Master Data

Registry
Register court Bremen HRB 24770 HB
Registered
3/4/2008
Industry
Development and programming of application softwareComputer consultancy activitiesWholesale of computers, computer peripheral equipment and software
Purpose
Die Entwicklung, Herstellung, Anpassung und Wartung sowie der Handel mit und der Vertrieb von Software, insbesondere zum Einsatz auf mobilen Endgeräten und im Internet.

History

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Management

NameRole
Matthias Dr. Kose
since 3/4/2008
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

Identified persons (3)

NameOwnership
42.37%
41.78%

Unresolved chains (1)

NameOwnership
Mobilinga GmbHSelf-held cycle
5.29%

Shareholders
Beta

3 of 4 shareholders visible

Name
Location
Share
INTRO Retail & Media GmbH
Germany
47.08%
Matthias Kose
Hans-Thoma-Str. 52, Bremen
41.78%
Consens Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Germany
5.85%

Holdings
Beta

NameOwnership
No data available

Financial Report

Mobilinga GmbH

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 149.308,36 18.898,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 132.273,36 4.993,00
II. Sachanlagen 17.035,00 13.905,00
B. Umlaufvermögen 133.879,44 208.356,83
I. Vorräte 119,21 119,21
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40.496,46 16.691,82
III. Wertpapiere 0,00 30.000,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 93.263,77 161.545,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 475,00 59,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 283.662,80 227.313,83

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 70.265,20 199.801,49
I. gezeichnetes Kapital 35.900,00 35.900,00
II. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt -1.900,00 0,00
III. Kapitalrücklage 309.100,00 309.100,00
IV. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 1.900,00 30.000,00
V. Bilanzverlust 274.734,80 175.198,51
B. Rückstellungen 7.370,00 6.335,00
C. Verbindlichkeiten 206.027,60 21.177,34
Bilanzsumme, Summe Passiva 283.662,80 227.313,83

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluß der Mobilinga GmbH für das Geschäftsjahr 2010 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.

Die Anwendung der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erfolgt im
Berichtsjahr erstmalig in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009.

Die Mobilinga GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Grundsätze der Rechnungslegung

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr unverändert und werden unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung angewendet.

Von der Darstellungsstetigkeit wurde grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind, sofern gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist, nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungs-abgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.

Im Anlagevermögen sind nur Gegenstände ausgewiesen, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals werden nicht bilanziert.

Im Geschäftsjahr 2010 wird erstmalig von dem Bilanzierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben, sondern selbst erstellt wurden, nach den Vorschriften des § 255 Abs. 2a HGB auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 HGB, Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze in der Schlußbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres wurden,
soweit handelsrechtlich unter Inanspruchnahme des Beibehaltungswahlrechts gem.
Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB zulässig, unverändert in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 übernommen.

Die Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach den Grundsätzen der Einzelbewertung, der Periodenabgrenzung sowie unter Beachtung des Stichtagprinzips und des Vorsichtsprinzips. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlußstichtag realisiert werden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt.

Einzelne Positionen werden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.

Selbst erstellte immaterielle Anlagewerte werden zu Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im
Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die jeweils von der Gesellschaft
geschätzte voraussichtliche Nutzungsdauer des einzelnen Vermögensgegenstandes.

Bewegliche Anlagegüter werden grundsätzlich linear abgeschrieben.

Zugänge zum beweglichen Sachanlagevermögen werden stets zeitanteilig abgeschrieben.

Für Zugänge ab dem 01.01.2009 geht die Geschäftsleitung davon aus, daß der tatsächliche Verschleiß und der damit einhergehende Wertverzehr der
Anlage-güter grundsätzlich dem Verlauf der linearen Abschreibung entspricht. Ein Wechsel der Abschreibungsmethode aufgrund der veränderten Rechtslage
(Verkündung des BilMoG am 29.05.2009; Neufassung des § 5 Abs. 1 EStG) ist daher nicht geboten.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 werden ab 2010 analog § 6 Abs.2 Satz 1 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Dabei wird aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel nach fünf Jahren ein Abgang unterstellt.

