Brose
Transport-Service GmbH
Lübeck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
123.420,00 |
167.820,00 |
| I.
Sachanlagen |
123.420,00 |
167.820,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
99.082,67 |
88.830,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.550,08 |
46.623,26 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46.532,59 |
42.207,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
450,00 |
450,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
222.952,67 |
257.100,87 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
121.264,91 |
113.768,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
87.768,58 |
54.956,35 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.496,33 |
32.812,23 |
| B.
Rückstellungen |
9.560,23 |
16.081,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
92.127,53 |
127.251,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
222.952,67 |
257.100,87 |
Anhang zum
31.12.2018
Brose Transport Service GmbH
1. Allgemeine Angaben
Die Kapitalgesellschaft ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 2 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung
sind entsprechend den §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB
gegliedert. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften nach 288 HGB Gebrauch gemacht.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im
Anhang ausgeübt werden konnten, wurde der Vermerk in
der Bilanz gewählt.
Gegenüber den Vorjahren haben sich keine
Änderungen bezüglich der Ansatz- und
Bewertungsvorschriften ergeben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und
degressiv vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden bis zu einem um die
gesetzliche Vorsteuer gekürzten Wert von unter
410,00 € im Jahr des Zugangs aktiviert, voll
abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang
ausgewiesen.
Die Vorräte werden grundsätzlich mit den
individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bewertet. Liegen niedrigere Tageswerte vor, werden diese
angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind
anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen
worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen,
die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet,
soweit der abzugrenzende Einzelposten 50 Euro
übersteigt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
3. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführerin ist Frau Gabriele
Brose-Christinopoulos.
Lübeck, den 09.09.2018
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Brose-Christinopoulos
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.09.2019 festgestellt.
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