Lindner
GmbH
Brannenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
102.587,17 |
98.149,13 |
| I.
Finanzanlagen |
102.587,17 |
98.149,13 |
| B.
Umlaufvermögen |
99.685,13 |
96.659,06 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
99.685,13 |
96.659,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
202.272,30 |
194.808,19 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
54.838,30 |
52.417,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
28.838,30 |
26.417,19 |
| davon
Gewinnvortrag |
26.417,19 |
24.106,89 |
| B.
Rückstellungen |
147.434,00 |
142.391,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
202.272,30 |
194.808,19 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes,
sowie aufgrund der ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 26.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Gezeichnetes Kapital
|
26.000,00
|
Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen
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0,00
|
Eingefordertes Kapital
|
0,00
|
Angabe zu Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeit zum
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Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
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31.12.2011
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31.12.2011
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kleiner 1 J.
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1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
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TEuro
|
TEuro
|
TEuro
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TEuro
|
Summe
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
Pensionsrückstellung
Die Rückstellungen für Pensionen wurden
nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
|
0,00 Euro
|
Forderungen
|
0,00 Euro
|
Verbindlichkeiten
|
0,00 Euro
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E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Heidemarie Lindner
Anton M. Lindner
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden nicht.
Brannenburg, den 10.05.2012
.................................................
Heidemarie Lindner
Geschäftsführerin
.................................................
Anton M. Lindner
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2012 festgestellt.
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