JBK -
Holding GmbH
Höltinghausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.228.574,02 |
1.241.328,00 |
| I.
Sachanlagen |
212.243,00 |
216.578,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.016.331,02 |
1.024.750,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
869.333,65 |
1.206.231,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
584.267,17 |
434.875,12 |
| II.
Guthaben bei Kreditinstituten |
285.066,48 |
771.356,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.097.907,67 |
2.447.559,76 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.671.440,81 |
1.306.244,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.000,00 |
27.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
460.250,00 |
460.250,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.184.190,81 |
818.994,71 |
| B.
Rückstellungen |
7.640,00 |
8.260,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
418.826,86 |
1.133.055,05 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
215.552,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr |
418.826,86 |
1.133.055,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.097.907,67 |
2.447.559,76 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die JBK - Holding GmbH hat ihren Sitz in
Höltinghausen. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 209863 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der zum Bilanzstichtag gültigen
Fassung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 in Verbindung mit § 267a
Absatz 1 und 3 HGB. Der Jahresabschluss wurde entsprechend
den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Aus rechentechnischen Gründen können in
Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich
mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten,
Prozentangaben usw.) auftreten.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahreabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des
§ 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Hierzu verweisen wir auch auf die
Ausführungen zur Nachtragsberichterstattung. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Anlagever
mögen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet abzüglich
planmäßiger Abschreibungen und etwaiger
außerplanmäßiger Abschreibungen. Die
Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt
grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode.
Die degressive Abschreibungsmethode findet in bestimmten
Fällen Anwendung, wenn sie dem tatsächlichen
Werteverzehr entspricht. Auf die lineare
Abschreibungsmethode wird in diesen Fällen
übergegangen, sobald diese zu höheren
Abschreibungen führt. Im Zugangsjahr erfolgt die
Abschreibung pro rata temporis.
Nutzungsdauer der
Sachanlagen
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Geschäftsbauten
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25 bis 50 Jahre
|
übrige Bauten
|
5 bis 10 Jahre
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Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Auf die Gegenstände des Anlagevermögens
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte
Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten
Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine
dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag
beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Flüssige Mittel sind zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die
tatsächlichen Verpflichtungen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen unter Berücksichtigung
erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
Höltinghausen, den 18.
Dezember 2023
gez.
Johann-Bernhard Kalvelage
gez.
Christoph Bernhard Kalvelage,
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2023
festgestellt.
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