Gerstner Metallbau GmbH

Geislohe 39, 91788 Pappenheim, DEU

Master Data

Registry
Register court Ansbach HRB 1944
Registered
4/14/1993
Industry
Casting of other non-ferrous metalsManufacture of metal structures and parts of structuresManufacture of locks and hinges
Purpose
Der Metallbau.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Martin Gerstner
since 10/29/2002
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Römerbrunnenweg 7, 91799 Langenaltheim
DEM 100,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Gerstner Metallbau GmbH

Pappenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.578.661,57 1.425.141,18
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9.328,50 7.329,50
II. Sachanlagen 1.121.139,00 971.456,50
III. Finanzanlagen 448.194,07 446.355,18
B. Umlaufvermögen 1.316.921,36 1.066.729,33
I. Vorräte 135.059,15 128.799,13
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 221.952,78 172.654,38
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 959.909,43 765.275,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.876,63 6.016,61
Aktiva 2.902.459,56 2.497.887,12

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.605.550,77 2.294.994,66
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnrücklagen 2.554.421,58 2.243.865,47
III. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 0,00
B. Rückstellungen 208.686,26 136.582,94
C. Verbindlichkeiten 88.222,53 66.309,52
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 68.106,30 44.157,41
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 20.116,23 22.152,11
Summe Passiva 2.902.459,56 2.497.887,12

Anhang



I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Metallbau Gerstner GmbH hat ihren Sitz in Pappenheim. Sie ist im Handelsregister des Amts­ge­richts Ansbach un­ter HRB 1944 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichti­gung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Geset­zes zu beachten.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen (§§ 266 Abs. 1, 288 HGB) des Jahresab­schlusses wurden in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresab­schluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB). Die Bilanzie­rungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansantz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Es wurde zu Fortführungswerten (going concern) bewertet.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände, der Rückstellungen und der Verbindlich­keiten ha­ben wir die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit beachtet. Bei un­wesentlichen Ab­weichungen zwischen den Wertansätzen der Steuer- und der Handelsbi­lanz wurde auf einen ab­weichenden Ansatz verzichtet.

Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nut­zungsbedingter  planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die handelsrechtlichen Bestimmungen. Bei voraussicht­lich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen (§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB).

Die immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibung unter Beachtung der betriebs­gewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und so­weit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800 wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachung unter Beachtung des stren­gen Niederstwertprin­zips.

Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge wurden mit den Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden mit den Her­stel­lungs­ko­sten an­ge­setzt. Die Her­stellungskosten beinhalten die Materialko­sten, die Ferti­gungs­ko­sten und die Son­derkosten der Fer­tigung sowie angemessene Teile der Ma­te­rialge­mein­kosten, der Ferti­gungsge­meinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, so­weit dieser durch die Ferti­gung ver­anlasst ist. Dane­ben enthalten Sie die Kosten der allgemeinen Verwaltung, freiwillige soziale Leistungen und be­triebliche Altersversorgung.

Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstel­lung.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des all­gemenen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringli­chen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünfti­ger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Da­bei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen sind in Höhe des Betra­ges angesetzt, der nach ver­nünftiger kaufmännischer Beurteilung zur notwendigen Erfüllung be­nö­tigt wird.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bi­lanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellun­gen entsprechenden durchschnittlichen Marktsätze der vergangenen sie­ben Geschäftsjahre ver­wendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstel­lungsabzinsungsverordnung mo­natlich er­mittelt und bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen haben alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.
Die Pauschalwertberichtigung wurde in Höhe von 1 % des Net­toforderungsbestandes ermittelt. Ein­zelwertberichtigungsbedarf wurde, soweit erkennbar, berück­sichtigt.

Die Forderungen an Gesellschafter betragen EURO 0,00 (Vj. EURO 0,00) Sie werden nicht ver­zinst. Die Rück­zah­lung erfolgt innerhalb der Fälligkeitsfrist.

