Hiestermann & Frömchen GmbH
Same addressMarket research and public opinion polling
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Leo Jackstädt since 7/23/2009 | Liquidator |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 40.00% | |
Hendrik Jan Merlin Jacob | 39.00% |
F****** M***** | 16.00% |
Company ownership and partner structure
4 shareholders
GmbH structure
3 of 4 shown
Official financial statements and annual reports
Evenity GmbHGießenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.04.2008 bis zum 31.12.2008BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2008der Evenity GmbH, GießenI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft entspricht in Ausweis und Gliederung den einschlägigen Vorschriften der Gesetze, die sogenannte kleine Kapitalgesellschaften zu berücksichtigen haben. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt, das der bisherigen Handhabung entspricht. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich denen der Vorjahre. II. 1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Das Anlagevermögen der Gesellschaft wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Anschaffungskosten des Anlagevermögens werden sämtlich aus den tatsächlichen, historischen Anschaffungskosten laut Eingangsrechnungen zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, abzüglich Anschaffungspreisminderungen abgeleitet. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend den steuerlichen Vorschriften. Bei den beweglichen Wirtschaftsgütern wird grundsätzlich die lineare Abschreibung angewendet. Die angeschafften Vermögensgegenstände werden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelwerten bis zu €150,00 werden sofort abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelwerten zwischen €150,01 und €1.000,00 werden, gemäß den steuerlichen Vorschriften, in einem Pool gesammelt und über fünf Jahre abgeschrieben. Soweit die Anschaffungskosten der einzelnen Wirtschaftsgüter nicht mehr als €60,00 betragen, werden diese auf die Kostenkonten gebucht. II. 2. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden zum Nominalbetrag ausgewiesen. Fremdwährungsrisiken bestehen nicht. II. 3. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, soweit steuerliche Vorschriften nicht entgegenstehen. III. Bilanzerläuterungen III.1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen sind innerhalb eines Jahres nach Bilanzstichtag fällig. III.2. Eigenkapital Das Eigenkapital ist zum Nominalbetrag ausgewiesen. III.3. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlich Rückstellungen für Jahresabschlusskosten (T€ 1) und für Resturlaubsansprüche (T€ 1). III.4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind insgesamt kurzfristig. Auf die Erstellung eines Verbindlichkeitsspiegels wurde daher verzichtet. III.5. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Verbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Eventualverbindlichkeiten oder Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen, soweit sie nicht in der Bilanz berücksichtigt sind, sind für die Beurteilung der Finanzlage von untergeordneter Bedeutung. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren i.S. des § 275 (2) HGB gewählt. V. Ergänzende Angaben VI. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr gehörte der Geschäftsführung an: Herr Leo Jackstädt, Kaufmann Die Gesellschaft verzichtet in Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge. Überschuldung Die Gesellschaft ist formal überschuldet. Zur Abwendung der Überschuldung hat der stille Gesellschafter den Rangrücktritt für seine Beteiligung in Höhe von Euro 250.000,00 erklärt. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft würde der stille Gesellschafter die Ansprüche aus der Auseinandersetzung der Gesellschaft nach den Ansprüchen Dritter, jedoch vor Ansprüchen der Gesellschafter geltend machen. Hinter Ansprüche anderer Beteiligungsgesellschaftern tritt der stille Gesellschafter nicht zurück. Zur Beseitigung der Überschuldung dient die Rangrücktrittserklärung wie folgt:
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternDer Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.666,64 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 19,63 EUR. |
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