Simplex
Finanz Service AG
Eschweiler
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.118,00 |
7.989,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.508,00 |
2.769,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.610,00 |
5.220,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
26.877,79 |
28.186,30 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.539,91 |
4.214,64 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.337,88 |
23.971,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
488,69 |
299,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.484,48 |
36.474,43 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.645,24 |
30.995,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
19.004,90 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.349,86 |
0,00 |
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
-19.004,90 |
| davon
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
-9.329,64 |
| B.
Rückstellungen |
860,00 |
860,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.979,24 |
4.619,33 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.979,24 |
4.619,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.484,48 |
36.474,43 |
Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2012
der
Simplex Finanz-Service AG
Eschenweg 5
52249 Eschweiler
durch
Wolfgang Peschkin
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Eschweiler • Köln
Inhaltsverzeichnis
1. Auftrag und Auftragsdurchführung
1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung
1.2 Allgemeine Auftragsbedingungen
1.3 Auftragsdurchführung
1.4 Vollständigkeitserklärung
2. Grundlagen des Jahresabschlusses
2.1 Buchführung und Inventar, erteilte
Auskünfte
2.2 Festlegungen über die Ausübung von
Wahlrechten
2.3 Feststellungen zu den Grundlagen des
Jahresabschlusses
3. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
3.1 Rechtliche Verhältnisse
3.2 Steuerliche Verhältnisse
4. Art und Umfang der Erstellungsarbeiten
5. Ausführungen zu den vorgelegten Belegen,
Büchern und Bestandsnachweisen
6. Ergebnis der Arbeiten und Bescheinigung
7. Wiedergabe der Bescheinigung
8. Anlagen
Bilanz zum 31. Dezember 2012
Brutto-Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2012
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
01.01.2012 bis 31.12.2012
Kontennachweis zur Bilanz zum 31.12.2012
Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung zum
31.12.2012
Anhang
Entwurf Protokoll zur Hauptversammlung über den
Jahresabschluss zum 31.12.2012
Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater
und Steuerberatungsgesellschaften
1. Auftrag und Auftragsdurchführung
1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung
Die Geschäftsführung0 der
Simplex Finanz-Service AG,
Eschweiler
- nachfolgend auch kurz "Simplex AG" oder
"Gesellschaft" genannt -
beauftragte uns, den handelsrechtlichen
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 aus den von uns
geführten Büchern und den uns darüber hinaus
vorgelegten Belegen und Bestandsnachweisen, die wir
auftragsgemäß nicht geprüft haben, unter
Berücksichtigung der erteilten Auskünfte nach
gesetzlichen Vorgaben und nach den innerhalb dieses Rahmens
liegenden Anweisungen des Auftraggebers zur Ausübung
bestehender Wahlrechte zu entwickeln. Diesen Auftrag zur
Erstellung ohne Beurteilungen haben wir in der Zeit vom
Februar bis März 2013 in unseren
Geschäftsräumen in Eschweiler und in den
Räumen der Gesellschaft in Eschweiler
durchgeführt.
Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses
umfasste keine über die Auftragsart hinausgehenden
Tätigkeiten und damit auch keine erweiterten
Verantwortlichkeiten als Steuerberater.
Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses
oblag der uns mit dessen Erstellung beauftragenden
gesetzlichen Vertretung der Gesellschaft, die
über die Ausübung aller mit der Aufstellung
verbundener Gestaltungsmöglichkeiten und
Rechtsakte zu entscheiden hatte.
Wir haben unseren Auftraggeber über solche
Sachverhalte, die zu Wahlrechten führten, in Kenntnis
gesetzt und von ihm Entscheidungsvorgaben zur Ausübung
von materiellen und formellen Gestaltungsmöglichkeiten
(Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten) sowie
Ermessensentscheidungen eingeholt.
Dies galt in gleicher Weise für die von unserem
Auftraggeber zu treffenden Entscheidungen über die
Anwendung von Aufstellungs- und
Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für
kleine und mittelgroße Gesellschaften.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Betrag in Euro
|
2012
|
2011
|
2010
|
Bilanzsumme
|
32.484,48 ,29
|
36.474,43
|
55.338,29
|
Umsatzerlöse
|
68.495,49
|
92.747,36
|
35.456,37
|
Anzahl der Arbeitnehmer
|
2
|
4
|
2
|
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Eine Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2013 sowie der anderen notwendigen
Unterlagen ist erfolgt.
Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des
Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die
erforderlich waren, um auf der Grundlage der
Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten
Auskünfte zu Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen
und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden unter Vornahme der
Abschlussbuchungen den handelsrechtlich vorgeschriebenen
Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Anhang, zu erstellen.
Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts
vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang
unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen
nicht ausdrücklich getroffen wurden, berichten wir in
berufsüblicher Form im Sinne der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen vom 12./13. April 2010 über
Umfang und Ergebnis unserer Tätigkeit.
Unsere Auftragsvereinbarungen sehen vor, dass eine
Bezugnahme auf die Erstellung durch uns nur in
Verbindung mit dem vollständigen von uns
erstellten Jahresabschluss erfolgen darf.
Bei der Auftragsannahme haben wir von unserem
Auftraggeber ausbedungen, dass uns die für die
Auftragsdurchführung benötigten Unterlagen
und Aufklärungen vollständig gegeben werden.
1.2 Allgemeine Auftragsbedingungen
Für die Durchführung des Auftrags und
unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die diesem Bericht als Anlage
beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für
Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften" in
der Fassung vom August 2010 maßgebend.
1.3 Auftragsdurchführung
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses und
bei unserer Berichterstattung hierüber haben wir die
einschlägigen Normen unserer Berufsordnung und unsere
Berufspflichten beachtet, darunter die Grundsätze der
Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit
und Eigenverantwortlichkeit (§ 57 StBerG).
Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst
unabhängig von der Art unseres Auftrags die
Tätigkeiten, die erforderlich sind, um auf Grundlage
der Buchführung und des Inventars sowie der
eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden unter Vornahme der
Abschlussbuchungen die gesetzlich vorgeschriebene Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Anhang und
weitere Abschlussbestandteile zu erstellen.
Nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses
gehören die erforderlichen Entscheidungen über
die Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen).
Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten wurden von uns im
Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw.
der gesetzlichen Vertreter ausgeübt.
Entsprechendes gilt für Entscheidungen über
die Anwendung von Aufstellungs- und
Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses
für kleine und mittelgroße Gesellschaften.
Wir haben unseren Auftraggeber darüber hinaus
über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung
und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt.
Wir haben in unserer Praxis Regelungen
eingeführt, die mit hinreichender Sicherheit
gewährleisten, dass bei der Auftragsabwicklung zur
Erstellung eines Jahresabschlusses einschließlich der
Berichterstattung die gesetzlichen Vorschriften und
fachlichen Regeln beachtet werden.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir
die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Wesentlichkeit beachtet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erforderte von
uns die Kenntnis und Beachtung der hierfür geltenden
gesetzlichen Vorschriften einschließlich der
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung, einschlägiger Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags sowie der einschlägigen
fachlichen Verlautbarungen.
Zur Durchführung des Auftrags hatten wir uns die
für die vorliegende Auftragsart erforderlichen
Kenntnisse über die Branche, den Rechtsrahmen und die
Geschäftstätigkeit des Unternehmens unseres
Auftraggebers anzueignen.
Geschäftsbücher, Belege, Bestandsnachweise,
sonstige Unterlagen und Schriften haben wir in dem uns
notwendig erscheinenden Umfang eingesehen.
An erkannten unzulässigen Wertansätzen und
Darstellungen im Jahresabschluss dürfen wir nicht
mitwirken. Sofern entsprechende Wertansätze und
Darstellungen verlangt oder erforderliche Korrekturen
verweigert würden, hätten wir dies in geeigneter
Weise in unserer Bescheinigung sowie in unserem
Erstellungsbericht zu würdigen oder unseren Auftrag
niederzulegen, falls Vermögensgegenstände oder
Schulden unter Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit bewertet wären, obwohl dem
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
offensichtlich entgegenstünden.
Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der
vorgelegten Unterlagen wären von uns zu klären.
Falls sich diese bestätigten und die Mängel
nicht beseitigt würden, brächten wir sich daraus
ergebende Einwendungen, soweit sie wesentlich für den
Jahresabschluss wären, in unserer Bescheinigung zum
Ausdruck. Würden Aufklärungen oder die
Vorlage von Unterlagen, die zur Klärung erforderlich
sind, oder die Durchführung entsprechender
Beurteilungen verweigert, hätten wir unseren Auftrag
niederzulegen.
