Reinecken
Management Experts GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
22.702,86 |
6.794,28 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.935,38 |
3.963,63 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.767,48 |
2.830,65 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
8.367,23 |
5.319,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
31.070,09 |
12.113,50 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
30.319,22 |
1.790,06 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.048,01 |
28.529,16 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
8.367,23 |
5.319,22 |
| B.
Rückstellungen |
3.650,00 |
1.650,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.420,09 |
10.463,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
31.070,09 |
12.113,50 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2012
1. ALLGEMEINE ANGABEN
1 Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
und unter Beachtung der gesellschaftsvertraglichen
Regelungen aufgestellt.
2 Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im
Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im
Anhang aufgeführt.
4 Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Auf die
größenabhängigen Erleichterungen zum
Ausweis der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
i.S.d §§ 266 Abs. 1, Satz 3 und 276 HGB wurde
teilweise verzichtet. Die Erleichterungen nach §
274a HGB wurden, soweit sie zutreffen, in Anspruch
genommen. Im Rahmen der Offenlegung wurde von
sämtlichen Erleichterungen Gebrauch gemacht.
5 Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber
dem Vorjahr unverändert.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB)
7 Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB wurden beachtet. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
8 Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
zum Nominalwert angesetzt worden. Risiken waren
im Forderungsbestand nicht erkennbar.
9 Die Sonstigen Vermögensgegenstände werden
zum Nominalwert bewertet.
10 Der Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten sind durch Saldenbestätigungen
der Bank und durch den Kassenbericht belegt.
11 Die Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungszinssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Jahre verwendet, wie sie von der
Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich
ermittelt und
bekannt gegeben werden.
12 Die Verbindlichkeiten sind vollständig
erfasst und mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
13 Ein Wechsel der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand
nicht statt.
3. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND
DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
14 Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
15 Der im Eigenkapital enthaltene Verlustvortrag
beträgt 33.367,23 € (Vorjahr: 30.319,22 €).
16 Bei den Verbindlichkeiten in Höhe von
insgesamt 27.420,09 € handelt es sich
ausschließlich um kurzfristige Positionen, die
innerhalb eines Jahres fällig sind.
4. SONSTIGE ANGABEN
17 Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
waren als Geschäftsführer bestellt: Horst
Reinecken, Personalberater und Consultant, Hamburg.
UNTERSCHRIFT
Hamburg, 4. Februar 2014
Reinecken Management Experts GmbH
Horst Reinecken
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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