer im Berichtsjahr war Herr Hans-Joachim Karschny. Er vertrat die Gesellschaft allein und war von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Negativvermerke zu Angaben nach den §§ 264ff und 284ff werden nicht gemacht. Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 623 (Vorjahr: 581) Arbeitnehmer beschäftigt. Ein Aufsichtsrat ist nicht bestellt. IV. Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Der Geschäftsführer Herr Hans-Joachim Karschny ist am 25. Januar 2024 verstorben. Zur Geschäftsführerin berufen wurde Frau Christina Meyers mit der Befugnis, die Gesellschaft allein zu vertreten.
Lübeck, 30. Dezember 2024 gez. Christina Meyers, Geschäftsführerin Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 03.01.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die KinderWege gGmbH, Lübeck Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der KinderWege gGmbH, Lübeck, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KinderWege gGmbH, Lübeck, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Lübeck, den 3. März 2025 mercurius
gmbh
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