Secuway GmbHLiquidated

47803 Krefeld, DEU

Master Data

Registry
Register court Krefeld HRB 11763
Registered
12/12/2007
Industry
Computer consultancy activitiesOther information technology and computer service activitiesOther information service activities
Purpose
Die Erbringung von Beratungs- und Lieferleistungen auf dem gesamten Gebiet der Sicherheit in der Informationstechnologie (IT-Security) und des Datenschutzes. Hierzu zählen neben Strategie- und Managementberatung auch Planung, Umsetzung und Überprüfung von operativen/technischen IT-Sicherheitsmaßnahmen. Ferner gehört zum Gegenstand des Unternehmens das Anbieten von Prüfung und Zertifizierung von Unternehmungen gemäß einschlägiger Richtlinien und Vorschriften durch bestellte Sachverständige.

History

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Management

NameRole
Marcus Haas
since 12/12/2007
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Germany
€12,750
51.00%
€12,250
49.00%

Financial Report

Secuway GmbH

Krefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

  31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 19.668,00
I. Sachanlagen 19.668,00
B. Umlaufvermögen 44.263,02
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.286,80
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 31.976,22
Bilanzsumme, Summe Aktiva 63.931,02

Passiva

 
  31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 30.793,72
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Verlustvortrag 24.873,60
III. Jahresüberschuss 30.667,32
B. Rückstellungen 6.931,41
C. Verbindlichkeiten 26.205,89
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 26.205,89
Bilanzsumme, Summe Passiva 63.931,02

Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2009

der Firma Secuway GmbH, Krefeld

I. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen (§ 284 (2) 1 HGB)

Das Inventar ist nach den Vorschriften des HBG aufgestellt worden.

a) Das Anlagevermögen wird in Anlagelisten geführt. Der Bestand ist nicht überprüft worden.

b) Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten sowie durch Kontoauszüge der Banken nachgewiesen.

c) Die Geldbestände sind aus Tagesauszügen nachgewiesen.

d) Die sonstigen Vermögensgegenstände sind einzeln aufgezeichnet.

e) Die Schulden sind in Saldenlisten sowie durch Kontoauszüge der Banken nachgewiesen.

Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze:

a) Bilanzidentität

b) Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("going concern Prinzip")

c) Einzelbewertung

d) Prinzip der Vorsicht

e) Periodenabgrenzung

f) Bilanzkontinuität

sind berücksichtigt worden.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften.

Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.

Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich.

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens sind nach § 269 HGB nicht bilanziert worden. Die Beschaffung des Eigenkapitals sowie immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, sind nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Die Ansatzvorschriften der § 246 bis 251 HGB und die Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB wurden beachtet.

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnis aber unter Berichtigung von Vorabausschüttungen.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis netto 150,00 €) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, wurde ein Sammelposten gebildet, wenn deren Anschaffungskosten netto mehr als 150 € bis 1.000 € betragen haben. Dieser Sammelposten wird über fünf Jahre mit jährlich 20 % aufgelöst.

Außerplanmäßige Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gem. § 253 Abs. 4 HGB sind nicht vorgenommen worden.

Ausleihungen wurden mit dem Barwert oder dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Wert angesetzt.

Das Umlaufvermögen wird i.d.R. mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Bei vorübergehender Wertminderung wird bei der Handelsbilanz und im Übrigen bei dauernder Wertminderung eine Abschreibung auf die tatsächlichen Wertverhältnisse vorgenommen. Bei einer erfolgten Wertaufholung wird eine Zuschreibung ausgewiesen.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Eine eventuelle Abzinsung von Verbindlichkeiten ist nur für die Steuerbilanz geprüft worden.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Steuerrückstellungen für bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagte Steuern sind in der zu erwartenden Höhe gebildet worden.

Angaben von Grundlagen für eine Währungsumrechnung sind nicht zu machen.

4. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften.

Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

II. Sonstige Angaben

(§ 285 Nr. 1, 8b, 9c, 10, 11, 13 und 14 HGB)

1. (§ 285 Nr. 1 HGB a+b, 2 HGB i.V. m. § 251/§ 268 (7) HGB)

Das Unternehmen hat Verbindlichkeiten:  
a) mit einer Laufzeit>5 Jahren: 0,00 €
b) die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind: 0,00 €

2. (§ 285 Nr. 8b i.V. m. § 275 (2) Nr. 6 ( HGB)

Im Berichtsjahr 2009 betrug der Personalaufwand 59.307,03 €
davon entfallen auf  
Löhne und Gehälter 59.307,03 €
soziale Abgaben 0,00 €
Altersversorgung 0,00 €

3. (§ 285 Nr. 9 c HGB i.V. m. § 264 c (1) HGB)

Die Darlehenskonten der Gesellschafter (Verbindlichkeit der Gesellschaft) valutieren zum 31. Dezember wie folgt:

1705 Verbindlichkeiten gg. Gesellschafter (bis 1 Jahr) 963,99 €

4. (§ 285 Nr. 10 HGB)

Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist bestellt:

Marcus Haas, Brehmstr. 12, 81543 München

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

5. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.

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