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Autonome Robotersysteme GmbH
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Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
583,00 |
923,00 |
| I.
Sachanlagen |
583,00 |
923,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
26.338,49 |
24.032,32 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
170,42 |
11,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.168,07 |
24.020,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
26.921,49 |
24.955,32 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.827,80 |
23.325,32 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
172,20 |
1.674,68 |
| davon
Verlustvortrag |
1.674,68 |
27,19 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
1.630,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
93,69 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
93,69 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
26.921,49 |
24.955,32 |
Anhang
Grundsätzliches
Der Jahresabschluss entspricht in Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Anhang den Rechnungslegungsvorschriften
des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches in der zurzeit
gültigen Fassung.
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die bisher angewandten Rechnungslegungsvorschriften,
insbesondere auch hinsichtlich der Erfassung und Bewertung
der Aktiva und Passiva, wurden unverändert
grundsätzlich beibehalten.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens -
soweit vorhanden - wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet und - soweit abnutzbar -
planmäßig abgeschrieben.
Bei der Bemessung der Abschreibung wurde auf die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Dabei
kam grundsätzlich die lineare Methode zur Anwendung.
Geringwertige Vermögensgegenstände wurden im Jahr
der Anschaffung in vollem Umfang abgeschrieben.
Darüber hinaus wurden steuerlich zulässige
Abschreibungen in Höhe von Euro vorgenommen.
Das Finanzanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die Wertansätze für die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie die bezogenen Waren ent-sprechen den
Anschaffungskosten. Das Niederstwertprinzip fand Beachtung.
Die fertigen bzw. halbfertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellkosten bewertet, die neben den Einzelkosten auch
angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten
umfassen.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte
grundsätzlich in Höhe des Nennwertes.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet und sind notwendig
wie ausreichend.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde unter Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt und der Bilanzgewinn auf neue
Rechnung vorgetragen.
Mitglieder der Geschäftsführung
Geschäftsführerin der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2012 Frau Doris Kuhnert. Die
Geschäftsführerin ist zur alleinigen Vertretung
berechtigt.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der
Gesellschafterin
Gegenüber der Gesellschafterin bestandt zum Ende
des Geschäftsjahres Verbindlichkeiten von 93,69 Euro.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.09.2013 festgestellt.
gez. Doris Kuhnert
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