Die Forderungen an verbundene Unternehmen betragen EURO 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Die For­derungen resultieren aus dem Gesellschafterverrechnungskonto in Höhe von EURO 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Die Forderung wird angemessen verzinst. Die Rückzahlung er­folgt vari­abel.
Desweiteren besteht  eine Kreditforderung in Höhe von EURO 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Die­se wird angemssen ver­zinst. Die Rück­zah­lung er­folgt variabel.

Eigenkapital

Der vorliegende Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Die Umstellung des gezeichneten Ka­pitals in Euro ist bisher nicht erfolgt. Das gezeichnete Kapital zum 31.12.2023 beträgt 100.000,00 DM.

Die Gewinnrücklage aus dem Vorjahr beträgt € 2.243.865,47 (Vj. € 2.068.946,33).

Der Jahresabschluss wurde unter vollständiger Ergebnis­verwen­dung aufge­stellt.

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0,00.

Rückstellungen

Latente Steuer

Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Han­delsbilanz.

Auf den Ansatz latenter Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift in § 274a Nr. 5 HBG ver­zichtet.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden für folgende Risiken gebildet:

Tantiemen TEURO 40 (Vj 40)
Berufsgenossenschaftsbeiträge TEURO 3 (Vj 2)
Urlaub - und Überstunden TEURO 29 (Vj 18)
Reparaturen bis 3 Mte TEURO 19 (Vj 51)
Gewährleistung TEURO 16 (Vj 15)

Aufbewahrung von Unterlagen TEURO 4   (Vj     3)  Abschluss- und Prüfung  TEURO     5   (Vj     5)

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen Euro 20.116,23 (Vorjahr Euro 22.152,11). Die Ver­bind­lichkeiten werden nicht verzinst. Die Rückzahlung ist variabel.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen Euro 0,00 (Vorjahr 0,00). Die Ver­bind­lich­kei­ten wer­den nicht verzinst. Die Rückzahlung ist vari­abel.

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zu­sammengefasst dargestellt :
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit < 1 Jahr: EURO 88.223 (Vj 66.310)
Verbindlichkeiten Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre: EURO 0 (Vj 0)
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 5 Jahr: EURO 0 (Vj 0)

Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.

Der Gesamtbetrag der durch Eigentumsvorbehalte, Bürgschaften und Pfandrechte gesicherten Ver­bindlichkeiten beträgt EURO 10.117 (Vorjahr: 3.199).

V. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen laut Geschäftsführer zum Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung sind.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB) ergeben sich wie folgt:

Zum 31. Dezember 2023 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Lea­sing­ver­trä­gen in Hö­he von ca. TEUR 18  (Vj TEUR 16) jährlich. Die Restlauf­zeiten betra­gen zwi­schen 1 und 4 Jah­ren.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Pachtverträgen gegenüber verbundenen Unternehmen be­tragen TEUR 248  (Vorjahr TEUR 248).

Andere vertragliche Verpflichtungen:

Nach Angaben der Geschäftsführung bestanden zum Bilanzstichtag für die Berichtsgesellschaft ne­ben den genannten Verpflichtungen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

VI. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung: keine

Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung: keine

VII. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag (Nachtragsbericht)

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich nach dem Schluss des Geschäfts­jahres er­eignet ha­ben, sind nicht eingetreten.

Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der Gerstner Metallbau GmbH durch den Ge­schäftsführer: Herrn Martin Gerstner, Metallbaumeister

Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der Gesellschaft an die oben genannten Geschäfts­füh­rer aus­ge­reichten Darlehen auf Euro 0,00. Die Kredite sind mit 0,00 % zu verzinsen und ha­ben ei­ne durch­schnittliche Laufzeit von 0 Jahren. Im laufenden Geschäftsjahr wurden hier­von ins­ge­samt Euro 0,00 zurückgezahlt.

Der Abschluss wurde am 28. August 2024 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.



 

Pappenheim, den 28. August 2024


Gerstner Metallbau GmbH

gezeichnet: Martin Gerstner, als Geschäftsführer


der Metallbau Gerstner GmbH

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.08.2024 festgestellt.

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