Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 82161
Registered
7/5/2004
Industry
Consulting architectural activities in interior designActivities of industrial and product designersConsulting architectural activities in landscape architecture
Purpose
Die Beratung, Entwicklung, Gestaltung und Produktion von Designleistungen aller Art.

History

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Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Berlin
€25,000
100.00%

Financial Report

Fons Hickmann m23 GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 43.616,00 55.848,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.991,00 7.713,00
II. Sachanlagen 38.625,00 48.135,00
B. Umlaufvermögen 133.731,13 180.956,69
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 47.329,19 111.852,30
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 86.401,94 69.104,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.154,28 2.930,93
Bilanzsumme, Summe Aktiva 178.501,41 239.735,62

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 106.100,27 183.864,67
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 44.355,43 132.946,42
III. Jahresüberschuss 36.744,84 25.918,25
B. Rückstellungen 33.562,79 27.417,79
C. Verbindlichkeiten 38.838,35 28.453,16
Bilanzsumme, Summe Passiva 178.501,41 239.735,62

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2011

Grundlagen der Rechungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der Fons Hickmann m23 GmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Von der Vereinfachungsregel entsprechend Abschnitt 44 EStR für Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantiemeansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Fons Hickmann und Herrn Björn Wolf.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Berlin

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.7.2012.

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