CoBs-CNC
Technik GmbH
Raubling
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
841.239,00 |
935.755,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11.502,00 |
17.638,00 |
| II.
Sachanlagen |
829.737,00 |
918.117,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
173.696,53 |
218.567,66 |
| I.
Vorräte |
19.254,89 |
90.378,13 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
112.986,97 |
118.156,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
26.000,00 |
26.000,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
18.861,25 |
29.253,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.454,67 |
10.033,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.339,33 |
24.519,36 |
| Aktiva |
1.036.274,86 |
1.178.842,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
263.267,63 |
243.476,43 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
218.476,43 |
262.494,07 |
| III.
Jahresüberschuss |
19.791,20 |
-44.017,64 |
| B.
Rückstellungen |
28.910,00 |
49.070,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
690.085,23 |
838.741,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
69.370,23 |
85.168,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
620.715,00 |
753.572,96 |
| D.
Passive latente Steuern |
54.012,00 |
47.554,00 |
| Passiva |
1.036.274,86 |
1.178.842,02 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die CoBs-CNC Technik GmbH mit Sitz in Raubling, ist
beim Handelsregister Traunstein unter der Registernummer
HRB 24365 eingetragen.
Die Gesellschaft ist gem. § 267 Abs. 1 und Abs.
2-6 HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaften finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, wurden insgesamt im Anhang aufgeführt.
C. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB, und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266
und § 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend dem
Gesamtkostenverfahren dargestellt.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
Sachanlagen wurden grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich
Nebenkosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Der zum 31.12.2015 gebildete Festwert gem. § 240
Abs. 2 HGB für Werkzeuge wurde im Wirtschaftsjahr
erfolgswirksam aufgelöst.
Die Bewertungsfreiheit für
Vermögensgegenstände mit AHK bis 800 € wurde
in sinngemäßer Anwendung des § 6 Abs. 2
EStG in Anspruch genommen.
Umlaufvermögen
Unfertigen Erzeugnisse und Leistungen bestanden zum
31.12.2023 keine.
Das sonstige Vorratsvermögen (RHB-Stoffe und
Waren) wurden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten
bewertet. Notwendige Abschläge auf den niedrigen
beizulegenden Wert wurden vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden gem. § 253 Abs.
1 u. 4 HGB mit dem Nennwert unter Abzug von
Pauschalwertberichtigungen bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Kassenbeständen bestanden zum Stichtag
keine.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
25.000 € und ist unverändert gegenüber dem
Vorjahr.
Rückstellungen
Verbindlichkeiten für ungewisse
Steueraufwendungen wurden mit den voraussichtlichen
Belastungen angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und wurden
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw.
Erfüllungsbetrages bewertet.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Es bestanden keine Rechnungsabgrenzungsposten auf der
Passivseite.
Passive latente Steuern
Bei einem Mehrvermögen der Handels- zur
Steuerbilanz bzw. ein außerbilanzieller Unterschied
i. H. v. 197.305 € beträgt die passive Latenz bei
einer Steuerbelastung v. 27,38 % zum Stichtag 54.012
€.
D. Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten Posten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von
26.000 € (Vorjahr: 26.000 €).
Es bestanden Forderungen gegen Gesellschafter in
Höhe von 18.861 € (Vorjahr: 29.254 €)
Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr in Höhe von 69.370 € (Vorjahr:
85.169 €).
Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr in Höhe von 470.715
€ (Vorjahr: 86.502 €).
Er bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren in Höhe von 150.000 €
(Vorjahr: 667.071 €).
Es bestanden Sicherungsmittel gem. § 285 S. 1
Nr. 1b HGB in Form selbstschuldnerischer Bürgschaften
durch die Gesellschafter sowie durch Eigentumsvorbehalt der
Mietverkäufer.
Es bestanden Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter in Höhe von 0 € (Vorjahr: 0
€).
E. Sonstige Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde am
09.05.2024 festgestellt. Die Feststellung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2023 steht noch aus.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
Zum Stichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Die Gesellschaft beschäftigte gem. § 285
Nr. 7 HGB im Durchschnitt 8 Mitarbeiter im Berichtsjahr.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Benjamin Orthofer, Feinwerkmechaniker
Christof Karl Schwierzina, Feinwerkmechaniker
Raubling, den 23.11.2024
gez.
Benjamin Orthofer
gez.
Christof Karl Schwierzina
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2024
festgestellt.
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