Contentsign GmbHLiquidated

14641 Wustermark, DEU

Master Data

Registry
Register court Koblenz HRB 22511
Registered
3/9/2011
Industry
Publishing of newspapersPublishing of journals and periodicalsAdvertising agencies
Purpose
Betreiben einer Werbeagentur und eines Verlags

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Liquidator

Beneficial Owners

Identified persons (3)

Unresolved chains (1)

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

€25,000
50.00%
Germany
€12,500
25.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Contentsign GmbH

Altenahr

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.02.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Sachanlagen   13.676,00    
B. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   19.091,88    
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   1.018,96    
Summe Aktiva   33.786,84    

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   15.000,00    
II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   -5.792,54    
B. Einlagen stiller Gesellschafter   2.834,32    
C. Rückstellungen   15.458,48    
D. Verbindlichkeiten   6.286,38    
Summe Passiva   33.786,84    

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

2. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten aktiviert und werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und - soweit mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer - abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Abschreibungenerfolgen linearpro rata temporisentsprechend der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Anteile an ve rbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz und bei den Wertpapieren werden durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Beträge in Fremdwährungen werden zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen und an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sowie die sonstigen Ausleihungen werden zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen werden zum Barwert angesetzt.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen , dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Flüssigen Mittel werden in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Rückstellungen werden den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.

Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) bewertet - mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

3. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Finanzanlagen

In den Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind Ausleihungen an Gesellschafter von € enthalten.

Eigenkapital

Das Stammkapital von 25.000 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Erstellung des Jahresabschlusses.

Verbindlichkeiten

Restlaufzeiten über einem Jahr bestehen nicht.

Besicherung von Verbindlichkeiten durch Grundschulden / Sicherungsübereignung / Sicherungsab-tretung von Forderungen bestehen nicht.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse, aufgrund deren mit Inanspruchnahme gerechnet wird.

4. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

· Frau Monika Mohl, Geschäftsführung

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

5. Unterzeichnung des Jahresabschlusses

Die zur Anfertigung des Jahresabschlusses übergebene Finanzbuchhaltung und Unterlagen sind vollständig und entsprechen den tatsächlichen Verhältnissen. Die erteilten Auskünfte entsprechen bestem Wissen.

Es wird bestätigt, dass in dem Jahresabschluss nach meiner / unserer Überzeugung sämtliche Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Risiken und Wagnisse, sämtliche Erträge und Aufwendungen enthalten sowie alle erforderlichen Angaben gemacht sind.

Haftungsverhältnisse und Risiken gem. § 251 HGB (Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürg-schaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, Gewährleistungsverträge, Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten) bestehen nicht.

Sämtliche Unterlagen werden ordnungsgemäß gesammelt und aufbewahrt.

 

Monika Mohl

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