Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 116119
Registered
11/6/2008
Industry
Buying and selling of own non-residential real estateManagement of non-residential real estate on a fee or contract basisActivities of real estate agencies relating to non-residential real estate
Purpose
Die Verwaltung, der Kauf und Verkauf von Immobilien; Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, Darlehen; die Verwaltung des eigenen Vermögens, der Im- und Export technischer Anlagen und Maschinen; der Imund Export, sowie Großhandel von Lebensmitteln.

History

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Management

NameRole
Alexander Tischer
since 11/6/2008
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Alexander Tischer
Berlin
€25,000
100.00%

Financial Report

Tischer & Co. GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 4.800,00 4.800,00
B. Anlagevermögen 33.928,00 34.381,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 183,00 287,00
II. Sachanlagen 33.745,00 34.094,00
C. Umlaufvermögen 7.504,16 10.079,88
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.022,06 3.429,90
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.482,10 6.649,98
D. Rechnungsabgrenzungsposten 755,66 569,36
Bilanzsumme, Summe Aktiva 46.987,82 49.830,24

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 36.603,90 37.946,34
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 12.946,34 31.516,69
III. Jahresfehlbetrag 1.342,44 18.570,35
B. Rückstellungen 1.943,50 1.901,78
C. Verbindlichkeiten 8.440,42 9.982,12
Bilanzsumme, Summe Passiva 46.987,82 49.830,24

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010


Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.


Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.


Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.


Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.


Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.


Daneben werden für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses die größenabhängigen Erleichterungen nach § 326 HGB genutzt.


Das in 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist in Bezug auf Ansatz und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs.3 S. 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 hat zu keinen Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten geführt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.



Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.


Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu 410,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.


Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.


Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.


Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.


Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.


Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz


Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:


Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.022,06 € 0,00 € 3.429,90 € 0,00 €

Unter den Forderungen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 0,00 € ausgewiesen (Vorjahr: 0,00 €).



Eigenkapital

Das Stammkapital von 25.000,00 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt



Rückstellungen


Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.



Verbindlichkeiten

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 8.440,42 € 8.440,42 € 9.982,12 € 9.982,12 €

Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 2.333,48 € ausgewiesen (Vorjahr: 2.886,63 €).



Sonstige Angaben


Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Alexander Tischer


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.





Berlin, 23.12.11






gez. Alexander Tischer





Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.12.2011.

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