Video Palast GmbHLiquidated

69226 Nußloch, DEU

Master Data

Registry
Register court Mannheim HRB 432373
Registered
1/21/1998
Industry
Publishing of video gamesRetail sale of audio and video equipmentRenting and leasing of recreational and sports goods
Purpose
Der Verleih und Verkauf von Videofilmen, Videospielen, Videogeräten sowie Zubehör zu den vorgenannten Waren sowie das Betreiben eines Sonnenstudios.

History

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Beneficial Owners

Identified persons (3)

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

DEM 23,300
45.69%
DEM 13,900
27.25%

Financial Report

Video Palast GmbH

Weinheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3,00 3,00
I. Sachanlagen 3,00 3,00
B. Umlaufvermögen 30.307,18 29.296,44
I. Vorräte 12.040,50 15.339,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.805,73 11.228,46
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 460,95 2.728,98
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.108,29 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 35.418,47 29.299,44

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 2.200,94
I. gezeichnetes Kapital 26.075,89 26.075,89
II. Verlustvortrag 23.874,95 8.034,65
III. Jahresfehlbetrag 7.309,23 15.840,30
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 5.108,29 0,00
B. Rückstellungen 1.300,00 4.250,00
C. Verbindlichkeiten 34.118,47 22.848,50
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 34.118,47 22.848,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 35.418,47 29.299,44

Anhang


Anhang
- für Offenlegungszwecke -
für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2010



A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der  Video Palast GmbH wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der Handelsgesetzbücher aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 HGB festgesetzten Größenklassen handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a HGB wurden in Anspruch genommen  und Offenlegung des Jahresabschlusses.


B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für immaterielle Vermögensgegenstände die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.


Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:


Anlagevermögen


Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Anlagegüter:

a) Zugänge ab 2010
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 410,-- € wurden im Zugangsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.


b) Zugänge bis 2009
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150,-- € wurden sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.
Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,-- €, aber nicht mehr als 1.000,-- €, wurde ein Sammelposten gebildet und gleichmäßig über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst.

Der Anlagenspiegel wird nicht offengelegt.


Vorräte
Das Bewertungsvereinfachungsverfahren für gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens wurde in Anspruch genommen (§ 256 HGB).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.


Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Das Guthaben und Kassenbestände wurden zum Nominalbetrag angesetzt.


Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.


Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt.


Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.



Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.



Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Die Rückstellungen umfassen sämtliche Risiken, soweit sie im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbar waren.

Die Verbindlichkeiten enthalten Darlehensverbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von EUR 20.760,00.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden zum Abschlussstichtag nicht.

Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Das bedeutet jedoch nicht notwendigerweise, dass auch Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt. Eine Prüfung dahingehend kann nur im Rahmen einer besonderen Überschuldungsprüfung erfolgen, für die andere Bewertungsgrundsätze als die des Handelsrechts gelten. Der Gesellschaft und der Geschäftsleitung sind die §§ 64, 71 und 84 des GmbH-Gesetzes bekannt.


C. Ergänzende Angaben
(1) Geschäftsführung

Geschäftsführer im abgelaufenen Berichtsjahr war Herr Helmut Alexa.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2011 festgestellt.

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