Alte Kanzlei Stuttgart GmbH
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Bett GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.12.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
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2010
EUR |
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| Bilanzsumme | 26.819,83 |
| Umsatzerlöse | 0,00 |
| durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (ohne Auszubildende und Geschäftsführer) | 0 |
Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. Das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren, wurde nicht ausgeübt.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist.
4. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
6. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:
a. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert in Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt.
b. Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.
c. Die Rückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
d. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)
Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft bis 17.12.2010 von Herrn Fabian Baur geführt. Herr Fabian Baur war uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt. Seit 18.12.2010 sind Herr Joachim Petzold und Herr Marco Grenz einzelvertretungsberechtigt zur Geschäftsführung bestellt. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Stuttgart, den 28.03.2012
Marco Grenz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.
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