RE - Solar
GmbH
Regensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.236,51 |
9.690,51 |
| I.
Sachanlagen |
8.236,51 |
9.690,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
50.733,99 |
44.983,93 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
48.194,58 |
40.445,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.539,41 |
4.538,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
291,61 |
238,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
59.262,11 |
54.913,01 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
50.466,96 |
45.019,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
24.902,37 |
19.454,87 |
| B.
Rückstellungen |
1.776,34 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.018,81 |
8.893,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
59.262,11 |
54.913,01 |
Anhang
Re-Solar GmbH
Auweg 26
93055 Regensburg
Anhang für das Geschäftsjahr 201
1
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss 2011 wurde
gemäß den Rechnungslegungs-vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das
Anlagevermögen wird zu den Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Ab-schreibungen
bewertet. Für Sachanlagen, die bereits zu Beginn des
Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, wird das
Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz
1 EGHGB ausgeübt. Zugänge ab dem
Geschäftsjahr 2010 werden ausschließlich linear
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Die
Forderungen und Vermögensgegenstände sind
zum Nominalwert ausgewiesen.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des
nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt.
Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen
bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen wie im Vorjahr nicht vor.
Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen
T€ 44,3 (VJ. T€ 37,5)
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von T€ 25,5 wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt und ist voll einbezahlt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen decken alle
erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen
Verpflichtungen ab.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
wesentlichen Prüfungs- und Abschlusskosten.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt T€ 7,0.
Die Verbindlichkeiten aus Steuern belaufen sich im
Geschäftsjahr auf T€ 0,0.
Vorschlag zur Behandlung des Jahresüberschusses
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss zusammen mit dem Gewinnvortrag auf
neue Rechnung vorzutragen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer : Herr Dr. Dr. Gottsauner
Regensburg, den 28. Mai 2013
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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