Bei schwerwiegenden, in ihren Auswirkungen nicht
abgrenzbaren Mängeln in der Buchführung, den
Inventuren oder anderen, nicht in den Auftrag
eingeschlossenen Teilbereichen des Rechnungswesens, die
unser Auftraggeber nicht beheben wollte oder könnte,
darf eine Bescheinigung von uns nicht erteilt werden. Wir
hätten unserem Auftraggeber in Fällen dieser
Art die Mängel schriftlich mitzuteilen und zu
entscheiden, ob eine Kündigung des Auftrags angezeigt
wäre.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels-und
Steuerrechts, des Aktien-Gesetzes, der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie der
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.
Im Rahmen des erteilten Auftrags haben wir die
gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von
Jahresabschlüssen sowie die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Die
Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die
Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und
außerhalb der Rechnungslegung begangener
Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unseres
Auftrags.
1.4 Vollständigkeitserklärung
Von der Geschäftsführung wurde uns in einer
berufsüblichen Vollständigkeitserklärung
versichert, dass in der Bilanz alle
bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte,
Verbindlichkeiten und Wagnisse der Gesellschaft
vollständig und richtig enthalten sind.
Die Einholung der Vollständigkeitserklärung
im Zusammenhang mit der Erstellung eines Jahresabschlusses
erfolgte in der Weise, dass wir dem zuständigen Organ
des Unternehmens als Grundlage seiner Erklärung den
Entwurf des Jahresabschlusses, die Abschlussunterlagen und
einen Entwurf dieses Erstellungsberichts vorgelegt haben.
2. Grundlagen des Jahresabschlusses
2.1 Buchführung und Inventar, erteilte
Auskünfte Für das Unternehmen besteht nach
§ 238 HGB Buchführungspflicht.
Die Buchführung wurde auf unseren EDV-Systemen
vom uns selbst erstellt. Die dabei eingesetzte Software
Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV e.G. erfüllt nach
einer Bescheinigung der Ernst & Young AG vom 04.08.2010
die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige
Finanzbuchführung und Entwicklung des
Jahresabschlusses.
Die Anlagenbuchführung wurde ebenfalls auf
unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte
Software ANLAG der DATEV e.G. erfüllt nach einer
Bescheinigung der Ernst & Young AG vom 08.11.2004 die
Voraussetzungen für eine
ordnungsmäßige Anlagenbuchführung.
Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wurde auf
unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte
Software Lohn im RZ mit Lohn und Gehalt der DATEV e.G.
erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young
AG vom 14.12.2009 die Voraussetzungen für eine
ordnungsmäßige Lohn- und
Gehaltsbuchführung.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung
haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen
erfahren.
Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und
Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von
den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig
erbracht.
2.2 Festlegungen über die Ausübung von
Wahlrechten
Erforderliche Entscheidungen über die
Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen)
gehören nicht zur Erstellung des
Jahresabschlusses. Wir haben unseren Auftraggeber jedoch
über die Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) in
Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben unseres
Auftragsgebers hierzu eingeholt und diese im
Rahmen der Erstellung exakt nach den Vorgaben des
Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt.
Entsprechendes galt für Entscheidungen über
die Anwendung von Aufstellungs- und
Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses
für kleine und mittelgroße Gesellschaften.
Wir haben unseren Auftraggeber darüber hinaus
über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung
und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt.
2.3 Feststellungen zu den Grundlagen des
Jahresabschlusses
Die Buchführung entspricht nach unseren
Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss wurde auf unseren EDV-Systemen
unter Zuhilfenahme der Software Kanzlei-Rechnungswesen der
DATEV e.G. erstellt.
Soweit sich im Rahmen unserer
Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, haben wir
diese mit der Geschäftsführung unseres
Auftraggebers abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis
zum Abschluss unserer Tätigkeit vorgenommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses
erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Soweit solche Risiken nach dem
Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang
verwiesen.
Der Anhang enthält die vorgeschriebenen
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung - soweit sie nicht bereits dort
gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtangaben
richtig und vollständig wieder.
3. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
3.1 Rechtliche Verhältnisse
Firma: Simplex Finanz-Service AG
Rechtsform: AG
Gründung am: 01.04.2010
Sitz: Eschweiler
Anschrift: Eschenweg 5
52249 Eschweiler
Eintragung ins Handelsregister: Amtsgericht Aachen
unter HRB 16692 am 04.02.2011
Vorher (Amtgericht Köln HRB 69808 am
14.07.2010
Gesellschaftssatzung: Gültig in der Fassung vom
01.04.2010
Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember
Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung des
Abschlusses von Grundstücks-, Darlehens-
und Versicherungsverträgen sowie
Anlagenberatung
Gezeichnetes Kapital: 50.000,00 Euro
Vorstand: Frau Birgit Puhl
von 50.000,00 EUR
Geschäftsführung, Vertretung: Frau Birgit
Puhl
Der Vorstand ist einzelvertretungsberechtigt und von
den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.
