ProVentplan
GmbH
Lüneburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
64.387,00 |
41.170,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11,00 |
11,00 |
| II.
Sachanlagen |
64.376,00 |
41.159,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.412.876,96 |
891.017,59 |
| I.
Vorräte |
883.894,70 |
292.730,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
192.849,37 |
185.475,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.620,00 |
1.620,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
336.132,89 |
412.811,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.508,81 |
21.067,26 |
| Aktiva |
1.503.772,77 |
953.254,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
501.115,31 |
497.573,37 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
476.115,31 |
472.573,37 |
| davon
Gewinnvortrag |
472.573,37 |
358.838,66 |
| B.
Rückstellungen |
90.224,89 |
99.315,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
912.432,57 |
356.366,48 |
| Passiva |
1.503.772,77 |
953.254,85 |
Anhang
Der Jahresabschluss der ProVentplan GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Herstellungskosten enthalten neben dem
Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen die
Gemeinkosten einschließlich bilanzieller
Abschreibungen soweit diese durch die Fertigung veranlasst
sind. Den Risiken aus längerer Lagerdauer oder
eingeschränkter Verwertbarkeit wird durch angemessene
Abschläge Rechnung getragen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Alle erkennbaren Risiken wird durch angemessene, einzeln
vorgenommene Abwertungen Rechnung getragen.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Höhe wurde nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung bewertet. Zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen werden berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht
gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung
latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht.
Die Abgrenzung sonstiger
Vermögensgegenstände dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Der Betrag der Verbindlichkeiten beträgt Euro
912.432,57 (Vorjahr: Euro 356.366,48).
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf Euro 233,31 (Vorjahr:
Euro 999,50).
Die Steuern vom Einkommen und Etrag betreffen
ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Der Jahresabschluss wurde nach Gewinnverwendung
aufgestellt. In der Bilanz wurde ein Gewinnvortrag in
Höhe von EUR 472.573,37 einbezogen.
In der Gesellschafterversammlung wurde der Vorschlag
der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung
angenommen.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 13 (§§267, 267a HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Lüneburg, den
26.09.2024
gez.
Christian Lembke
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2024
festgestellt.
|