Agents involved in the sale of building materials, paints and varnishes
Timber Design GmbHLiquidated
Handstraße 223, 51469 Bergisch Gladbach, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Ralf Triebe since 2/16/2012 | Liquidator |
Beneficial OwnersBeta
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (2)
| Name | Ownership |
|---|---|
Christiane Triebe | 96.00% |
H***** T***** | 4.00% |
ShareholdersBeta
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Timber Design GmbHBergisch-GladbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss 2010der Firma Timber Design GmbH, Handstr. 223, 51469 Bergisch GladbachI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde aufgrund der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 266 Abs.1, § 276, § 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden 1. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträge, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Eventuell erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei eventuellen Gebäuden werden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Die jeweilige Abschreibungsmethode ist dem Anlageverzeichnis zu entnehmen. Die amtlichen Abschreibungsvorschriften wurden berücksichtigt. Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (AK oder HK bis 410,00) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Abschreibungen im Rahmen unvernünftiger kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen worden. Eventuelle Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt. Eventuelle Ausleihungen wurden mit dem Barwert oder dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Wert angesetzt. Eventuelle Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken mussten im Jahr 2010 nicht durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt werden. Ausgewiesene Forderungen sind im Folgejahr nicht ausgefallen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Eventuelle Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode mit dem Teilwert auf Basis eines Zinsfußes von 6% bilanziert. Der Wert der nach Art.28 Abs.3 EGHGB nicht bilanzierten Anwartschaften aus Pensionszusagen, die vor dem 1.1.87 erteilt wurden, beträgt 0,00. Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso wie die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Die Entwicklung und die Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die eventuelle Entwicklung des Postens Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. In eventuelle Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. In eventuelle Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Die Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten und der Rückstellungen ist aus dem Kontennachweis zur Bilanz ersichtlich. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. III. Zusatzangaben zur Bilanz Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziff. 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine Kapitalgesellschaft handelt. IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind aus dem Kontennachweis zur G. u. V., die der Bilanz beigefügt ist, zu ersehen. V. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführer ist Herr Ralf Triebe Zugunsten der Geschäftsführer und der Mitglieder des Aufsichtsrats oder Beirats ist die Gesellschaft Haftungsverhältnisse in Höhe von 0,00 € eingegangen. 2. Arbeitnehmer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich ( ohne Organmitglieder) Anzahl - 3 - Arbeitnehmer beschäftigt. VI. Ergebnisverwendung Die Ergebnisverwendung wurde in der als Anlage beigefügten Gesellschafterversammlung geregelt. VII. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. VIII. Diese Handelsbilanz wurde gemäß den Bestimmungen des BilmoG aufgestellt und entspricht in vollem Umfang der Steuerbilanz.
Hagen, den 01. Aug. 2011 AKTIVA Steuerberatungsgesellschaft mbH Firma: Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 3.642,25 EUR. 1.1.2009 - 31.12.2009 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2011 festgestellt. |
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