ARISTON Media Service GmbH

Neuenhöfer Allee 125, 50935 Köln, DEU

Master Data

Registry
Register court Köln HRB 559
Registered
9/15/1961
Industry
Activities of holding companiesAdvertising agenciesManagement activities of other holding companies
Purpose
die Übernahme und Durchführung aller Aufgaben auf den Gebieten der Werbeberatung, der Werbemittlung, der Werbegestaltung und verwandten Gebieten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweck notwendig oder nützlich erscheinen, auch zur Beteiligung an anderen Unternehmen oder zum Erwerb anderer Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Holger Bosbach
since 5/6/2008
Managing Director
Helmut Kings
since 7/19/2001
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Frechen
€500,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

ARISTON Media Service GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 3.435,50 8.671,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 986,00
II. Sachanlagen 3.435,00 7.685,50
B. Umlaufvermögen 608.536,50 1.409.277,31
I. Vorräte 0,00 270.147,21
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 209.852,00 190.930,69
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 -4.363,99
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 398.684,50 948.199,41
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.787,12 7.059,39
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung -144.834,00 -136.105,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 471.925,12 1.288.903,20

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 335.679,71 482.067,47
I. gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
II. Bilanzverlust 164.320,29 17.932,53
davon Verlustvortrag 17.932,53 -147.751,19
B. Rückstellungen 71.611,00 155.455,17
C. Verbindlichkeiten 64.634,41 651.380,56
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 64.634,41 651.380,56
Bilanzsumme, Summe Passiva 471.925,12 1.288.903,20

Haftungsverhältnisse / Eventualverbindlichkeiten

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen 48.103,00 78.294,00

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die ARISTON Media Service GmbH hat ihren Sitz in Köln und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 559 eingetragen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB).

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgte die Abschreibung linear. Die Zugänge der beweglichen Anlagegüter wurden auch linear abgeschrieben.

Bei den Vorräten erfolgte die Aktivierung der Waren sowie der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten. Notwendige Abwertungen aufgrund des Niederstwertprinzips wurden vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Notwendige Wertberichtigungen wurden vorgenommen, soweit die Forderungen bzw. sonstigen Vermögensgegenstände zweifelhaft oder uneinbringlich waren.

Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risikenund ungewisse Verbindlichkeiten und wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach Maßgabe des § 250 HGB angesetzt.

3. Angaben zur Bilanz

Die sonstigen Vermögensgegenstände hatteni.H.v. € 25.706,01 eine Restlaufzeit von über einem Jahr (Vorjahr: € 25.705,82).

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach dem Teilwertverfahren für Anwartschaften und dem Barwertverfahren für laufende Renten gebildet.

Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von Euro 48.103,00 (Vorjahr: Euro 78.294,00).

Der Unterschiedsbetrag in Höhe von Euro 48.103,00 unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre.

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
EUR
Erfüllungsbetrag der Schulden
1.136.370,00
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte
991.536,00
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
991.536,00
verrechnete Aufwendungen
0,00
verrechnete Erträge
0,00


Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 64.634,41 (Vorjahr: € 651.380,56).

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von € 15.964,21 sonstige finanzielle Verpflichtungen.

4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Bei der Leistungserbringung auf Provisionsbasis werden nur die Agenturprovisionen (Rechnungsbetrag abzüglich Fremdleistung) als Umsatzerlöse angesetzt. Die weiterberechneten Fremdleistungen werden wirtschaftlich als durchlaufende Posten behandelt. Das entspricht der üblichen Vorgehensweise in der Kommunikations- und Werbebranche. Das Rechnungsvolumen ist hierdurch deutlich höher als die ausgewiesenen Umsatzerlöse.

5. Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 10.

Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.

 

Köln, den 29.09.2023


Geschäftsführung der ARISTON Media Service GmbH

gez. Helmut Kings

gez. Holger Bosbach

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2023 festgestellt.

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