Delba - Backbetrieb GmbH
Uelsen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
A. Allgemeine Angaben
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Delba - Backbetrieb GmbH, Uelsen (Amtsgericht Osnabrück, HRB 130191) ist als Kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen
Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des
Gesetzes betreffen die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen
des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die zuständigen Organe der Gesellschaft haben die Schließung des Betriebes am Standort
Uelsen im Dezember 2022 beschlossen. Die mit der Betriebsschließung verbundenden Aufwendungen
wurden im Geschäftsjahr 2022 über die Bildung einer Rückstellung berücksichtigt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§
246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268 - 274a, §§ 276 - 277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschiften
der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften
der § 266 und § 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die Gewinn- und Verlustrechnung
wird entsprechend dem Gesamtkostenverfahren dargestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert
beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten.
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
1. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
Sachanlagevermögen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich
Nebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
In den Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort
vollständig abgeschrieben.
Für handelsrechtliche Zwecke wird diese Vorschrift aus Gründen der nicht wesentlichen
Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage analog angewandt.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten angesetzt. Ausleihungen
werden zum Nennwert und unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen zu ihrem
Barwert angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
nach § 253 Abs. 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern
in Folgejahren die Gründe für die Wertminderungen entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen
gemäß dem Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB.
2. Umlaufvermögen
Vorratsvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern am Bilanzstichtag
ein niedrigerer Börsen- oder Marktpreis bzw. ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde diese angesetzt.
Die Herstellungskosten umfassen dabei zurechenbare Einzelkosten und angemessene Teile
der notwendigen Material- und Verwaltungsgemeinkosten.
Für Rohstoffe werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten nach der LiFo-Methode,
für Hilfs- und Betriebsstoffe überwiegend nach der Durchschnittskostenmethode ermittelt.
Unfertige Leistungen werden dabei entsprechend ihres Fertigstellungsgrades mit anteiligen
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet. In die Herstellungskosten der
unfertigen Leistungen wurden Fremdkapitalzinsen, die im Herstellungszeitraum auf deren
Finanzierung entfallen, einbezogen.
Fertige Erzeugnisse sind ebenfalls zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB bewertet.
Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Gängigkeit der Erzeugnisse wurden angemessen berücksichtigt.
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt und nach § 268
Abs. 5 S. 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert abzüglich
erforderlicher Einzelwertberichtungen bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit-
und Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene
Pauschalwertberichtigung auf den nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand
gebildet.
Fremdwährungen
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs erfasst. Forderungen
und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr
beträgt, sind mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet. Beträgt die Restlaufzeit
mehr als ein Jahr, sind eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt.
Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften sind erfolgswirksam
erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige
betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.
3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag
angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
4. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen
und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännische Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz, abgezinst.
Im Geschäftsjahr 2022 beinhalteten die sonstigen Rückstellungen Beträge in Höhe von
TEUR 450 im Zusammenhang mit der Betriebsschließung am Standort Uelsen.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind nach §
256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet worden.
C. Angaben zur Bilanz
D. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von EUR 44.041,64 (Vorjahr: EUR 141.740,51).
E. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 31.000,00 und ist unverändert
gegenüber dem Vorjahr.
F. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von EUR
868.224,23 (Vorjahr: EUR 484.017,37) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
D. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
1. Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung
Im Geschäftsjahr sind außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 386 für die Standortschließung
Uelsen einbezogen. Diese Aufwendungen wurden über die Bildung einer Rückstellung für
Restrukturierungsaufwendungen berücksichtigt und beinhalten die voraussichtlich zu
erwartenden Aufwendungen für Personalmaßnahmen, Rechts- und Beratungskosten sowie
mit der Schließung zusammenhängende sonstige Aufwendungen.
E. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Arbeitnehmer
Auf die Aufgliederung der Anzahl der Arbeitnehmer wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB
in Verbindung mit § 285 Nr. 7 HGB verzichtet.
Die Anzahl der Arbeitnehmer beträgt im Geschäftsjahr: 86
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3, 3a HGB bestehen aus
verschiedenen langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie Abnahmeverpflichtungen
in Höhe von insgesamt TEUR 89.
3. Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2023 festgestellt.
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