RSG Europe
GmbH
Dessau-Roßlau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.422,00 |
1.898,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.422,00 |
1.898,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
72.232,11 |
57.795,54 |
| I.
Vorräte |
55.588,31 |
26.985,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.111,74 |
12.358,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.532,06 |
18.451,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
69,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
73.654,11 |
59.762,66 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
53.742,75 |
44.003,38 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
45.000,00 |
45.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
996,62 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.739,37 |
-996,62 |
| B.
Rückstellungen |
5.783,84 |
5.987,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.641,45 |
9.771,62 |
| D.
Passive latente Steuern |
3.486,07 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
73.654,11 |
59.762,66 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vo
m
01. Januar bis 31. Dezember 2010
I.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden angepasst, soweit
dies erforderlich war. Eine Durchbrechung der Stetigkeit
liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz1EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8
Satz2EGHGB nicht angepasst.
Zum 01.01.2010 ergab sich aufgrund des Übergangs
auf die Rechnungslegungsvorschriften nach dem BilMoG kein
außerordentliches Ergebnis.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Niedrigere Wertansätze
infolge steuerlich bedingter (Mehr-) Abschreibungen in den
Jahren vor Anwendung des BilMoG wurden gemäß
Art.67Abs.4Satz1 EGHGB beibehalten.
Die
Vorräte zum Bilanzstichtag betreffen
Materialien zur Verarbeitung, die entsprechend den
steuerlichen Vorschriften bewertet wurden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Pauschale Wertberichtigungen wurden mit 1 % des
Nettoforderungsbetrages gebildet. Einzelwertberichtigungen
waren nach Auskunft der Geschäftsführung nicht
erforderlich.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nicht gebildet.
Das
Eigenkapital wurde zum Nennwert bewertet. Es setzt
sich aus dem gezeichneten Kapital (EUR 45.000,00), dem
Verlustvortrag (EUR996,62) und dem Jahresüberschuss
(EUR 9.739,37) zusammen.
Zum 31.12.2010 sind
keine
ausschüttungsgesperrte Beträge zu
verzeichnen (§285Nr.28HGB).
Die
Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls entsprechend den steuerlichen
Bemessungsgrundlagen dotiert.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§253Abs.1 Satz 2HGB).
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sie sind
hinsichtlich der Restlaufzeiten wie folgt zu gliedern:
|
bis zu einem Jahr EUR
|
ein bis fünf Jahre
EUR
|
mehr als fünf
Jahre EUR
|
Bilanzansatz EUR
|
|
10.641,45
|
0,00
|
0,00
|
10.641,45
|
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Steuern
mit TEUR 0,9 (i.V. TEUR 2,5), Verbindlichkeiten im Rahmen
der sozialen Sicherheit mit TEUR0 (i.V. TEUR0) sowie
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern im Sinne
des §42Abs.3 GmbHG mit TEUR0 (i.V. TEUR0).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 Abs. 7 HGB).
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Der zur Berechnung der latenten
Steuern verwendete Ertragssteuersatz liegt bei 28,075 %.
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 350%.
III.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§275Abs.2HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 3
(Vorjahr: 2) Arbeitnehmer beschäftigt. Die
Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt
(§285Nr.7HGB).
Mitglied des Geschäftsführungsorgans ist:
Herr Michael Engelbrecht.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt, jedoch nicht befugt, im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
V.
Ergänzende Angaben
Nach Auskunft der Geschäftsführung
bestanden keine nicht benannten
Gewährleistungsverpflichtungen und keine nicht
benannten sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
VI.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Geschäftsführer schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
mit dem bestehenden Verlustvortrag zu verrechnen und den
übersteigenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen,
Dessau-Roßlau, den 06. September 2011
gez. Michael Engelbrecht
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.11.2011 festgestellt.
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