Für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 wurde für alle zugegangenen abnutzbaren beweglichen Anlagegüter mit Anschaffungs-/ Herstellungskosten von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 entsprechend der steuerlichen Regelung in
§ 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der gleichmäßig über 5 Geschäftsjahre gewinnmindernd aufgelöst wird. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-/
Herstellungskosten von mehr als EUR 60,00 bis EUR 150,00 wurden in diesem Zeitraum im Jahr des Zugangs sofort als Aufwand erfaßt. Der Sammelposten wird aufgrund des Beibehaltungswahlrechts des Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB auch handelsrechtlich weitergeführt.

Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu den Anschaffungskosten. Sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, werden die Vorräte auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag abgewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene
Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung bei der Bewertung berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden in der Bilanz bei jeder Position gesondert vermerkt; zum Bilanzstichtag bestanden - wie im Vorjahr - keine Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr.

Wertpapiere

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind nicht vorhanden.

Guthaben bei Kreditinstituten

Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlußstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen.

Aktiv abzugrenzende latente Steuern i.S.v. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB sind gem.
§ 247a Nr. 5 HGB nicht zu bilanzieren.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen wurden im Vorjahr gem. § 272 Abs. 4 HGB a.F. in Höhe des Betrags gebildet, der dem auf der Aktivseite der Bilanz für die eigenen Anteile anzusetzenden Betrag entsprach.

Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen, war der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile gem. § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB mit den frei verfügbaren Gewinnrücklagen zu verrechnen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung notwendig ist.

Passiv abzugrenzende latente Steuern i.S.v. § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB sind gem. § 274a Nr. 5 HGB nicht zu bilanzieren.

Eventuell erforderliche zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Bewertung der Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen.

Währungsumrechnung

Die laufenden Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit den monatlichen
amtlichen Umsatzsteuerumrechnungskursen, die der tatsächlichen Kursentwicklung angepaßt sind, umgerechnet.

Im Jahresabschluß enthaltene Vermögensposten in Fremdwährung und vorhandene Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) zum Bilanzstichtag bewertet.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlage- und
Vorratsvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Ab dem 01.01.2010 sind die eigenen Anteile, die bislang als Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens ausgewiesen worden sind, nach den Vorschriften des BilMoG mit dem Eigenkapital zu verrechnen. Auf eine Anpassung der Vorjahresbeträge wird gem. Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB verzichtet.

Im Rahmen der Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände wurden für gleichartige Vermögensgegenstände Bewertungseinheiten gebildet.

Ergänzende Angaben

Geschäftsführung

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2010 bestellt:

Herr Dr.-Ing. Matthias Kose, Ingenieur Elektrotechnik, Bremen

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungs- und alleinzeichnungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Forderungen an Mitglieder der Geschäftsführung

Gegenüber dem Geschäftsführer bestand am Bilanzstichtag keine Forderung. Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung sind nicht eingegangen worden.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag folgende Forderungen bzw. Verbindlichkeiten:

Forderungen EUR 0,00

Verbindlichkeiten EUR 151.880,54

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag in Höhe EUR 106.027,60 (i. Vj. EUR 21.177,34).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren waren am Bilanzstichtag - wie im Vorjahr - nicht vorhanden.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt am Bilanzstichtag EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00).

Haftungsverhältnisse und sonstige Pflichtangaben

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlußstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Wesentliche außerbilanzielle Geschäfte i. S. v. § 285 Nr. 3 HGB

Über wesentliche außerbilanzielle Geschäfte ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu
berichten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr. 3a HGB

Über sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. v. § 285 Nr. 3a HBG, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 251 HGB oder § 285 Nr. 3 HGB anzugeben sind, ist gem.
§ 288 HBG nicht zu berichten.

Abschlußprüferhonorare i.S.v. § 285 Nr. 17 HGB

Über die Abschlußprüferhonorare ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten.

Geschäfte mit nahestehenden Personen i.S.v. § 285 Nr. 21HGB

Über Geschäfte mit nahestehenden Personen ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu
berichten.

Forschungs- und Entwicklungskosten i.S.v. § 285 Nr. 22 HGB

Über Forschungs- und Entwicklungskosten ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten.

Ausschüttungs- und Abführungssperre

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt,
beträgt EUR 128.171,36 (i.Vj. EUR 0,00).

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2010 gemäß § 245 HGB

Bremen, den 30. Dezember 2011

gez. Dr. Matthias Kose



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