Biehler GmbHLiquidated

Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 103936
Registered
7/4/1989
Industry
Floor and wall coveringManufacture of builders’ ware of plasticGlazing
Purpose
Betrieb eines Estrich- und Bodenlegergeschäfts.

History

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Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Ochsenweide 16, 71543 Wüstenrot
DEM 50,000
100.00%

Financial Report

Biehler GmbH

Wüstenrot

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 24.805,00 40.080,00
I. Sachanlagen 24.805,00 40.080,00
B. Umlaufvermögen 11.176,81 32.219,52
I. Vorräte 2.000,00 8.428,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.614,38 14.051,76
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 562,43 9.739,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.502,86 800,63
Bilanzsumme, Summe Aktiva 37.484,67 73.100,15

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 5.665,98 20.018,09
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust 19.898,61 5.546,50
B. Rückstellungen 7.870,00 8.430,00
C. Verbindlichkeiten 23.948,69 44.652,06
Bilanzsumme, Summe Passiva 37.484,67 73.100,15

Anhang


A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

 

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.

 

B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

 

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

I. ANLAGEVERMÖGEN

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden überwiegend degressiv im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Auf die lineare Methode wird übergegangen sobald sie zu höheren Abschreibungsbeträgen im Geschäftsjahr führt.

Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG (volle Absetzung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte werden im Anlagespiegel nicht fortgeführt und als Abgang ausgewiesen.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

II. UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die steuerlich aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.

III. RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.

IV. VERBINDLICHKEITEN

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

C. ANGABEN ZU POSTEN DER BILANZ

 

I. ANGABEN ZUR PASSIVSEITE

  1. Verbindlichkeiten


Gesamtbetrag Euro 23.948,69

bis 1 Jahr EURO 21.579,43

von 1 bis 5 Jahre EURO 2.369,26

über 5 Jahre EURO 0,00

 

D. SONSTIGE ANGABEN

I. ANGABEN ZU DEN ORGANEN DER GESELLSCHAFT

Zum Geschäftsführer war während des gesamten Geschäftsjahres bestellt:

 Herr Heinz Biehler

Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers.

 


Wüstenrot, den 29.05.2008

gez. Heinz Biehler

  

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