Carsb2b Group AGLiquidated
60327 Frankfurt am Main, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Daniel Jaeggi since 4/25/2017 | Board Member |
Holdings
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| No data available | |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Carsb2b Group AGKriftel (vormals: Frankfurt am Main)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013Bilanz
AnhangAnhang für das Geschäftsjahr 2013Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag am 28. Juni 2011 errichtet und unter HR B Nr. 93381 am 23. März 2012 beim Handelsregister Frankfurt am Main eingetragen. Am 01. September 2014 erfolgte die Sitzverlegung von Kriftel nach Frankfurt. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungBilanzierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen wurden dabei die Anteile des verbundenen Unternehmens vollständig in die Gesellschaft eingebracht. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Nennwert unter Beachtung eines eventuellen Ausfallrisikos bewertet worden. Im Geschäftsjahr sind keine Forderungsverluste entstanden. Die übrigen Forderungen und Vermögensgegenstände sind mit Ihrem Nennwert bewertet worden. Der Bestand an liquiden Mitteln wurde zum Nominalwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital von € 8.100.000,00 ist voll einbezahlt und zum Nennbetrag bilanziert. Es ist eingeteilt in 8.100.000 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag von je € 1,00. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung wurden der Kapitalrücklage € 4.737.701,00 zugeführt. Die im Vorjahr gebildete gesetzliche Rücklage wurde gemäß § 150 Abs. 3 Nr. 1 AktG verwendet. Der Bilanzverlust von € 205.058,82 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Soweit die Restlaufzeiten über ein Jahr betragen, werden solche Rückstellungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Sie haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind unbesichert. Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige AngabenGeschäftsführung Vorstand
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Aufsichtsrat
Anteilsbesitz An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20 %:
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Frankfurt, den ........................................... Stefan Ruppert |
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