FunSolutions GmbH & Co. KG
Sonsbeck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.426,00 |
44.875,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
23.425,00 |
44.874,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.335,93 |
43.444,13 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.935,99 |
29.262,06 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
399,94 |
14.182,07 |
| C.
sonstige Aktiva |
195.628,69 |
100.711,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
221.390,62 |
189.030,24 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Sonstige Sonderposten |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Verbindlichkeiten |
226.851,52 |
252.196,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
221.390,62 |
189.030,24 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2017
FunSolution GmbH & Co. KG
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Hinsichtlich des Aufbaus und der Gliederung wurden
die Vorschriften der §§ 266 und 275 HBG zugrunde
gelegt, die das Handelsgesetzbuch für
Kapitalgesellschaften fordert.
Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der
Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich
zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.
Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten
einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten
abzüglich von Anschaffungsminderungen bewertet.
Im Geschäftsjahr 2017 zugegangene geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden, unter Berücksichtigung
der Wesentlichkeit, gemäß analoger
Anwendung von § 6 Abs. 2 EStG im Anschaffungsjahr voll
abgeschrieben.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen, das nicht abnutzbare
Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag in der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Höhe
ausgewiesen und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr marktüblich abgezinst.
B. Informationen zur Bilanz
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag Standard (§ 285 Satz 1 Nr. 1a HGB).
Die Ausleihungen bzw. Forderungen gegenüber
Gesellschaftern betrug zum Bilanzstichtag Standard €.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betrug zum Bilanzstichtag 116.669,99 €.
C.
Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Frau Petra Ulbrich geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt (§ 285
Satz 1 Nr. 10 HGB).
25.04.2019
Der Geschäftsführer:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2019 festgestellt.
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