INTRAC Informationssysteme GmbH

Ackerstraße 44, 41516 Grevenbroich, DEU

Master Data

Registry
Register court Moenchengladbach HRB 12719
Registered
6/24/2003
Industry
Computer consultancy activitiesOther information technology and computer service activitiesDevelopment and programming of application software
Purpose
EDV-Dienstleistungen, Entwicklung von Software, Vertrieb von Hard- und Software, Unternehmensberatung, Projektmanagement, Übersetzungen, Schulungen.

History

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Management

NameRole
Rolf Levermann
since 7/1/2008
Managing Director
Nikolai Michael
since 7/1/2008
Managing Director

Financial Report

INTRAC Informationssysteme GmbH

Grevenbroich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz zum 31. Dezember 2014

Aktivseite

31.12.2014 31.12.2014 31.12.2013
EUR EUR EUR
       
A. Anlagevermögen      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.375,00   1.545,00
II. Sachanlagen 21.708,00 23.083,00 21.710,00
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte 490,00   0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 37.047,91   27.656,25
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.393,47 50.931,38 5.478,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten   0,00 88,00
SUMME AKTIVA   74.014,38 56.477,75

Passivseite

     
  31.12.2014 31.12.2014 31.12.2013
  EUR EUR EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   25.564,60 25.564,60
II. Verlust-/Gewinnvortrag   3.705,21 -4.247,47
III. Jahresüberschuss   2.953,61 7.952,68
B. Rückstellungen   3.667,00 9.523,00
C. Verbindlichkeiten   38.027,96 17.684,94
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 35.622,87 (12.707,44)      
D. Rechnungsabgrenzungsposten   96,00 0,00
SUMME PASSIVA   74.014,38 56.477,75

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 37.047,91   27.656,25  

Verbindlichkeiten

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 38.027,96 35.622,87 17.684,94 12.707,44

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Michel Nikolai.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Düsseldorf, 04.01.2016

Steuerberater

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