Prokura: nicht erteilt
Entlastung Geschäftsführung für
Vorjahr: wurde erteilt
Wesentliche Änderungen der rechtlichen
Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag: keine
3.2 Steuerliche Verhältnisse
Zuständiges Finanzamt: Aachen-Kreis
Steuernummer: 202'/5761/0847
Das Unternehmen unterliegt gemäß § 1
KStG der Körperschaftsteuer.
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung
gemäß den §§ 16 - 18 des UStG. Der
Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht
gemäß § 2 Abs. 1 GewStG. Im Rahmen der
Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer
vorgenommen.
4. Art und Umfang der Erstellungsarbeiten
Art, Umfang und Ergebnis der während unserer
Auftragsdurchführung im Einzelnen vorgenommenen
Erstellungshandlungen haben wir, soweit sie nicht in
diesem Erstellungsbericht dokumentiert sind, in unseren
Arbeitspapieren festgehalten.
Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die
Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie die Erstellung des Anhangs und
weiterer Abschlussbestandteile auf Grundlage der
Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben
zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden.
Unser Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des
Jahresabschlusses aus den vorgelegten Unterlagen unter
Berücksichtigung der erhaltenen Informationen und der
vorgenommenen Abschlussbuchungen erstreckte sich nicht
auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion
interner Kontrollen sowie der
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.
Insbesondere gehörte die Beurteilung der Inventuren,
der Periodenabgrenzung sowie von Ansatz und Bewertung
nicht zum Umfang unseres Auftrags.
Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen
auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege,
Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden,
weisen wir unseren Auftraggeber auf offensichtliche
Unrichtigkeiten in den vorgelegten Unterlagen hin, die
uns als Sachverständige bei der Durchführung des
Auftrags unmittelbar auffallen, unterbreiten
Vorschläge zur Korrektur und achten auf die
entsprechende Umsetzung im Jahresabschluss.
5. Ausführungen zu den vorgelegten Belegen,
Büchern und Bestandsnachweisen
Beim erteilten Auftrag zur Erstellung ohne
Beurteilungen sind Ausführungen zu den von uns
geführten Büchern und den uns darüber
hinaus vorgelegten Belegen und Bestandsnachweisen nicht
erforderlich, weil keine Besonderheiten festgestellt
wurden.
6. Ergebnis der Arbeiten und Bescheinigung
Die unter Punkt 7 wiedergegebene Bescheinigung zu dem
von uns erstellten Jahresabschluss enthält keine
Ergänzungen.
Wesentliche Einwendungen gegen einzelne vom
Auftraggeber vertretene Wertansätze bzw. gegen die
Buchführung waren von uns nicht zu erheben.
7. Wiedergabe der Bescheinigung
Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden
Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - der Simplex AG für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember
2012 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags erstellt.
Grundlage für die Erstellung waren die von uns
geführten Bücher und die uns darüber hinaus
vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir
auftragsgemäß nicht geprüft haben, sowie
die uns erteilten Auskünfte.
Die Buchführung sowie die Aufstellung des
Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der
Gesellschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser
umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der
Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu
den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Eschweiler, den 30. Juni 2013
Dipl. Finanzwirt Wolfgang Peschkin
- Steuerberater -
8. Anlagen
Wolfgang Peschkin
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Simplex AG
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Simplex Finanz-Service AG
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
und der Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff.
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BiIMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des AG-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren
Risiken gebildet und sind mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Flüssige
Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1
HGB).
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Angabe zu
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 4.979,24
(Vorjahr: 4.619,33).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: 0,).
Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde vor Verlustverwendung
aufgestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftjahr wurden durchschnittlich 4
(Vorjahr: 2 ) Arbeitnehmer beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Vorstand: Frau Birgit Puhl
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von den
Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Eschweiler, 30. Juni 2012
Birgit Puhl - Vorstand
Wolfgang Peschkin
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Simplex AG
Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater
und Steuerberatungsgesellschaften
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2013 festgestellt.
|