FLEIPA
GmbH
Jena
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
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|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.571,00 |
53.363,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
38.814,51 |
51.252,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
83.385,51 |
104.615,73 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.477,05 |
17.712,46 |
| B.
Rückstellungen |
7.682,40 |
9.123,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
41.493,70 |
56.041,23 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
41.493,70 |
56.041,23 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.732,36 |
21.738,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
83.385,51 |
104.615,73 |
sonstige Berichtsbestandteile
Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der
Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.2 HGB
aufgestellt.
Die Geschäftsführung geht von der
Fortführung des Unternehmens aus (going concern).
Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind
nicht erkennbar.
Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses
Die Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungskosten- oder Herstellungskosten bewertet
worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen
sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen
worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der
Finanzverwaltung veröffentlichten
Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind
die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 410,00 EUR wurde
auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der
Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Die
Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a
EStG bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden
auch für die Handelsbilanz angewandt. Geringstwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bis 150,00 EUR wurden im
Zugangszeitpunkt voll abgeschrieben.
Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich sind die niedrigen
beizulegenden Werte angesetzt worden.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie sind alle innerhalb
eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht
gestellt.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der
übliche Eigentumsvorbehalt.
Sonstige Angaben
Zum Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz
nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB.
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Rene Ilgen
Jena den, 05.03.2020
______________
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.03.2020 festgestellt.
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