TCS Team
Clean und Service GmbH
Birkenwerder
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
48.315,00 |
62.509,00 |
| I.
Sachanlagen |
48.315,00 |
62.509,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
144.833,66 |
107.844,36 |
| I.
Vorräte |
7.435,08 |
15.156,46 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
75.305,96 |
91.763,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
62.092,62 |
924,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.848,16 |
6.476,01 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
4.137,73 |
20.056,73 |
| Summe
Aktiva |
205.134,55 |
196.886,10 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Verlustvortrag |
45.056,73 |
10.252,25 |
| C.
Jahresüberschuss |
15.919,00 |
-34.804,48 |
| D.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
4.137,73 |
20.056,73 |
| E.
Rückstellungen |
19.225,44 |
33.334,26 |
| F.
Verbindlichkeiten |
185.909,11 |
163.551,84 |
| Summe
Passiva |
205.134,55 |
196.886,10 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen
der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in
Anspruch.
Die Gesellschaft hat von den Befreiungsvorschriften
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf
die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betrieblichen Nutzungsdauer pro
rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagengüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im
Zugangsjahr 2022 voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang
wird unterstellt.
Die Herstellungskosten bei halbfertigen oder fertigen
Erzeugnissen und Waren, sowie in Arbeit befindliche
Aufträge werden nach den handelsrechtlichen
Wertuntergrenzen in Deckungsgleichheit mit den steuerlichen
Vorschriften bewertet, wobei die Kosten retrograd ermittelt
werden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in der
Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angaben der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen €
43.205,94 davon mit einer Restlaufzeit von einem Jahr
€ 43.205,94
Eigenkapital
Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem
Nennwert angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern
sich wie folgt:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
€ 28.198,91
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
€ 10.271,74,
davon mit einer Restlaufzeit von einem Jahr €
10.271,74.
Sonstige Verbindlichkeiten € 147.438,46 davon
Verbindlichkeiten aus
Lohn-und Kirchensteuer € 6.559,33.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige Angaben
Im abgelaufenem Geschäftsjahr lag die
Führung der Geschäfte bei
Herr Heiko Pundt.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 HGB liegen
hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff. 284 ff HGB
angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
sonstige Berichtsbestandteile
Hohen Neuendorf, den 27.03.2024
Heiko Pundt, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2024
festgestellt.
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