SSW Beteiligungs GmbH
Same addressActivities of holding companies
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Martin Gottlieb Stoll since 12/15/2022 | Liquidator |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 33.34% | |
| 33.33% |
Company ownership and partner structure
3 shareholders
GmbH structure
2 of 3 shown
Official financial statements and annual reports
MUC Technology Invest GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2011MUC Technology Invest GmbHI. Allgemeine Angaben ( § 267 HGB ) Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft". II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 HGB ) Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften und unter zusätzlicher Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen. Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet, die ggf. um planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände ist anhand der steuerlichen AfA- Tabellen festgelegt, wobei jeweils möglichst kurze zulässige Nutzungsdauern gewählt wurden. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen, Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Auf das gesamte Anlagevermögen wurden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Wegen der kontinuierlichen Wiederbeschaffung werden gewogene Durchschnittspreise zugrundegelegt; das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die not- wendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Forderungen in Fremdwährung werden mit dem Kurs zum Tag der Rechnungsstellung bzw. mit dem niedrigeren Stichtagskurs angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Umrechnungskurs bei Eingang der Rechnung bzw. - soweit der Umrechnungskurs am Stichtag höher ist - mit dem Stichtagskurs bewertet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles gebucht. Kursverluste bis zum Bilanzstichtag werden bei der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten erfaßt. Von der Stetigkeit der Bilanzierung und Bewertung wurde nicht abgewichen (284 Abs. 2 Nr. 3 HGB). Zinsen für Fremdkapital wurden in die Herstellungskosten nicht einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB). III. Sonstige Pflichtangaben ( § 285 HGB ) Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten ( € 1.849.576 ) haben insgesamt € 1.848.648 eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind insgesamt € 0 durch Grundpfandrechte und € 0 durch Bürgschaften gesichert ( § 285 Satz 1 Nr. 1 HGB ). Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die Geschäftsführung durch Herr Martin Gottlieb Stoll Der/Die Geschäftsführer ist/sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ( § 285 Satz 1 Nr. 10 HGB ).
Stuttgart, am 08.11.2012 Geschäftsführung |
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