core business development GmbHLiquidated

Friedensplatz 6, 44135 Dortmund, DEU

Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 72644
Registered
8/5/2004
Industry
Computer consultancy activitiesBusiness and other management consultancy activitiesEngineering activities for technical building equipment
Purpose
Die technische, organisatorische und personale Initiierung und Begleitung von Produkt- und Prozeßinnovationsprozessen in der gewerblichen Wirtschaft sowie im Dienstleistungsbereich einschließlich der Vorbereitung auf Qualitäts-, Umwelt- und Produktzertifizierungen sowie die Beratung für die elektronische Vernetzung von Unternehmen und deren Administration.

History

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Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
Ulrike WeberPROSPEKTIV Gesellschaft für betriebliche Zukunftsgestaltungen mbH
81.82%
I***** B****PROSPEKTIV Gesellschaft für betriebliche Zukunftsgestaltungen mbH
18.18%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Financial Report

core business development GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 31.853,00 25.883,00
I. Sachanlagen 22.453,00 24.843,00
II. Finanzanlagen 9.400,00 1.040,00
B. Umlaufvermögen 126.055,73 64.905,70
I. Vorräte 0,00 32.780,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30,63 28.467,93
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 126.025,10 3.657,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.319,04 1.814,04
Bilanzsumme, Summe Aktiva 159.227,77 92.602,74

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 24.822,95 19.240,04
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 5.759,96 578,58
III. Jahresüberschuss 5.582,91 -5.181,38
B. Rückstellungen 32.835,03 18.583,00
C. Verbindlichkeiten 101.569,79 54.779,70
Bilanzsumme, Summe Passiva 159.227,77 92.602,74

Anhang



Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Core Business Development GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,-- wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten

- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

- Ausleihungen zum Nennwert

- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Im Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurden die Anzahlungen auf laufende Projekte
mit dem Ausweis der zu aktivierenden Wertansätze Projekte in progress saldiert ausgewiesen.
Projekte in progress                      EUR 1.102.365,--
erhaltene Anzahlungen                 EUR 1.176.904,52   Ausweis Passiva   EUR 74.539,52

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein steuerrechtlichen Vorschriften

In den Abschreibungen sind  Abschreibungen für das Anlagevermögen und  für das Umlaufvermögen nach den steuerlichen Vorschriften  enthalten.

Geschäftsjahresabschreibung

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

In der Gesellschafterversammlung  wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Alleingesellschafter und Geschäftsführer: Prof. Dr. Dipl. Phys. Rudolf M. Lorenz  
und
Frau Prof. Dr. sc. Brigitte Stieler-Lorenz
Geschäftsführende Direktorin d. Instituts
Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010
mit einer Bilanzsumme  von EUR 159.227,77 unnd
einem  Jahresüberschuss von EUR     5.582,91 genehmigt und beschlossen.

Dortmund, den 7. Februar 2011

Dipl. Phys. Rudolf M. Lorenz
geschäftsführender Gesellschafter

Bestätigungsvermerk

Wir fassen das Ergebnis unserer Tätigkeit wie folgt zusammen, wobei wir uns auf die einzelnen Ausführungen in unserem Bericht beziehen.

- Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit und Beweiskraft der Buchführung haben sich durch unsere Arbeit
  nicht ergeben
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind folgerichtig aus der Buchführung und der vorgelegten Bilanz 
  entwickelt. Sie sind nach den Vorschriften der §§ 266, 275 HGB gegliedert.
- die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten ist im Rahmen der handels- und steuerrechtlichen
  Vorschriften vorgenommen worden
- der Anhang ist in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften erstellt worden.

Bescheinigung

Wir wurden von dem geschäftsführenden Gesellschafter Herrn Prof. Dr. Dipl. Phys. Rudolf M. Lorenz
und damit von der Gesellschafterversammlung der

                                                   Core Business Development GmbH
                                       Mahlsdorfer Str. 39-40  -  12555 Berlin-Köpenick

beauftragt, den Jahresabschluss nach der von der Gesellschaft und uns gefertigten Buchführung und dem vorgelegten vereinfachten Jahresabschluss  auf den 31.12.2010 zu erstellen.
Dabei wurden im wesentlichen steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze angewendet.
Damit entspricht der vorgelegte Jahresabschluss gleichfalls Handels- und auch Steuerrecht.
Der Jahresabschluss wird im Sinne der Bestimmungen des HGB freiwillig erstellt, eine Verpflichtung zur Prüfung im Sinne § 317 HGB besteht nicht.

Wir haben den Jahresabschluss so aufgestellt und die Unterlagen derart stichprobenhaft geprüft, dass wir mit hinreichender Sicherheit beurteilen können, dass die Finanzbuchhaltung und der Jahresabschluss frei von wesentlichen Mängeln ist.
Unsere Arbeit hat zu keinen Einwendungen im Bezug auf die Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss geführt, über die an die Gesellschafterversammlung zu berichten oder in diesem Bericht hinzuweisen wäre.
Gesetzliche Bestimmungen, Vorgaben des Gesellschaftsvertrages und Beschlüsse der Gesellschafterver-
sammlung wurden soweit erkennbar eingehalten.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Dortmund, den 7. Februar 2011

Klaus-Erich Seggelke
Steuerberater

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