Master Data

Registry
Register court Neuruppin HRB 13751
Registered
8/17/2011
Industry
Laying out, planting and maintenance of gardens, parks and green areasOther landscape and garden service activitiesConsulting architectural activities in landscape architecture
Purpose
Garten- und Landschaftsbau

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Tobias Seeger
since 2/10/2022
Managing Director
Matthias Busse
since 2/10/2022
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

Identified persons (3)

NameOwnership
Matthias Busse
50.00%
Tobias Seeger
30.00%

Shareholders
Beta

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

Name
Location
Amount
Share
Matthias Busse
€12,500
50.00%
Tobias Seeger
€7,500
30.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Matthias Busse GmbH

Liebenwalde (vormals: Schorfheide)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ

AKTIVA

Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.458,00 4.301,00
II. Sachanlagen 74.869,00 79.286,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.072.500,00 238.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 117.948,52 85.828,86
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 84.029,77 43.270,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.136,35 10.146,61
Summe Aktiva 1.359.941,64 460.832,83

PASSIVA

Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 137.754,17 202.344,30
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 52.273,52 -64.590,13
B. Rückstellungen 30.760,07 61.281,31
C. Verbindlichkeiten 1.110.859,88 232.954,72
D. passive latente Steuern 3.294,00 3.842,63
Summe Passiva 1.359.941,64 460.832,83

ANHANG

rechtliche Verhältnisse

Firma: Matthias Busse GmbH
Sitz: 16559 Liebenwalde
Stammkapital: 25.000 €
Eintragung: Handelsregister Neuruppin HRB 13751 NP
Geschäftsjahr: Kalenderjahr
Gegenstand der Unternehmung: Garten- und Landschaftsbau
Anzahl Gesellschafter: 3
Geschäftsführer: Matthias Busse, Tobias Seeger

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) beachtet. Bei der Gliederung der Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden Posten, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Anlagevermögen:

Nicht abnutzbares Anlagevermögen und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände waren nicht auszuweisen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (z.B. Software) wurden abzüglich linearer Abschreibung ausgewiesen. Das abnutzbare materielle Sachanlagevernögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich linearer Abschreibungen ausgewiesen. Bewegliches Anlagevermögen wird grundsätzlich linear abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten ab 250 € bis 800 € wurden als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben.

Umlaufvermögen:

Vorräte (Waren und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) und in Ausführung befindliche Aufträge wurden grds. mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum Ansatz gebracht. Erkennbare Wertminderungen wurden mit angemessenen Abschlägen berücksichtigt.

Auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit Vorsicht bewertet. Kassen- und Bankbestände wurden mit den ausgewiesenen Nominalwerten aufgeführt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden berücksichtigt.

Rückstellungen:

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen wurden im notwendigen Umfang gebildet. Diese ungewissen Verbindlichkeiten gliedern sich im Wesentlichen wie folgt:

- Rückstellung für Gewährleistung: 13,9 T€
- Rückstellung Sonstige: 7,0 T€
- Rückstellung für Jahresabschlusskosten: 7,6 T€
- Rückstellung für Personalkosten: 0,0 T€
- Steuerrückstellungen: 2,3 T€
- Rückstellung latente Steuern: 3,3 T€

Verbindlichkeiten:

Verbindlichkeiten wurden (soweit zulässig) mit den Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gliedern sich im Wesentlichen wie folgt:

- Verblk. gg. Banken: 31,3 T€, Laufzeit >1 Jahr, Besicherung mit KfZ-Brief

- Verblk. gg. Sozialträgern: 14,5 T€, Laufzeit < 1 Jahr, ohne Besicherung

- Verblk. gg. Finanzamt: 8,6 T€, Laufzeit < 1 Jahr, ohne Besicherung

- Verblk.. gg. Personal: 32,5 T€, Laufzeit < 1 Jahr, ohne Besicherung

- Verblk. aus L.+L.: 026,9 T€, Laufzeit < 1 Jahr, ohne Besicherung

- Verblk. aus erh. Anzahlungen: 997,0 T€, Laufzeit < 1 Jahr, ohne Besicherung

Sonstige Pflichtangaben:

Die Firma ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Anhanges wurde Gebrauch gemacht (§ 288 I HGB-E).

Vorschlag zur Ergebnisverwendung:

Der Jahresüberschuss wird zum 01.01.2023 dem Gewinnvortrag zugerechnet.

 

Hammer, den 28. August 2023

gez.

Matthias Busse

Tobias Seeger

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. August 2023

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