OCM Germany
Trading GmbH
Kiel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.960,00 |
35.225,00 |
| I.
Sachanlagen |
17.960,00 |
35.225,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
490.504,32 |
1.077.652,79 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.453,06 |
26.670,19 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
464.051,26 |
1.050.982,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
5.114,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
508.464,32 |
1.117.991,88 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
330.220,51 |
36.636,82 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
11.636,82 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
293.583,69 |
11.636,82 |
| B.
Rückstellungen |
166.991,52 |
4.184,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.252,29 |
1.077.170,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.252,29 |
1.077.170,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
508.464,32 |
1.117.991,88 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die OCM Germany Trading GmbH hat ihren Sitz in Kiel
und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Kiel (Reg.-Nr. 24831 B).
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk im Anhang gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Das Sachanlagevermögen wurde - soweit vorhanden
- zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und -
soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,-- wurden im Jahr des
Zugangs vollständig nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG
abgeschrieben. Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit AK zwischen Euro 150,-- und
1.000,-- wurde die Abschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG
im Rahmen eines Sammelpostens vorgenommen. Im
Wirtschaftsjahr wurde eine außerplanmäßige
Abschreibung in Höhe von Euro 15.000,-- vorgenommen.
Die Forderungen wurden zum Nominalwert angesetzt. Sie
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet. Es wurden weder Einzel- noch
Pauschalwertberichtigungen im Berichtszeitraum vorgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs.
1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung
künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Es wurde gem. § 268 Abs. 1 HGB kein Gebrauch von
dem Wahlrecht gemacht, die Bilanz unter
Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des
Jahresergebnisses aufzustellen.
Gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB sind zu
den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen" die
Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr gesondert zu
vermerken. Forderungen von einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen nicht. Unter dem Posten der "Sonstigen
Vermögensgegenstände" sind keine Beträge
enthalten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag
entstehen.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind in den Erläuterungen zur Bilanz in
einem gesonderten Posten auszuweisen. Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Zum Bilanzstichtag sind keine Verbindlichkeiten
ausgewiesen, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag
entstanden sind.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne nach § 251 HGB aus
der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 7 HGB).
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.11.2022
festgestellt.
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