HIFI EXCLUSIV Postulka GmbHLiquidated

83334 Inzell, DEU

Master Data

Registry
Register court Traunstein HRB 5883
Registered
7/13/1989
Industry
Wholesale of audio and video equipmentRetail sale of audio and video equipmentRetail sale of musical instruments and scores
Purpose
Vertrieb hochwertiger Hifi-Komponenten.

History

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Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Sulzbacher Str. 47b, 83334 Inzell
€26,000
100.00%

Financial Report

HIFI EXCLUSIV Postulka GmbH

Inzell

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3,00 3,00
I. Sachanlagen 3,00 3,00
B. Umlaufvermögen 18.222,07 4.748,45
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.872,25 3.289,45
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 349,82 1.459,00
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 21.763,09 30.573,05
Bilanzsumme, Summe Aktiva 39.988,16 35.324,50

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag 47.763,09 56.573,05
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 21.763,09 30.573,05
B. Rückstellungen 3.463,59 930,00
C. Verbindlichkeiten 36.524,57 34.394,50
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.524,57 1.394,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 39.988,16 35.324,50

Anhang


I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 HGB)

Der Jahresabschluss der Hifi - Exclusiv Postulka GmbH wurde auf der Grundlage der

Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und die satzungsgemäßen Bestimmungen zu beachten.

Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren angewandt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.


II. Erläuterungen zur Bilanz

 Anlagevermögen

Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 274 a Nr. 1 HGB wird Gebrauch gemacht und daher auf die Aufstellung eines Anlagengitters verzichtet.


 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen im Berichtszeitraum EUR 2.613,90 (Vj. EUR 3.128,09).


Eigenkapital

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 21.763,09 (Vj. EUR 30.573,05) aus.

Maßnahmen zur Beseitigung der Überschuldung wurden wirksam vereinbart.


Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen zum Abschluss-stichtag EUR 33.000,00 (Vj. EUR 33.000,00).

Gegenüber Gesellschafter bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 33.000,00 (Vj. EUR 33.000,00) (§ 42 Abs. 3 GmbHG).


III. Sonstige Angaben

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB)

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft geführt durch:

    Gerhard Postulka, Dipl. Verwaltungswirt (FH) (01.01. bis 31.12.2010)


  Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 268 Abs. 7 HGB)

Zum Abschlussstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse und nur solche finanziellen Verpflichtungen von untergeordneter Bedeutung.


Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung sowie Haftungs-verhältnisse zu Gunsten von Mitgliedern der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9c HGB)

Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden im Berichtszeitraum Vorschüsse bzw. Kredite in Höhe von EUR 2.613,90 (Vj. EUR 3.128,09) gewährt. Haftungsverhältnisse zu Gunsten der Mitglieder der Geschäftsführung wurden nicht eingegangen.


  Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses erfolgt gesondert. Von einer Offenlegung wird nach § 325 Abs. 1 S. 4 HGB abgesehen.

 

Inzell, 06.12.2011

gez. Gerhard Postulka

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2011 festgestellt.

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