Auto-Orth GmbH & Co.KG

54292 Trier, DEU

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Register court Wittlich HRA 2302
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11/12/1934

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Germany

Financial Report

Auto-Orth GmbH & Co.KG

Trier

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.526.810,43 1.450.528,43
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 1.475.680,74 1.399.398,74
III. Finanzanlagen 51.129,19 51.129,19
B. Umlaufvermögen 817.515,05 699.478,08
I. Vorräte 28.650,00 35.330,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 783.700,18 663.939,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.164,87 209,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.000,00 1.000,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.345.325,48 2.151.006,51

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 319.214,77 62.994,77
I. Kapitalanteile 319.214,77 62.994,77
1. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter 43.197,80 41.053,25
2. Kapitalanteile der Kommanditisten 276.016,97 21.941,52
B. Rückstellungen 10.000,00 22.150,00
C. Verbindlichkeiten 2.016.110,71 2.065.861,74
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.345.325,48 2.151.006,51

Anhang


AUTO-ORTH GMBH & CO. KG, TRIER

ZUM 31. DEZEMBER 2010

I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1.  Allgemeines

Der Jahresabschluss der Auto-Orth GmbH & Co. KG - im folgenden kurz 'Gesellschaft' genannt - für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches i. d. F. des BilMoG aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 i. V. m. § 264 a HGB.

Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB macht die Gesellschaft keinen Gebrauch.

Die Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB im Bezug auf den Anhang werden hingegen angewendet.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr sind nicht erfolgt.

Von den Beibehaltungswahlrechten bei der Umstellung auf die Regelungen des BilMoG wurde im weitestgehenden Umfang Gebrauch gemacht.

Die Vorjahreszahlen wurden nicht nach BilMoG umgerechnet und daher ist eine Vergleichbarkeit zu den Vorjahreszahlen evtl. nur eingeschränkt möglich.

2.  Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschrei­bungen angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden analog § 6 Abs. 2 EStG  im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Für die Abschreibungen von Gegenständen des Anlagevermögens werden folgende Abschreibungsmethoden angewandt:
 

Anlageposition
Abschreibungsmethode
Nutzungsdauer
Gebäude und -teile
linear
10 - 50 Jahre
technische Anlagen und Maschinen
degressiv/ linear
2 - 12 Jahre
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
degressiv/ linear
2 - 20 Jahre


Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert bilanziert.

3. Vorräte


Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Marktwert angesetzt.

Es werden Bewertungsabschläge vorgenommen, die das Lagerrisiko und andere wertmindernde Umstände berücksichtigen.

4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigung berücksichtigt.

Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen in Höhe von 1 % ausreichend Rechnung getragen.

5. Rückstellungen


Für ungewisse Verbindlichkeiten sind Rückstellungen in dem Umfang gebildet worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Für Garantieansprüche wurden Rückstellungen in Höhe der voraussichtlich anfallenden Kosten gebildet.

6. Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

7. Umsatz- und Gewinnrealisation


Umsätze und Gewinne werden grundsätzlich im Zeitpunkt der Lieferung realisiert.

II. EINZELANGABEN ZUR BILANZ


1. Anlagevermögen


Zur Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010 einschließlich der kumulierten Anschaffungskosten und der kumulierten Abschreibungen wird auf den separat dargestellten Anlagenspiegel verwiesen (nicht offen gelegt).


Bei den Abschreibungen handelt es sich um planmäßige Abschreibungen.

2. Sonstige Rückstellungen


Die sonstigen Rückstellungen enthalten die Kosten für Jahresabschluss und Steuerklärungen.


III. SONSTIGE ANGABEN


1. Gesetzliche Vertreter


Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer war im Berichtszeit­raum Herr Heribert Orth.

Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

2. Persönlich haftende Gesellschafterin


Die Hero Kfz-Verwaltungs GmbH, Trier, mit einem gezeichneten Kapital von 26.000,00 € ist persönlich haftende Gesellschafterin der GmbH & Co. KG. Sie ist nicht am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

3. Ergebnisverwendung


Das Jahresergebnis wurde gemäß Gesellschaftsvertrag direkt auf die Kapital- bzw. Verlustkonten der Gesellschafter verbucht.

 Trier, im Dezember 2011

Heribert Orth 
Geschäftsführer 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 05.06.2012 festgestellt.

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