Möhneseeschifffahrt GmbH
Sundern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.573,00 |
36.404,00 |
| I.
Sachanlagen |
39.573,00 |
36.404,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
204.716,11 |
177.405,38 |
| I.
Vorräte |
4.927,51 |
4.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
72.485,74 |
132.905,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
127.302,86 |
40.000,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
212,07 |
349,09 |
| Aktiva |
244.501,18 |
214.158,47 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
152.068,93 |
140.528,72 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
115.528,72 |
89.828,98 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.540,21 |
25.699,74 |
| B.
Rückstellungen |
8.800,00 |
7.554,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
83.632,25 |
66.075,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
83.632,25 |
66.075,15 |
| Passiva |
244.501,18 |
214.158,47 |
Anhang
Rechnungslegungsgrundsätze
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß
§ 242 ff., 264 ff. HGB aufgestellt.Die
Möhneseeschifffahrt GmbH erfüllt alle Merkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 276 i.V.m.
267 Abs. 1 HGB. Für die Aufstellung des Anhangs werden
die größenabhängigen Erleichterungen des
§ 288 HGB in Anspruch genommen.
Im Berichtsjahr wurden die durch das
Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten
Rechtsvorschriften des HGB angewandt. Die Änderungen
betreffen insbesondere die Anwendung des geänderten
Gliederungsschemas für die Gewinn- und Verlustrechnung
(§ 275 Abs. 2 HGB n.F.).
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Grundlage des vorliegenden Jahresabschlusses sind die
handelsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des HGB. Ergänzend zu diesen
Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Für
die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses waren die
folgenden Grundsätze und
Methoden zu beachten:
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
Das
Sachanlagevermögen ist durch eine Anlagenkartei
nachgewiesen. Aus dieser Kartei sind die Abschreibungen
für 2022 und die Restbuchwerte zum 31.12.2022 für
jedes Wirtschaftsgut ersichtlich. Das Anlagevermögen
wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen, bewertet. Den nutzungsbedingten
Abschreibungen sind die betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern
zugrunde gelegt. Es wird bei allen wesentlichen
Wirtschaftsgütern linear abgeschrieben.
Für Zugänge des Geschäftsjahres wird
die Jahresabschreibung zeitanteilig errechnet.
Die Gesellschaft hat zum 31.12.2022 eine Inventur der
Vorräte durchgeführt. Die Vorräte
wurden bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Eine Saldenliste der am Bilanzstichtag
vorhandenen Außenstände liegt vor.
Die
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind
gemäß § 253 I 2 HGB mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Als Nachweis der am
Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten bei
Kreditinstituten lagen die jeweils letzten
Kontoauszüge des Geschäftsjahres vor.
Verbindlichkeiten an Lieferanten sind durch eine
Saldenliste nachgewiesen.
Geschäftsführer
Geschäftsführer sind Frau Monika Riedel und
Herr Ulrich Grüterich. Sie sind
einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Arnsberg, den 18.12.2023
gez.
Ulrich Grüterich, Sundern
(Geschäftsführer)
gez.
Monika Riedel, Sundern (Geschäftsführerin)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2023
festgestellt.
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