Osteopathie Vanderborcht GmbH

Brinkerstraße 12, 45549 Sprockhövel, DEU

Master Data

Registry
Register court Essen HRB 30710
Registered
1/16/2020
Industry
Provision of occupational therapy servicesGeneral medical practice activitiesProvision of physiotherapy services
Purpose
Der Betrieb einer Praxis für Osteopathie.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Robert Jan VanderborchtVanderborcht Holding GmbH
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Brinker Str. 12, 45549 Sprockhövel
€25,100
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Osteopathie Vanderborcht GmbH

Sprockhövel

Jahresabschluss zum 31.12.2020

Bilanz zum 31.12.2020

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 50.327,00
II. Finanzanlagen 47.178,65
97.505,65 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 22.648,51
II. Kassenbestand, Bundesbankguth. 38.424,71
61.073,22 0,00
C. Aktive RAP 367,95
Summe Aktiva 158.946,82 0,00

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.100,00
II. Verlustvortrag -64.527,71
III. Jahresüberschuss
IV. Bilanzgewinn 129.055,42
Summe Eigenkapital 89.627,71
B. Rückstellungen 42.301,67
C. Verbindlichkeiten 27.017,44
Summe Passiva 158.946,82 0,00

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Firma Osteopathie Vanderborcht GmbH in 45549 Sprockhövel auf den 31.12.2020 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn-/Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden aktiviert und planmäßig, über die erwartete Nutzungsdauer, die überwiegend zwischen drei und acht Jahren liegt, linear abgeschrieben.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung von Abschreibungen angesetzt. Bewegliche Anlagengegenstände werden seit 2010 ausschließlich linear abgeschrieben.

Vor dem 01. Januar 2010 angeschaffte bewegliche Anlagengegenstände werden linear und soweit steuerlich zulässig auch degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt.

Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und betragen überwiegend für technische Anlagen und Maschinen fünf bis zehn Jahre, für andere Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis achtzehn Jahre.

Für geringwertige Vermögensgegenstände wird analog zum Steuerrecht ein Sammelposten gebildet.

Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu ihrem Nennwert und unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch einen pauschalen Abschlag berücksichtigt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Verschiedene Versicherungen werden zeitanteilig abgegrenzt. Es wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten für vor dem Bilanzstichtag bezahlte Kfz-Versicherung und Zeitungsabos gebildet.

Rückstellungen

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Bewertungseinheiten

Es wurden im Berichtsjahr keine Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet.

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Da keine Altersversorgungsverpflichtungen seitens der Berichtsfirma bestehen, erfolgte keine Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB.

AKTIVSEITE

Anlagespiegel

Es wurde von der Erleichterungsvorschrift nach § 274a HGB kein Gebrauch gemacht und die Aufglied- erung, Bewegung und Abschreibung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespie- gel gemäß § 284 Abs. 3 HGB zu entnehmen.

Geschäfts-/ Firmenwert

Ein aktivierter Geschäfts-/Firmenwert ist nicht vorhanden.

PASSIVSEITE

Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten

Nach den uns vom Geschäftsführer der Berichtsfirma überreichten Unterlagen sind für das Berichtsjahr keine Eventualverbindlichkeiten nach § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB vorhanden. Sicherheiten sowie Pfandrechte wurden keine gewährt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen, sowie für den Beitrag der Berufsgenossenschaft, der Veröffentlichung beim Bundesanzeiger und  für Aufbewahrungspflichten.

Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:

Verbindlichkeiten

Stand 31.12.2020

bis zu 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

gegenüber Kreditinstituten

17.060 €

0 €

17.060 €

0 €

aus Lieferungen und Leistungen

4.853 €

4.853 €

0 €

0 €

gegenüber verb. Unternehmen

0 €

0 €

0 €

0 €

Sonstige

5.104 €

5.104 €

0 €

0 €

Summe:

27.017 €

9.957 €

17.060 €

0 €

4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Gesamtkostenverfahren

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt. Die

Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB.

Außerplanmäßige Abschreibungen

Im Bereich der Sach- und Finanzanlagen sind im Berichtsjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen worden.

Außerordentliche Aufwendungen und Erträge

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind  keine außerordentlichen Aufwendungen enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine außerordentlichen Erträge enthalten.

Periodenfremde Aufwendungen und Erträge

In den sonstigen Aufwendungen sind keine periodenfremden Aufwendungen  enthalten. In den sonstigen Erträgen sind keine  periodenfremden Erträge enthalten.

Arbeitnehmer

Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 8 Arbeitnehmer beschäftigt.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Im Berichtsjahr wurden keine selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 HGB aktiviert.

Für die Ausschüttung gesperrte Beträge

Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB findet für das Berichtsjahr keine Anwendung.

5. Sonstige Angaben

Für den Berichtszeitraum wurde keine Gewinnausschüttung beschlossen. Der Gewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Es bestehen folgende, nach § 285 Nr. 3a HGB anzugebende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:

· Mietverpflichtungen von 16.000 € im Jahr

Gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2020 war:

· Herr Robert Vanderborcht (Geschäftsführer), Sprockhövel. Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit

Beteiligungen

Es bestanden keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von 20% und mehr an anderen Unternehmen.

 

Sprockhövel, den 26.08.2021

Osteopathie Vanderborcht GmbH

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