Schatz
GmbH
Bad
Rappenau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.756,35 |
12.080,43 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
643,93 |
4,23 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.112,42 |
12.076,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
12.756,35 |
24.580,43 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.016,35 |
23.831,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.168,07 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
684,42 |
-1.168,07 |
| B.
Rückstellungen |
740,00 |
350,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
398,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
12.756,35 |
24.580,43 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Schatz GmbH wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches gemäß den §§
242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Normen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt.Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG)
wurden erstmalig angewendet. Die Vorjahresvergleichszahlen
wurden auf Grundlage des Wahlrechts gemäß
Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Firma Schatz GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst neben der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung auch den nach § 264 Abs. 1 S. 1
HGB zu erstellenden Anhang. Ein Lagebericht war
gemäß § 264 Abs. 1 HGB nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die
Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß
§§ 274 a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses
wird von den Schutzklauseln gemäß §§
325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter
Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen wurden für die
voraussichtlichen und noch nicht veranlagten Gewerbesteuer-
und Körperschaftsteuerverpflichtungen gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Ausstehende Einlagen
Ausstehende Einlagen bestehen in Höhe von Euro
12.500,00 (Vorjahr: TEuro 12,5). Diese sind nicht
eingefordert. Die nicht eingeforderten Einlagen auf das
gezeichnete Kapital wurden von dem Posten "Gezeichnetes
Kapital" offen abgesetzt.
Forderungen
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen Forderungen
in Höhe von Euro 609,09 (Vj: TEuro 0,0).
Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr.
Des Weiteren besteht zum Bilanzstichtag, mit Ausnahme
der aus der übernommenen Komplementär-Stellung
resultierenden Risiken, keine Haftungsverhältnisse
nach § 251 HGB.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben gem. § 285 Satz 1 Nr. 11a HGB
Die Gesellschaft ist als einzige Komplementärin
an der Schatz Dental Labor GmbH & Co. KG, Bad Rappenau
, eingetragen im Handelsregister HRA 724652
beteiligt.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Ray Schatz, Geschäftsführer
Bad Rappenau, im September 2011
gez. Ray Schatz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2011 festgestellt.
|